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Dienstag, 1. Juni 2021

Auf Wiedersehen!

Liebe Leser*innen

Jörg Niederer
Foto © Jörg Niederer
Mit meinem Ausscheiden aus dem Ausschuss Kirche und Gesellschaft der Evangelisch-methodistischen Kirche verabschiede ich mich auch hier aus dem Blog.

Es mag zwar in Zukunft immer auch wieder Gastbeiträge von mir geben, aber meine täglichen Gedanken werden nicht mehr hier gepostet. Sie ziehen weiter und können neu in folgendem Blog gefunden, gelesen und bezogen werden: https://emkstgallen.blogspot.com/

Allen Leserinnen und Lesern dieses Blogs von Kirche und Gesellschaft wünsche ich alles Gute und die Bereitschaft und Kraft, sich für Gerechtigkeit, Frieden und die Bewahrung der Schöpfung weiter einzusetzen.


Gott segne und behüte euch!

Jörg Niederer, Pfarrer   

Donnerstag, 27. Mai 2021

Das Klima braucht alle

Ein Gedanke

Das Klima und die Wetterkapriolen (Gallen 2017)
Foto © Jörg Niederer
"Wir sind die letzte Generation, die eine realistische Chance hat, eine Klimakatastrophe abzuwenden." Linus Steinmetz, Fridays for Future

Ein Bibelvers - Matthäus 18,3

"Dann sagte Jesus: Amen, das sage ich euch: Ihr müsst euch ändern und wie die Kinder werden. Nur so könnt ihr ins Himmelreich kommen."

Eine Anregung

Der 27. Mai steht in der Schweiz für den Nationaler Klimatag. Über 40 Expert*innen präsentieren und diskutieren  Lösungen gegen den Klimawandel in den Bereichen Einkaufen, Ernährung, Wohnen und Mobilität. Das ganze Programm wird auf der Webseite von https://klimatag.ch/programm übertragen. Zudem sendet Radio Energy live vom Bundesplatz Bern. Durch das Programm führen Mélanie Freymond und Susanne Kunz.

Hinter der Aktion steht die AEE Suisse und ihre Partner, darunter auch die Swisscom, C&A, die SBB oder Mobility. Unter dem Label "Mission Zero" soll der ökologischen Fussabdruck gesenkt und die Schweiz bis spätestens 2050 klimaneutral werden. Dies soll weitgehend auf freiwilliger Basis geschehen.

Aktuell werden auch Klimaversprechen gesammelt: So kann man sich beispielsweise für eine Zeit der veganen Ernährung verpflichten, oder für Hahnenwasser statt abgefülltes Mineralwasser.

Diese Klimaversprechen erinnern mich an die "Aktion lohnender Verzicht" oder wie es jetzt heisst "time:out": https://www.timeoutschweiz.ch, jedoch mit einer Fokussierung auf das Klima. Und das Klima hat alle Anstrengungen nötig, auch die freiwilligen.

Jörg Niederer ist Mitglied im Ausschuss Kirche und Gesellschaft der EMK Schweiz-Frankreich-Nordafrika

Montag, 24. Mai 2021

Ist Fussball Religion?

Ein Gedanke

Fussball-Ampeln in St. Gallen
Foto © Jörg Niederer
"Der Fußball und v.a. die Beziehung der Fans zum Verein und ihr daraus resultierendes Verhalten weisen, darin sind sich viele Autoren einig, eine Reihe formaler Ähnlichkeiten zu Religionen und religiösem Handeln auf." Mike S. Schäfer & Mathias Schäfer in "Abseits-Religion. Fußball als Religionsersatz?"

Ein Bibelvers - Jesaja 22,17+18a

"Du hältst dich für stark, aber du wirst sehen: Der Herr wird dich kräftig durchschütteln. Er wird dich packen und wie Wolle zusammenknüllen. Dann schleudert er dich wie einen Ball in ein riesiges Land." [Der vielleicht einzige Hinweis auf einen Ball in der Bibel]

Eine Anregung

Die Fussballclubs von St. Gallen und Luzern spielen heute im Cupfinal um den Meistertitel. Dazu wurden selbst die Ampelmännchen in der Gallusstadt angepasst. Von 14:30 - 17:30 Uhr überträgt SRF2 den Sportanlass.

Brot und Spiele waren im alten Rom Wahlgeschenke. Stark verbilligt oder kostenlos abgegebenes Getreide sowie gesponserte Zirkusspiele sollten die Machthaber vor Aufstände der Armen bewahren und die Bevölkerung bei Laune halten.

Das ist in Luzern und St. Gallen heute anders als im Rom der Cäsaren. Dagegen haben Brot und Spiele durchaus immer noch rituellen oder ersatzreligiösen Charakter.

Das Gipfeli zum Kaffee am Morgen, das Pariserbrot, ohne das in Frankreich kein Tag beginnen kann, das Bürli zur St. Galler Bratwurst, die Hostie zur Eucharistie.

Beim Fussballspiel fallen besonders die Schlachtgesänge auf, die kollektive Verehrung von Spielern und Trainern, das Vokabular (Fussballgott, Heiliger Rasen, Hand Gottes) der feierliche Einzug der Akteur*innen, die liturgische Fankleidung, das Kreuzzeichen mancher Spieler, der Kniefall nach einem Tor oder Sieg.

Mike S. Schäfer und Mathias Schäfer kommen in ihrer Untersuchung: "Abseits-Religion. Fußball als Religionsersatz?" zu folgender Erkenntnis:

"Die Ergebnisse weisen also darauf hin, dass sich Fußball und Religion sehr wohl in einer, der sozialen Funktion überschneiden und hinsichtlich dieses Aspekts auch in einem Konkurrenzverhältnis stehen. Wenn man nun, etwa mit Hitzlers (1994) These des 'Sinnbastelns' erwartet, dass Menschen die Befriedigung verschiedener Bedürfnisse in der Moderne nicht mehr gebündelt bei einer Institution, etwa einer Glaubensgemeinschaft, suchen, sondern für jede Aufgabe den ihrer Meinung nach jeweils besten ‚Anbieter‘ wählen, dann ist vorstellbar, dass Fußball und Religion die herausgearbeiteten Funktionen untereinander aufteilen. Der Entscheidung für ein solches Angebot könnte dann eine bewusste oder unbewusste Kosten-Nutzen-Abwägung des Einzelnen zugrunde liegen. Wird das Bedürfnis nach Integration beispielsweise besser im Fußball bedient, sinkt die Notwendigkeit für Gemeinschaftserlebnisse in der Kirche. Sind religiöse Lehren geeigneter, die eigene Existenz in einen größeren Sinnzusammenhang einzuordnen, so muss nicht im Fußball nach übergreifenden Werten gesucht werden. Fußball und Religion haben zweifellos ihre je eigenen Potenzen, können in Teilbereichen, etwa in der Gemeinschaftsdimension, in Konkurrenz zueinander stehen, unterscheiden sich in ihrer konkreten Ausrichtung und ihrem Geltungsanspruch aber ausreichend voneinander, um sich als Gesamtphänomene nicht gegenseitig auszuschließen." Siehe https://www.uzh.ch/cmsssl/ikmz/dam/jcr:de90cf56-188b-4301-beea-8fd36525d6a2/4_13.pdf

Jörg Niederer ist Mitglied im Ausschuss Kirche und Gesellschaft der EMK Schweiz-Frankreich-Nordafrika

Montag, 17. Mai 2021

Beim Namen nennen - Ein Zeichen gegen die Ausgrenzung

Ein Gedanke

Stacheldraht gegen Menschen
Foto © Beim Namen nennen - St. Gallen
Hoffnung kennt keine Stacheln. Hoffnung will geteilt werden.

Ein Bibelvers - Römer 5,3b-5

"Das Leid lehrt, standhaft zu bleiben. Die Standhaftigkeit lehrt, sich zu bewähren. Die Bewährung lehrt zu hoffen. Aber die Hoffnung macht uns nicht zum Gespött. Denn Gott hat seine Liebe in unsere Herzen hineingegossen. Das ist durch den Heiligen Geist geschehen, den Gott uns geschenkt hat."

Eine Anregung

Stacheldraht. Regelmässige Wandererfahrung. Todesfalle vieler Tiere. Verpönt und mancherorts für Viehweiden verboten.

Gegen Menschen kommt dagegen meist ein anderer Zaun zum Einsatz: Der Nato-Stacheldraht, auch Rasiermesserdraht genannt. In einem Werbetext heisst es dazu: "Er sichert sogar militärische Anlagen, Gefängnisse und Regierungsbehörden, aber auch kommerzielle oder private Gebäude."

Solche Stacheldrähte haben eine klare Sprache: "Bleibt weg!" Die Verletzungen sind gewollt.

Stacheldrähte stehen real und symbolisch für eine Abschottungspolitik, die tausendenden von Menschen den Tod gebracht hat. Gerade jetzt in diesen Sommertagen flüchten wieder viele Menschen über das Mittelmeer. Nicht wenige sterben dabei. Sie sollen nicht vergessen werden. In St. Gallen werden sie beim Namen genannt. Statt Stacheln sollen ihre Namen um die Kirche St. Laurenzen im Wind flattern. Deine Mithilfe ist erwünscht.

Schaue dir das Video dazu an auf: https://1drv.ms/v/s!AkPHRrUIwnB9tOAKaxLjvIGHStB2RA?e=A9jthU oder https://www.instagram.com/p/COkqJYTrslj/ oder https://www.facebook.com/beimnamennennen/videos/941690203252999

Willst du mitmachen? Hier findest du alle Angaben: https://www.kathsg.ch/DE/180/BeimNamennennen.htm

Jörg Niederer ist Mitglied im Ausschuss Kirche und Gesellschaft der EMK Schweiz-Frankreich-Nordafrika

Sonntag, 9. Mai 2021

Blind auf dem weiblichen Auge

Ein Gedanke

Wiborada oder dem Abt sein Gesicht leihen
Foto © Jörg Niederer
"Wir sind eingeladen, mit beiden Augen sehen zu lernen mit dem väterlichen von Gallus und dem mütterlichen von Wiborada." Hildegard Aepli

Ein Bibelvers - 1. Mose 39,20+21

"Er [Potifar] ließ Josef ergreifen und ins Gefängnis werfen – dorthin, wo die Gefangenen des Königs waren. Josef blieb im Gefängnis. Aber der Herr war mit Josef."

Eine Anregung

Hildegard Aepli verbrachte eine Woche eingesperrt in einer Klause bei der Kirche St. Mangen in St. Gallen, so wie einst Wiborada, die erste kanonische Heilige der Römisch-katholischen Kirche.

Was ging ihr in diesen sieben Tagen durch den Kopf? Einige Zitate:

"Ich sass und schlief eine Woche lang am Grab der Heiligen Wiborada von St.Gallen.
Sie wurde am 2. Mai 926, vor genau 1095 Jahren in ihrer Zelle bei St. Mangen von den Ungarn erschlagen.
Eine Woche lang wohnte ich eingeschlossen mitten in der Stadt St. Gallen. Parterre - ebenerdig... 
Ich habe mich abhängig gemacht von der Versorgung und Fürsorge von aussen. Ich hatte dafür gebundene Hände, spürte, wie angewiesen ich auf die Freiwilligen und auf Freundinnen war...
Ich merke am Tag nach dem Aufschliessritual, wie sensibel und dünnhäutig ich geworden bin. Es ist nicht harmlos und kein Spiel, sich in die Wiboradazelle einschliessen zu lassen und der Stadt auszusetzen...
Meine Aufgabe in dieser Woche war, offen zu sein für das, was in meinem Innern geschieht und offen für die Bitten der Stadt. Diese trug ich zu Gott. Jede geschriebene oder ausgesprochene Bitte (anonym oder mit Name) legte ich Gott ans Herz. Über das Fenster nach innen zur Kirche St. Mangen und über das Fenster nach aussen zur Stadt kamen 46 existentielle Anliegen zu mir...
Ich habe in meiner Woche als Inklusin das Lukasevangelium gelesen. Jeden Tag 4 Kapitel...
Ich sass und schlief eine Woche lang am Grab der Heiligen Wiborada von St.Gallen. Nach dieser Woche sage ich: Die Stadt St.Gallen lebt mit einem einäugigen Geschichtsbewusstsein. Alles ist auf den Klosterbezirk fokussiert. Auf Vater Gallus. Das ist der Magnet. Die Stadt St.Gallen hat aber ein zweites, ein weibliches und mütterliches Energiefeld mit Wiborada. Auf diesem Auge sind wir weitestgehend noch blind." (Aus einem Schreiben vom 2. Mai 2021)

Hier geht es zur Webseite von Wiborada 2021: https://www.wiborada2021.ch/

Jörg Niederer ist Mitglied im Ausschuss Kirche und Gesellschaft der EMK Schweiz-Frankreich-Nordafrika

Dienstag, 4. Mai 2021

Flüchtlingspolitik: Was beim Namen genannt werden muss

Ein Gedanke

Beim Namen nennen - St. Gallen
Beim Namen nennen - St. Gallen
"Alles, was existiert, muss einen Namen tragen. Was nicht benannt ist, existiert nicht für den frühen Menschen."
Oswald Spengler (1880 - 1936), deutscher Kultur- und Geschichtsphilosoph

Ein Bibelvers - Jesaja 8,3-4

"Dann schlief ich mit der Prophetin. Sie wurde schwanger und brachte einen Sohn zur Welt. Da sprach der Herr zu mir: Nenne ihn Maher-Schalal Hasch-Bas, 'Eilige Beute – Schneller Raub'. Denn die Schätze von Damaskus und Samaria werden geraubt und zur Beute." [Anmerkung: Hier ist eine der Frauen aus der Bibel genannt, die nicht mit Namen genannt werden. Der Name des Kindes dagegen wird zu einem Mittel für eine Unheilsankündigung.]

Eine Anregung

Auf der Flucht sterben im Mittelmeer unzählige Menschen. Sie sollen nicht vergessen werden, und auch nicht, wie hartherzig und verlustängstlich reiche europäische Staaten sich abschotten vor Menschen in Not. Aus diesem Grund finden am 5./6. Juni an verschiedenen Orten in der Schweiz Anlässe statt. "Beim Namen nennen" soll genau das, was damit gesagt wird. Die Toten einer verfehlten Flüchtlingspolitik sollen beim Namen genannt und in Erinnerung gerufen werden. In St. Gallen kann man sich daran auf vielfältige Weise beteiligen. Von kleinen Aufgaben, wie einige der Namensbänder beschriften, über die Mithilfe bei der Organisation, bis zur Gestaltung kreativer Stundenschläge ist die Mitwirkung erwünscht. Alles läuft pandemiekonform ab, kann im Internet verfolgt werden und manche Aufgaben lassen sich sogar zu Hause erledigt.

In der Gedenkfeier am Sonntag um 10.30 Uhr in der Kirche St. Laurenzen wird die Pfarrerin Constanze Broelemann von ihren Erfahrungen auf dem Seenotrettungsschiff Sea Watch 4 berichten.

Hier kann man sich für Aufgaben einschreiben: https://www.kathsg.ch/DE/180/BeimNamennennen.htm und erhält alle nötigen Informationen.

Jörg Niederer ist Mitglied im Ausschuss Kirche und Gesellschaft der EMK Schweiz-Frankreich-Nordafrika

Mittwoch, 21. April 2021

Der Westgote auf dem St. Galler Grabstein

Ein Gedanke

Grabstele von Gottfried Bion (1804-1876) vor der Kirche St. Mangen in St. Gallen
Foto © Jörg Niederer
"Das Wesentliche des Romantischen ist Ungewissheit." Oscar Wilde

Ein Bibelvers - Psalm 64,3+4

"Versteck mich vor der Truppe der Bösen, vor dem schlimmen Treiben der Übeltäter. Die haben ihre Zunge wie ein Schwert geschärft. Der Pfeil auf ihrem Bogen ist ein giftiges Wort."

Eine Anregung

Ich bin kein Kunstexperte. So kann ich die Darstellung auf dem Grabstein von Gottlieb Bion nicht sicher einordnen. Mir ist die Stele vor der Kirche St. Mangen in St. Gallen aufgefallen, weil sie so skurril ist. Der behelmte Typ könnte einem Computergame entsprungen sein. Er sieht wie ein Westgote aus dem Asterix-Comic aus; oder ist es ein Bildnis von Gottlieb Bion, Lehrer, Landschaftsmaler und Mitgründer des Kunstvereins? Ähnlichkeiten sind schon auszumachen mit dem Portrait von ihm auf https://de.wikipedia.org/wiki/Gottlieb_Bion.

Pinsel und Palette unten an der Stele sind leicht als Attribute des Malers zu deuten. Der Sinnspruch "Kunst bringt Gunst" mag sich reimen, aber einen tieferen Sinn scheint er mir nicht zu entfalten. 

Eichenlaubkranz und Helm könnten eine militärische Anspielung sein. Die Zunge ist einem Schwert nachempfunden. Mit etwas Fantasie dringt das Schwert bis zum Parierbügel in den Schädel ein und durch den Mund wieder aus. Und was soll das Gewächs, da wo die Ohren wären? Es bildet riesige Hörmuscheln. Könnte es sein, dass so ein hellwacher Zeitgenosse dargestellt wird, der zu seinem malerischen Talent auch eine scharfe Zunge führte?

Hättest du anhand des Grabsteins darauf geschlossen, dass Gottfried Bion in einem Pfarrhaus aufgewachsen ist? Also ich wäre nicht darauf gekommen. Jedenfalls seine Bilder sind ganz der Romantik verpflichtet. Auch darauf wäre ich - vor dem Grabstein - nie gekommen.

Und was wird dein Grabstein von dir erzählen, dereinst in 150 Jahren?

Jörg Niederer ist Mitglied im Ausschuss Kirche und Gesellschaft der EMK Schweiz-Frankreich-Nordafrika


Freitag, 9. April 2021

Pfarrer im Lauf der Zeit

Ein Gedanke

Peter Gumbal, Pfarrer
Foto © Jörg Niederer
"Die Summe unseres Lebens sind die Stunden, in denen wir liebten." Wilhelm Busch, Pfarrer (1897-1966)

Ein Bibelvers - 2. Mose 16,13+14

"Am Abend kamen Wachteln und bedeckten das Lager. Am Morgen lag Tau rings um das Lager. Als der Tau weg war, lag auf dem Boden der Wüste etwas Feines. Es war körnig und fein wie der Reif auf der Erde."

Eine Anregung

In der Zeit vom 25. März bis 5. April erschienen hier immer wieder Auszüge aus dem historischen Bericht zum 100-jährigen Jubiläum der methodistischen Arbeit in St. Gallen, veröffentlicht am 25. März 1961 vom damaligen Gemeindeglied Bangerter. Nun ist der ganze Bericht online verfügbar: https://emk-st-gallen.ch/wp-content/uploads/sites/9/2021/04/19610325_Bangerter_100-Jahre-Jubiläum_EMK_St.-Gallen.pdf

Darin enthalten ist auch eine Zusammenstellung der Pfarrpersonen, welche in diesen 100 Jahren in St. Gallen wirkten.

Was macht eigentlich Peter Gumbal? Er war von 2011-2017 Pfarrer auf dem Bezirk St. Gallen-Teufen. In diesen Tagen konnte man bei kath.ch von ihm lesen, in einem Bericht über ein ökumenisches Morgenmahl an Ostern in Wädenswil am Zürichsee. Hier geht es zum Artikel: https://www.kath.ch/newsd/zuerichsee-statt-see-genezareth-diakon-felix-zgraggen-feiert-ein-oesterliches-morgenmahl

Jörg Niederer ist Mitglied im Ausschuss Kirche und Gesellschaft der EMK Schweiz-Frankreich-Nordafrika

Sonntag, 4. April 2021

Der steinige Weg und die Auferstehung

Ein Gedanke

Grabsteine bilden eine Brücke zu einer Kapelle bei Fulenbach
Foto © Jörg Niederer
Christus ist auferstanden! Er ist wahrhaftig auferstanden!

Ein Bibelvers - Markus 16,1-3

"Als der Sabbat vorbei war, kauften Maria aus Magdala, Maria, die Mutter von Jakobus, und Salome wohlriechende Öle. Sie wollten die Totensalbung vornehmen. Ganz früh am ersten Wochentag kamen sie zum Grab. Die Sonne ging gerade auf. Unterwegs fragten sie sich: 'Wer kann uns den Stein vom Grabeingang wegrollen?'"

Eine Anregung

Heute um 10.30 Uhr kann man per Youtube der Osterpredigt in der Evangelisch-methodistischen Kirche St. Gallen folgen: https://youtu.be/e-TtFB23DcM
Bei der Auferstehung von Christus wird immer wieder auf den weggewälzten Stein vor dem Grab verwiesen. Ein Beweis für die Auferstehung ist das jedoch noch nicht. Und es ist nur der letzte von vielen Steinen auf dem Weg von Jesus. Wir folgen dieser Spur der Steinen auf Jesu Weg.

Ebenfalls eine Möglichkeit, sich mit diesen Gedanken zu beschäftigen, bietet am Fernseher oder im Internet der Gottesdienst um 10.00 Uhr auf Musig24.tv: https://www.musig24.tv/

Jörg Niederer ist Mitglied im Ausschuss Kirche und Gesellschaft der EMK Schweiz-Frankreich-Nordafrika

Samstag, 3. April 2021

Leidens-Distanz

Ein Gedanke

Beterinnen in der Kirche Santa Maria Neudorf, St. Gallen
Foto © Jörg Niederer
"Wir haben an uns gedacht. Das ist gut. Unmöglich ist es an alle zu denken. An alle in allen Ländern, auf der ganzen Welt. All das Leiden, die Verluste, die Toten, die Angst. Unmöglich. Und doch verbinden wir uns mit all diesen. Mit den Menschen. Mit der Welt." Hansruedi Felix am Kreuzweg der Gegenwart 2021 in St. Gallen

Ein Bibelvers - Matthäus 26,38

"Da sagte Jesus zu ihnen: 'Ich bin verzweifelt und voller Todesangst. Wartet hier und wacht mit mir.'"

Eine Anregung

An Karfreitag fand zum 17. Mal der Kreuzweg der Gegenwart in St. Gallen statt. In diesem Jahr wurden - bedingt durch die Pandemie - die Stationen auf einen Ort konzentriert, in der Kirche Santa Maria Neudorf. Die sieben Themen orientierten sich denn auch alle an den Auswirkungen und dem Leiden an den aktuellen Lebensumständen. Hier der Text zur Station "um-armt":

"Liebevolle Umarmung bedeutet: Heilsame, tragende Nähe. Die Rückkehr aus der Einsamkeit. Das vermisse ich.
Uns umschleicht die Angst vor der Ansteckung. Als würde uns Judas umarmen, küssen, verraten, verkaufen.
So halten wir Distanz, berühren nicht einmal fremde Hände. 
Wir sichern uns ab, flüchten uns ins Virtuelle, suchen die Ablenkungen. Was bleibt ist die Vorstellung einer Umarmung.
Auch Gottes Umarmungen bleiben körperlos und distanziert. Zwar sind da schöne Worte der Psalmbeterinnen und Psalmbeter: 'Hinten und vorne hältst du Gott mich umschlossen, und deine Hand hast du auf mich gelegt. Zu wunderbar ist es für mich, dies zu erkennen, zu hoch, ich kann es nicht fassen' (Psalm 139). Es ist so: Ich kann es nicht fassen, weil niemand mich umfasst."

Jörg Niederer ist Mitglied im Ausschuss Kirche und Gesellschaft der EMK Schweiz-Frankreich-Nordafrika

Donnerstag, 1. April 2021

Frauen in Verantwortung und Hingabe

Ein Gedanke

Schwester Christa Frey (1946-2016) war die bisher letzte methodistische Diakonisse in St. Gallen. Sie war Pfarrerin in St. Gallen von 2003-2011.
Foto © Jörg Niederer
Da Wort des Tages: "Diakonisse". Eine Diakonisse lebt und dient in einer verbindlichen evangelischen Lebens-, Glaubens- und Dienstgemeinschaft. "Jede Diakonisse weiss sich persönlich von Jesus Christus zum gemeinsamen Glauben, Leben und Dienst in die Diakoniegemeinschaft berufen und gibt nach bestem Vermögen ihre Liebe mit ihrem Leben und Dienen weiter." https://bethanien.ch/diakoniegemeinschaft

Ein Bibelvers - Römer 16,1+2

"Ich empfehle euch unsere Schwester Phöbe. Sie ist Diakonin der Gemeinde in Kenchreä. Nehmt sie im Namen des Herrn auf, wie es sich für Heilige gehört. Und gebt ihr alle Unterstützung, die sie braucht. Denn sie hat sich ihrerseits für viele Menschen eingesetzt, so auch für mich."

Eine Anregung

Am 25. März 2021 jährte sich der Beginn der kirchlichen Arbeit der Bischöflichen Methodistenkirche in St. Gallen und der Ostschweiz zum hundertsechzigsten Mal. Zum 100. Jubiläum schrieb das damalige Gemeindeglied Bangerter am 25.03.1961:

"Schon in den 90er Jahren wurde ein Komitee für Mässigkeit gebildet. 1900 erfolgte die Gründung eines Abstinenzvereins, sowie eines Hoffnungsbundes für die Jugend. 1903 wird berichtet, dass schon drei Abstinenzvereine auf dem Bezirk recht aktiv arbeiten: in St. Gallen, Brüggen und Rorschach.
Von besonderer Bedeutung für unsere Gemeinde war auch die Tätigkeit des Diakonissenwerkes Bethanien. Schon 1885 wurde in St. Gallen eine Station gegründet. Am 15. Juli nahmen die ersten zwei Diakonissinnen ihre segensreiche Arbeit in unserer Stadt auf. Später übernahmen Bethanienschwestern auch eine Abteilung unseres Kantonsspitals. Unsere Gemeinde schuldet dem Diakonissenwerk Bethanien und seinen Schwestern viel Dank. Wir könnten uns unsere Gottesdienste und unsere Gemeindearbeit gar nicht mehr denken ohne die Anwesenheit unserer Schwestern."

Voranzeige: An Karfreitag übertragen wir die Predigt mit der Feier des Abendmahls per Youtube.
Du bist eingeladen zu Passionstexten, Betrachtungen von Kreuzdarstellungen, Gedanken zum Leiden und zur Feier des Abendmahls. (Traubensaft/Wein und Brot zuhause bereitstellen!)

Jörg Niederer ist Mitglied im Ausschuss Kirche und Gesellschaft der EMK Schweiz-Frankreich-Nordafrika

Dienstag, 30. März 2021

Zion lag einst über dem Gallusbrunnen

Ein Gedanke

Die ursprüngliche Zionskapelle der Methodisten in St. Gallen von 1875. Die Aufnahme ist wohl aus dem Winter 1924. Zu sehen sind die Bauprofile des geplanten Türmchens, das dann 1924 gebaut wurde.
Foto © Archiv EMK St. Gallen
Da Wort des Tages: "Flaschner". Verwandt mit dem heutigen Beruf des Spenglers, Klempners. Spätmittelhochdeutsch "vlaschener", (da früher Flaschen auch aus Blech oder Zinn hergestellt wurden).

Ein Bibelvers - Psalm 9,12+13

"Preist den Herrn, der auf dem Zion wohnt. Verkündet seine Taten unter den Völkern: Wenn er gewaltsam vergossenes Blut rächt, denkt er an die unschuldigen Opfer. Wenn die Armen um Hilfe schreien, vergisst er sie nicht."

Eine Anregung

Am 25. März 2021 jährte sich der Beginn der kirchlichen Arbeit der Bischöflichen Methodistenkirche in St. Gallen und der Ostschweiz zum hundertsechzigsten Mal. Zum 100. Jubiläum schrieb das damalige Gemeindeglied Bangerter am 25.03.1961:

"Schon lange sehnte sich die Gemeinde nach einem eigenen Heim. Vor St. Gallen erhielt Rheineck eine eigene Kapelle. 1869 wurde dort ein genügend grosses Grundstück gekauft. Darauf sollte ja auch der eigene Friedhof seinen Platz finden, sofern sich nicht, wie es dann später der Fall war, eine andere Regelung für das Begräbnis der Glieder der Kirche finden liesse. Am 2. Oktober 1870 konnte die Kapelle in Rheineck, die erste in der Ostschweiz, eingeweiht werden.

In der Vierteljährlichen Konferenz vom 24. Oktober 1874 konnte durch die Baukommission berichtet werden, dass an der Wassergasse in St. Gallen von Schlossermeister Emil Rietmann ein geeigneter Bauplatz für Fr. 9’600.- erworben werden konnte. Sehr rasch ging es nun ans Planen für den Bau. Am 6. Februar 1875 konnte festgestellt werden, dass der Bauplan von allen Instanzen genehmigt war und bereits Sonntag, den 31. Oktober, war der grosse Freudentag, da die Kapelle durch Distriktsvorsteher Heinrich Nuelsen eingeweiht werden konnte. Die Kollekte ergab Fr. 1’013.-.

1866 [Es müsste wohl 1886 heissen. Anm. des Redaktors] feierte man auch mit Freuden das 25-jährige Jubiläum des Beginns der kirchlichen Arbeit in St.Gallen. Bei dieser Gelegenheit stiftete Nationalrat Rikli aus Uzwil Fr. 2000.- als Baufonds für eine Kapelle in der Filialgemeinde Herisau.

1924 erfolgte die Erweiterung und vollständige Renovation der St. Galler Kapelle. Während diesen Umbauten musste die Gemeinde noch einmal an einem andern Ort Unterkunft suchen. Sie fand diese nicht weit entfernt an der Wassergasse 1a im Hause von Flaschner Weder.

Am. 19. Oktober 1924 konnte in einer schönen Einweihungsfeier wieder die alte, nun neu gewordene liebe Kapelle bezogen werden."

Jörg Niederer ist Mitglied im Ausschuss Kirche und Gesellschaft der EMK Schweiz-Frankreich-Nordafrika

Montag, 29. März 2021

Die vorübergehende staatliche Anerkennung der Methodistenkirche

Ein Gedanke

Lena Stähelin, vielleicht die erste St. Galler Methodistin. Eintrag der Mitglieder im ersten Kirchenbuch der Bischöflichen Methodistenkirche.
Foto © Jörg Niederer
Da Wort des Tages: "Kopulationsbewilligung". Im 19. Jahrhundert die durch Schweizer Kantone ausgestellte staatliche Erlaubnis zu heiraten.

Ein Bibelvers - 1. Mose 25,20

"Als Isaak 40 Jahre alt war, heiratete er Rebekka, die Tochter des Aramäers Betuel aus Mesopotamien. Sie war die Schwester des Aramäers Laban."

Eine Anregung

Am 25. März 2021 jährte sich der Beginn der kirchlichen Arbeit der Bischöflichen Methodistenkirche in St. Gallen und der Ostschweiz zum hundertsechzigsten Mal. Zum 100. Jubiläum schrieb das damalige Gemeindeglied Bangerter am 25.03.1961:

"Am 3. und 4. Juni 1872 befasste sich der Grosse Rat mit der Vorlage. Ein Antrag auf Nichteintreten wurde abgelehnt, dagegen wurde beschlossen, eine spezielle Kommission zur gründlichen Vorbereitung einzusetzen. Diese Kommission wurde vom Ratsbüro wie folgt bestellt: Bislin, alt Landammann, St. Gallen; Seifert, Regierungsrat, St. Gallen (früher Pfarrer in Ebnat); Ruggle, Pfarrer Gossau; Pfändler, Regierungsrat, Flawil (vorher Kantonsrichter); Dr. Jung, Bezirksammann in Wil. Die Kommission prüfte eingehend alle aufgeworfenen Fragen...

Eine Minderheit der Kommission beantragte zwar nach wie vor Ablehnung des regierungsrätlichen  Antrages auf Anerkennung der Methodistenkirche. Für die Mehrheit richtete aber alt Landammann Bislin einen eingehend begründeten ausführlichen Bericht an den Grossen Rat... Er stellte darin u. a. fest, dass eine eingehende Prüfung der Moral-Lehre der Methodisten, die unter dem Titel 'Allgemeine Regeln' zusammengestellt ist, ergibt, dass diese Lehren ganz auf dem christlichen Boden der Gottes- und Nächstenliebe beruhen.

Am 24. November 1873 trat der Grosse Rat unter dem Vorsitz von Ständerat Dr. Hoffmann erneut auf die Beratung ein. Die Artikel 4 und 5 des regierungsrätlichen Antrages in Bezug auf das Friedhofwesen fielen dahin, da dieses nun Sache der politischen Gemeinden war. Die andern drei Artikel und damit der ganze Beschluss über die Anerkennung der Methodistenkirche wurden mit 92 gegen 16 Stimmen bei 131 Anwesenden angenommen...

St. Gallen ist wohl der einzige Kanton, in dem durch einen Beschluss des Grossen Rates die Anerkennung der Methodistenkirche ausgesprochen wurde. Damit konnten die Prediger nicht nur das Evangelium frei verkünden, sie konnten auch taufen, wobei die politischen Gemeinden verpflichtet waren, auf Grund der Taufbescheinigung des Predigers den Eintrag ins Geburtsregister vorzunehmen, die gleiche Regelung, wie sie für die Angehörigen der jüdischen Konfession bereits vorgesehen war. Nach den gleichen Bestimmungen hatte auch die Eheverkündigung zu erfolgen, d. h. an Stelle der Verkündigung von der Kanzel hatte das Gemeindeammannamt die Publikation im Kantonsamtsblatt und in einer Lokalzeitung zu veranlassen. Bei der Kantonskanzlei ist eine 'Kopulationsbewilligung' einzuholen. Dann hat der Eheschluss durch eine zuständige Amtsperson zu erfolgen. Der Regierungsrat stellte aber gleichzeitig fest, dass im Kanton St. Gallen nur die Geistlichen der beiden Landeskirchen für den Eheschluss zuständige Amtspersonen seien. Wollte nun ein Ehepaar aus irgend einem Grund sich nicht vom Pfarrer der Landeskirche trauen lassen, so gab es nur einen Ausweg, den ebenfalls- der Regierungsrat wies: Der Kt. Thurgau kannte bereits die Zivilehe. Dort konnte auch ein St. Galler mit regierungsrätlicher 'Kopulationsbewilligung' seine Ehe vor dem bürgerlichen Zivilstandsbeamten schliessen. Nachher stand der kirchlichen Einsegnung durch den Methodistenprediger im Kanton St. Gallen nichts mehr im Wege.

Am 19. April 1874 stimmte das Schweizervolk der neuen Bundesverfassung zu. Diese brachte für die ganze Schweiz die Übertragung des Zivilstandswesens an die politischen Gemeinden, bzw. an den Staat. Ebenso wurde die Niederlassungsfreiheit, wie die Glaubens- und Gewissensfreiheit, noch stärker verankert. Damit fielen auch im Kanton St. Gallen die bisherigen Schranken und Schwierigkeiten für die Entwicklung einer Freikirche weg."

Jörg Niederer ist Mitglied im Ausschuss Kirche und Gesellschaft der EMK Schweiz-Frankreich-Nordafrika

Sonntag, 28. März 2021

Der St. Galler Regierungsrat und die Methodisten

Ein Gedanke

Bauarbeiten zur Erichtung der methodistischen Zionskapelle in St. Gallen
Foto © Archiv EMK St. Gallen
"Ist der Palmsonntag hell und klar, so gibt's ein fruchtbar Jahr." Bauernweisheit

Ein Bibelvers - Markus 11,8+9

"Viele Leute breiteten ihre Mäntel auf der Straße aus. Andere aber legten Zweige hin, die sie am Feldrand abschnitten. Die Leute, die vor Jesus hergingen und ihm folgten, riefen unablässig: 'Hosianna! Gesegnet sei, wer im Namen des Herrn kommt!'"

Eine Anregung

Am 25. März 2021 jährte sich der Beginn der kirchlichen Arbeit der Bischöflichen Methodistenkirche in St. Gallen und der Ostschweiz zum hundertsechzigsten Mal. Zum 100. Jubiläum schrieb das damalige Gemeindeglied Bangerter am 25.03.1961:

"Es wurde eine 'Bischöfliche Methodistenkirche des Kantons St. Gallen' als kirchliche Genossenschaft organisiert. Am 13. November wurden die 11 Artikel an einer Mitgliederversammlung einstimmig angenommen und von 108 Kirchengliedern unterzeichnet. Es wurde ein Ausschuss bestimmt und in dessen Namen reichten Prediger Glättli und die Verwalter J. Keller und Bartholome Messmer noch am gleichen Abend dem Regierungsrat das Gesuch um Anerkennung ein.

Der Regierungsrat beschloss, dem Grossen Rat folgenden Antrag zur Beschlussfassung zu unterbreiten:

Der Grosse Rat des Kantons St. Gallen,
Auf das Gesuch des Ausschusses der bischöflichen Methodistenkirche des Kantons St. Gallen vom 13. Wintermonat 1871 um die staatliche Anerkennung der besagten Religionsgenossenschaft und um Gewährleistung der freien Ausübung ihres Gottesdienstes,
Nach Prüfung der Vorlage und in Betracht, dass nach Ausweis derselben, 'Die bischöfliche Methodistenkirche des Kantons St. Gallen' 'innert den Schranken der Sittlichkeit und der staatlichen Ordnung' steht,
In Anwendung von Art. 6, Ziffer. 3 der Verfassung, beschliesst:
Art. 1: Es ist dem Petenten die freie Ausübung des Gottesdienstes gestattet.
Art. 2: Ehen unter den Mitgliedern der bischöflichen Methodistenkirche des Kantons St. Gallen werden bis zum Erlasse der bezüglichen gesetzlichen Vorschriften von Seiten des Staates nur anerkannt, wenn die Kopulation von einer hiezu ermächtigten Amtsperson vorgenommen wurde.
Art. 3: In Bezug auf die Eheverkündigung müssen die Vorschriften der Art. 6, 13 und 14 der Verordnung über den Handelsverkehr, den Aufenthalt und die Niederlassung der Israeliten vom 9. Brachmonat 1863 in analoge Anwendung gebracht werden.
Art. 4: Der Regierungsrat hat dafür zu sorgen, dass die Beerdigung der Angehörigen der 'Bischöflichen Methodistenkirche' angemessen reguliert werde.
Art. 5: Die in Art. 1 dieses Beschlusses erteilte Befugnis tritt erst in Kraft, wenn die in Art. 4 vorgesehene Anordnung vollzogen ist.

Am 21. Februar 1871 genehmigte der Regierungsrat die von der Staatskanzlei verfasste Botschaft z. H. des Grossen Rates. Eingehend werden darin die vorliegenden Verhältnisse nochmals geschildert und den Grossen Rat um Genehmigung des Antrages ersucht. Unter anderem schreibt der Regierungsrat zur Begründung in seiner Botschaft:

'Wir haben, Herr Präsident! Herren Kantonsräte! sowohl die Lehre und die Kirchenordnung der bischöflichen Methodistenkirche, als auch ihre Glaubensartikel und allgemeinen Regeln wohl geprüft und gefunden, dass sie nichts enthalten, was mit den Grundsätzen der Sittlichkeit und der staatlichen Ordnung in Widerspruch stünde. Sowohl die religiösen Grundsätze, auf die sich die bischöfliche Methodistenkirche stützt, als die weltlichen Regeln, die sie lehrt und zu denen sie sich bekennt, bewegen sich durchwegs innert den Schranken der Sittlichkeit und der staatlichen Ordnung und es kann und soll dabei der bezeichneten religiösen Genossenschaft nicht verwehrt werden, sich als eigene christliche Genossenschaft zu bilden, zu organisieren und den Gottesdienst in ihrer Weise auszuüben.'"

Jörg Niederer ist Mitglied im Ausschuss Kirche und Gesellschaft der EMK Schweiz-Frankreich-Nordafrika

Samstag, 27. März 2021

Illegale Taufen durch Methodistenprediger

Ein Gedanke

Innenansicht der methodistische Zionskapelle St. Gallen um 1924
Foto © Archiv EMK St. Gallen
"Auch das Haus der Stille wurde nicht ohne Lärm erbaut." Walter Ludin

Ein Bibelvers - 1. Korinther 1,11-13a

"Meine Brüder und Schwestern, ich habe von Chloes Leuten erfahren, dass es unter euch Streit gibt. Ich meine damit, dass jeder von euch etwas anderes sagt: 'Ich gehöre zu Paulus.' 'Ich gehöre zu Apollos.' 'Ich gehöre zu Kephas.' 'Ich gehöre zu Christus.' Christus lässt sich doch nicht zerteilen!"

Eine Anregung

Am 25. März 2021 jährte sich der Beginn der kirchlichen Arbeit der Bischöflichen Methodistenkirche in St. Gallen und der Ostschweiz zum hundertsechzigsten Mal. Zum 100. Jubiläum schrieb das damalige Gemeindeglied Bangerter am 25.03.1961:

"Zu neuen Schwierigkeiten führte es aber, als Eltern auch ihre Kindlein durch den Prediger der Methodistenkirche taufen liessen. Noch galt im Kanton St.Gallen die Verfassung von 1861. Diese erklärte zwar die persönliche Glaubensfreiheit als unverletzlich. Anerkannt waren aber nur die katholische und evangelische Kirche und ihnen allein die Ausübung ihres Glaubensbekenntnisses und der Gottesdienste gewährleistet. Andere Konfessionen und Religionsgemeinschaften bedurften zur Ausübung ihres Gottesdienstes eine besondere Bewilligung durch den Grossen Rat. Alle matrimoniellen Angelegenheiten (d.h. das ganze Zivilstandswesen) war Sache der beiden Landeskirchen, ebenso gehörten die Friedhöfe der Kirche, auch das Schulwesen war konfessionell geregelt. Die vom Grossen Rat sanktionierte Kirchenordnung der evangelischen Landeskirche von 1866 enthielt besondere Bestimmungen und Vorschriften zur Verhütung und Bekämpfung des Sektenwesens. Eheverkündigungen erfolgten nur von der Kanzel der Kirche. Ehe- und Geburtsregister wurden nur vom Pfarrer geführt. Zivilstandsämter der Gemeinde kannte der Kanton St. Gallen noch nicht. Nachdem 1864 durch den Niederlassungsvertrag mit Frankreich den französischen Juden und durch die eidgenössische Verfassungsrevision von 1866 den Juden ganz allgemein ebenfalls die freie Niederlassung zugesichert wurde, musste der Grosse Rat allerdings in Bezug auf die Führung der Zivilstandsregister für die Juden eine besondere gesetzliche Regelung treffen und übertrug die Führung derselben den Gemeinden. Eine entsprechende Regelung wurde auch für die in St. Gallen seit 1836, (von Stephan und Daniel Schlatter gegründet), bestehende 'Freie Gemeinde', auch Dissidentengemeinde genannt, getroffen.
Am 9. Februar 1871 gelangte nun der evangelische Kirchenrat an den Regierungsrat und machte diesen darauf aufmerksam, dass insbesondere in der Stadt St. Gallen, im Rheintal und Toggenburg, die religiöse Gemeinschaft der Methodisten Eingang gefunden habe, und dass deren Prediger mitunter auch Taufen an Kinder vorgenommen hätten. Sie würden dann Taufbescheinigungen ausstellen und diese dem zuständigen Pfarramt zur Eintragung ins Geburts- und Taufregister zustellen. Es sei Sache des Regierungsrates, dieser willkürlichen Umgangnahme von gesetzlichen Vorschriften entgegenzutreten. Der Regierungsrat stellte in seiner Sitzung vom 12. April 1871 fest, dass es sich hier nicht einfach, wie 1865, um die Abhaltung von Privatversammlungen handle, dass vielmehr hier die Prediger der Methodistenkirche Handlungen vornehmen würden, zu denen nach der Verfassung nur Pfarrer der beiden Landeskirchen oder, vom Grossen Rat durch besonderen Beschluss anerkannte, andere christliche Religionsgemeinschaften befugt seien. Auf Antrag des Justizdepartementes beschloss dann der Regierungsrat, dass den Predigern der Methodistenkirche die Vornahme von Taufen untersagt sei, solange die Kirche nicht vom Grossen Rat den Status einer anerkannten christlichen Religionsgemeinschaft erlange. Die von den Methodistenpredigern ausgestellten Taufscheine seien ungültig und die evangelischen Pfarrämter seien nicht verpflichtet, diese Geburten ins Register einzutragen.
Damit war aber auch der jungen Methodistenkirche, die im Kanton nun seit 10 Jahren tätig war, der weitere Weg gewiesen. Es wurde eine 'Bischöfliche Methodistenkirche des Kantons St. Gallen' als kirchliche Genossenschaft organisiert."

Jörg Niederer ist Mitglied im Ausschuss Kirche und Gesellschaft der EMK Schweiz-Frankreich-Nordafrika

Freitag, 26. März 2021

Wiederstand und Glaubensfreiheit

Ein Gedanke

Haus und Restaurant Papagei, St. Gallen
Foto © Jörg Niederer
"Ich predige nicht die Duldsamkeit. Unbeschränkte Religionsfreiheit ist in meinen Augen ein so geheiligtes Recht, dass das Wort Duldsamkeit, als Ausdruck hierfür gebraucht, mir gewissermaßen selbst tyrannisch erscheint."
Honoré Gabriel de Mirabeau, Politische Diskurse

Ein Bibelvers - 2. Korinther 4,8+9

Paulus: "Wir stehen von allen Seiten unter Druck, aber wir werden nicht erdrückt. Wir sind ratlos, aber wir verzweifeln nicht. Wir werden verfolgt, aber wir sind nicht im Stich gelassen."

Eine Anregung

Am 25. März 2021 jährte sich der Beginn der kirchlichen Arbeit der Bischöflichen Methodistenkirche in St. Gallen und der Ostschweiz zum hundertsechzigsten Mal. Zum 100. Jubiläum schrieb das damalige Gemeindeglied Bangerter am 25.03.1961:

"In St.Gallen waren während kurzer Zeit die Versammlungen in ein Haus an der St. Leonhardstrasse verlegt worden; dann wurde im historischen Tuchhaus an der Neugasse... ein geeignetes Versammlungslokal gefunden. Doch auch hier war kein bleibender Ort. 1866 konnten im Haus zum 'Papagei' an der Neugasse im 3. Stock drei Zimmer zu einem Saal umgebaut werden, der 300 Personen Platz bot. Hier fand die Gemeinde ihr Heim bis zum Bau der eigenen Kapelle.

Im Saal des Hauses zum 'Papagei' fand am 25. Mai 1867 auch die erste konstituierende Vierteljahreskonferenz statt. Vorsitzender war Distriktsvorsteher Heinrich Nuelsen (der Vater unseres späteren Bischofs). Als Sekretär wurde Prediger H. Gisler bestimmt... Der Kirchenbezirk wurde St. Gallen-Rheintal genannt und die Sitzungen der Vierteljährlichen Konferenz fanden abwechslungsweise in St. Gallen und in Thal oder Rheineck statt...

Im Rheintal kam es bald zu Auseinandersetzungen mit den örtlichen Behörden. 1865 haben in St. Margrethen Kirchenvorsteherschaft und Gemeinderat Prediger Messmer das weitere Abhalten von Versammlungen verboten. Prediger Messmer und einige St. Margrether Bürger richteten deshalb eine Beschwerde an den Regierungsrat und verlangten Aufhebung dieses Verbotes. Im Protokoll des Regierungsrates vom 9. September 1865 ist dieser Streitfall eingehend behandelt. Zur Vernehmlassung eingeladen, hatte der Gemeinderat von St. Margrethen behauptet, dass durch solche separatistischen Versammlungen viel Uneinigkeit in die Gemeinde komme und insbesondere aus Gründen der Ordnung und Sittlichkeit hauptsächlich die nächtlichen Versammlungen (gemeint sind die Abendgottesdienste) zu untersagen seien. Im gleichen Sinne äusserte sich die Kirchenvorsteherschaft. Der Regierungsrat stelle demgegenüber fest, dass es sich bei diesen Versammlungen keineswegs um eine ausserhalb der evangelischen Landeskirche stehende Religionsgenossenschaft handle, dass das durch die Verfassung gewährleistete Recht der Glaubensfreiheit das Recht zur Abhaltung besonderer Versammlungen in sich schliesse, und dass keine gesetzlichen Bestimmungen bestehen, nach denen solche Versammlungen zur Abendzeit untersagt werden könnten. Aus diesen Gründen hob der Regierungsrat auf Antrag des Erziehungsdepartementes das St. Margrether Verbot wieder auf."

Jörg Niederer ist Mitglied im Ausschuss Kirche und Gesellschaft der EMK Schweiz-Frankreich-Nordafrika

Donnerstag, 25. März 2021

Es begann vor 160 Jahren...

Ein Gedanke

Frühere Kapelle der Methodisten in St. Gallen an der Kapellenstrasse
Foto © Archiv EMK St. Gallen
"Kolporteur: (1) veraltet für Hausierer in billigen Heften, Schriften und Bücher, besonders religiöser Art. (2) eine Person, die Gerüchte verbreitet ... (4) schweizerisch: Verteiler von Pentlerzeitungen" https://www.wortbedeutung.info/

Ein Bibelvers - 2. Korinther 2,15+16

"Denn wir sind für Gott wie ein wohlriechender Duft, der von Christus ausgeht. Er kommt zu denen, die gerettet werden. Und er dringt bis zu denen, die verloren gehen. Für die einen ist es der Geruch, der aus dem Tod kommt und zum Tod führt. Für die anderen ist es der Duft, der aus dem Leben kommt und zum Leben führt."

Eine Anregung

Heute jährt sich der Beginn der kirchlichen Arbeit der Bischöflichen Methodistenkirche in St. Gallen und der Ostschweiz zum hundertsechzigsten  Mal. zum 100. Jubiläum schrieb das damalige Gemeindeglied Bangerter am 25.03.1961:

"Am 24. Februar 1856 hielt Prediger Ernst Mann... in Lausanne die erste Predigt der [Bischöflichen] Methodistenkirche in deutscher Sprache...

Schon 5 Jahre später, am 25. März 1861, reiste Superintendent Dr. L. S. Jakoby mit dem jungen Prediger Baumann nach St. Gallen. Am folgenden Tag konnten sie im Haus des Kantonsschullehrers Prof. Bertsch an der Neugasse (heute [1961] Firma Grossenbacher) im 2. Stock zwei ineinandergehende Zimmer mieten. Prediger Baumann begann hier seine Missionsarbeit, vor allem auch als Buchhändler und Kolporteur. Bald sammelte er auch eine kleine Gemeinde, die sich regelmässig an der Neugasse zusammenfand. Das war der Ausgangspunkt für die Arbeit der Methodistenkirche nicht nur in Stadt und Kanton St. Gallen, sondern in der Ostschweiz überhaupt.

Bereits im Oktober aber kehrte Prediger Baumann in seine deutsche Heimat zurück... Prediger Ernst Mann, der 1859 die Arbeit der Kirche in Lausanne begonnen hatte, kam regelmässig nach St. Gallen. 1864 nahm Prediger Jak. Messmer in St. Gallen Wohnsitz...

Schon 1864 hatte Prediger Messmer in Speicherschwendi, Rehetobel, Trogen, Thal und St. Margrethen zu predigen begonnen. Es folgten Walzenhausen, Rorschach, Konstanz, Wattwil, Chur, Herisau, Wald, Rheineck, Igis, Diepoldsau, Andeer, Romanshorn, Heiden, Roggwil, Urnäsch, Teufen und andere mehr..." (Bangerter, 25.03.1961)

In den nächsten Tagen werde ich anlässlich dieses Jubiläums noch weitere Abschnitte aus der Jubiläumsschrift "100 Jahre Methodistenkirche in Stadt und Kanton St. Gallen" zitieren. Eine Geschichte, die auch verknüpft ist mit dem Kantonspital St. Gallen und und einer staatlichen Anerkennung der Methodistenkirche durch den Grossen Rat des Kantons St. Gallen.

Jörg Niederer ist Mitglied im Ausschuss Kirche und Gesellschaft der EMK Schweiz-Frankreich-Nordafrika

Freitag, 12. März 2021

Die Heilige und die Stiftsbibliothek

Ein Gedanke

Statue der Heiligen Wiborada in St. Gallen
Foto © Jörg Niederer
"Wir St.Gallerinnen und St.Galler haben mit ihr [Wiborada] einen spirituellen Schatz im Acker vergraben, den wir heben dürfen." Hildegard Aepli, Seelsorgerin und Theologin

Ein Bibelvers - Jeremia 32,2+3

"Der Prophet Jeremia war verhaftet worden. Man hielt ihn im Wachhof am Königspalast gefangen. König Zidkija von Juda hatte ihn eingesperrt. Sein Vorwurf lautete: 'Du trittst als Prophet gegen mich auf und sagst: So spricht der Herr: Seht, ich gebe diese Stadt in die Gewalt des Königs von Babylonien. Er wird sie erobern.'"

Eine Anregung

Vor zwei Tagen fotografierte ich im Vorbeigehen in St. Gallen die Statue der Stadtheilige Wiborada. Und heute lese ich von ihr im St. Galler Tagblatt.

Wiborada, das ist die erste Frau, die durch einen Papst heiliggesprochen wurde. Das war im Jahr 1047.
Wiborada, das war die Tochter einer begüterten Familie aus dem Thurgau.
Wiborada konnte alle Psalmen der Bibel in lateinischer Sprache auswendig.
Wiborada, das ist die lateinische Namensform von althochdeutsch Wiberrat. Das bedeutet: "weibliche Ratgeberin".
Wiborada, das war die erste der Frauen in St. Gallen, welche sich bei der heute reformierten Kirche St. Mangen einmauern liessen. Ihre Zelle hatte ein Fenster in die Kirche und Fenster in die Welt.
Wiborada lebte als Inklusin bis zu ihrer Ermordung am 1. Mai 926.
Wiborada folgten weitere Frauen und liessen sich einmauern. Bis zur Reformation gab es die Lebensform der Inklusion in St. Gallen. 
Wiborada wurde oft um Rat gefragt, und war bei der Bevölkerung und den Ordensleuten bald sehr geschätzt.
Wiborada rettete die Mönche und den Grundstock der Schriften der heutigen Stiftsbibliothek, indem sie den Ungarneinfall vorhersah und allen riet, sich und die Klosterschätze rechtzeitig in Sicherheit zu bringen.
Wiborada selbst verliess die Zelle nicht, und wurde deshalb von den marodierenden ungarischen Kriegsleuten ermordet.

Das also ist Wiborada. Und nun werden in den Monaten Mai und Juni zwölf Frauen und Männer sich je eine Woche am Ort der einstigen Zelle von Wiborada in eine extra dafür errichtete Klause einschliessen lassen, um ihre Erfahrungen mit dem Alleinsein und Beten zu vertiefen.
Hildegard Aepli, Seelsorgerin und Theologin, wird die erste sein, welche so an Wiborada erinnern will. 

Mehr über die "vergessene Heilige" auf https://heilige-wiborada.ch/

Jörg Niederer ist Mitglied im Ausschuss Kirche und Gesellschaft der EMK Schweiz-Frankreich-Nordafrika