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Freitag, 9. April 2021

Pfarrer im Lauf der Zeit

Ein Gedanke

Peter Gumbal, Pfarrer
Foto © Jörg Niederer
"Die Summe unseres Lebens sind die Stunden, in denen wir liebten." Wilhelm Busch, Pfarrer (1897-1966)

Ein Bibelvers - 2. Mose 16,13+14

"Am Abend kamen Wachteln und bedeckten das Lager. Am Morgen lag Tau rings um das Lager. Als der Tau weg war, lag auf dem Boden der Wüste etwas Feines. Es war körnig und fein wie der Reif auf der Erde."

Eine Anregung

In der Zeit vom 25. März bis 5. April erschienen hier immer wieder Auszüge aus dem historischen Bericht zum 100-jährigen Jubiläum der methodistischen Arbeit in St. Gallen, veröffentlicht am 25. März 1961 vom damaligen Gemeindeglied Bangerter. Nun ist der ganze Bericht online verfügbar: https://emk-st-gallen.ch/wp-content/uploads/sites/9/2021/04/19610325_Bangerter_100-Jahre-Jubiläum_EMK_St.-Gallen.pdf

Darin enthalten ist auch eine Zusammenstellung der Pfarrpersonen, welche in diesen 100 Jahren in St. Gallen wirkten.

Was macht eigentlich Peter Gumbal? Er war von 2011-2017 Pfarrer auf dem Bezirk St. Gallen-Teufen. In diesen Tagen konnte man bei kath.ch von ihm lesen, in einem Bericht über ein ökumenisches Morgenmahl an Ostern in Wädenswil am Zürichsee. Hier geht es zum Artikel: https://www.kath.ch/newsd/zuerichsee-statt-see-genezareth-diakon-felix-zgraggen-feiert-ein-oesterliches-morgenmahl

Jörg Niederer ist Mitglied im Ausschuss Kirche und Gesellschaft der EMK Schweiz-Frankreich-Nordafrika

Donnerstag, 1. April 2021

Frauen in Verantwortung und Hingabe

Ein Gedanke

Schwester Christa Frey (1946-2016) war die bisher letzte methodistische Diakonisse in St. Gallen. Sie war Pfarrerin in St. Gallen von 2003-2011.
Foto © Jörg Niederer
Da Wort des Tages: "Diakonisse". Eine Diakonisse lebt und dient in einer verbindlichen evangelischen Lebens-, Glaubens- und Dienstgemeinschaft. "Jede Diakonisse weiss sich persönlich von Jesus Christus zum gemeinsamen Glauben, Leben und Dienst in die Diakoniegemeinschaft berufen und gibt nach bestem Vermögen ihre Liebe mit ihrem Leben und Dienen weiter." https://bethanien.ch/diakoniegemeinschaft

Ein Bibelvers - Römer 16,1+2

"Ich empfehle euch unsere Schwester Phöbe. Sie ist Diakonin der Gemeinde in Kenchreä. Nehmt sie im Namen des Herrn auf, wie es sich für Heilige gehört. Und gebt ihr alle Unterstützung, die sie braucht. Denn sie hat sich ihrerseits für viele Menschen eingesetzt, so auch für mich."

Eine Anregung

Am 25. März 2021 jährte sich der Beginn der kirchlichen Arbeit der Bischöflichen Methodistenkirche in St. Gallen und der Ostschweiz zum hundertsechzigsten Mal. Zum 100. Jubiläum schrieb das damalige Gemeindeglied Bangerter am 25.03.1961:

"Schon in den 90er Jahren wurde ein Komitee für Mässigkeit gebildet. 1900 erfolgte die Gründung eines Abstinenzvereins, sowie eines Hoffnungsbundes für die Jugend. 1903 wird berichtet, dass schon drei Abstinenzvereine auf dem Bezirk recht aktiv arbeiten: in St. Gallen, Brüggen und Rorschach.
Von besonderer Bedeutung für unsere Gemeinde war auch die Tätigkeit des Diakonissenwerkes Bethanien. Schon 1885 wurde in St. Gallen eine Station gegründet. Am 15. Juli nahmen die ersten zwei Diakonissinnen ihre segensreiche Arbeit in unserer Stadt auf. Später übernahmen Bethanienschwestern auch eine Abteilung unseres Kantonsspitals. Unsere Gemeinde schuldet dem Diakonissenwerk Bethanien und seinen Schwestern viel Dank. Wir könnten uns unsere Gottesdienste und unsere Gemeindearbeit gar nicht mehr denken ohne die Anwesenheit unserer Schwestern."

Voranzeige: An Karfreitag übertragen wir die Predigt mit der Feier des Abendmahls per Youtube.
Du bist eingeladen zu Passionstexten, Betrachtungen von Kreuzdarstellungen, Gedanken zum Leiden und zur Feier des Abendmahls. (Traubensaft/Wein und Brot zuhause bereitstellen!)

Jörg Niederer ist Mitglied im Ausschuss Kirche und Gesellschaft der EMK Schweiz-Frankreich-Nordafrika

Mittwoch, 31. März 2021

Methodisten erfanden die kirchliche Arbeit neu

Ein Gedanke

Die älteste Fotografie (ca. 1880) des gemischten Chors der Bischöflichen Methodistenkirche von St. Gallen. Gesungen wurde etwa geistliches Chorwerk von Felix Mendelssohn Bartholdy.
Foto © Archiv EMK St. Gallen
Da Wort des Tages: "Klassen" oder auch "Banden". Geistliche Kleingruppen, von John Wesley eingesetzt, um eine gute seelsorgliche Begleitung in der methodistischen Bewegung sicherzustellen. Seine "Allgemeinen Regeln" schrieb er als Leitfaden für diese Klassen.

Ein Bibelvers - Hebräer 10,24+25

"Und wir wollen uns umeinander kümmern und uns gegenseitig zur Liebe und zu guten Taten anspornen. Auch sollen wir unsere Gemeindeversammlungen nicht verlassen, wie es manchen zur Gewohnheit geworden ist. Vielmehr sollen wir uns gegenseitig Mut machen. Und das umso mehr, als ihr doch seht, dass der Tag nahe ist."

Eine Anregung

Am 25. März 2021 jährte sich der Beginn der kirchlichen Arbeit der Bischöflichen Methodistenkirche in St. Gallen und der Ostschweiz zum hundertsechzigsten Mal. Zum 100. Jubiläum schrieb das damalige Gemeindeglied Bangerter am 25.03.1961:

"Die grossen zu bedienenden Bezirke mit den vielen Predigtstationen machten es unmöglich, dass der Prediger alle Arbeit bewältigen konnte. Die Gemeinde wurde auch hier von Anfang an in Klassen eingeteilt. Ein Klassführer hatte seinen Mitgliedern helfend und ratend beizustehen. Schon 1876 waren es 6 Klassen.

Sonntagschulen wurden überall, wo es irgend möglich war, gegründet und eine grosse Zahl Sonntagschullehrer- und -lehrerinnen zur Unterrichtung der Kinder beigezogen. In Sonntagschullehrerkonferenzen hat der Prediger für die Weiterbildung dieser Hilfskräfte gesorgt.

Seit 1868 war der Jünglingsverein tätig und am 29. August 1874 gründeten die Frauen einen Nähverein. Protokoll und erste Statuten finden sich auch noch in unserm Gemeindearchiv. Es waren zu Beginn 13 aktive und 24 unterstützende Mitglieder. Als erstes wurde beschlossen, die Dekoration der Fenster und des Altars der neuen Kapelle zu übernehmen. Fr. 108.- wurden dafür ausgegeben.

Das Traktatkomitee berichtete regelmässig an die Vierteljährliche Konferenz über seine Tätigkeit.

Seit 1869 besteht der Chor und dient in den Gottesdiensten und vielen besondern Anlässen.

Am 26, Mai 1899 wurde der Jugendbund als Zweig der 'Epworth-Liga' gegründet. Präsident war W. Tröber, Sekretär A. Seifert."

Jörg Niederer ist Mitglied im Ausschuss Kirche und Gesellschaft der EMK Schweiz-Frankreich-Nordafrika

Dienstag, 30. März 2021

Zion lag einst über dem Gallusbrunnen

Ein Gedanke

Die ursprüngliche Zionskapelle der Methodisten in St. Gallen von 1875. Die Aufnahme ist wohl aus dem Winter 1924. Zu sehen sind die Bauprofile des geplanten Türmchens, das dann 1924 gebaut wurde.
Foto © Archiv EMK St. Gallen
Da Wort des Tages: "Flaschner". Verwandt mit dem heutigen Beruf des Spenglers, Klempners. Spätmittelhochdeutsch "vlaschener", (da früher Flaschen auch aus Blech oder Zinn hergestellt wurden).

Ein Bibelvers - Psalm 9,12+13

"Preist den Herrn, der auf dem Zion wohnt. Verkündet seine Taten unter den Völkern: Wenn er gewaltsam vergossenes Blut rächt, denkt er an die unschuldigen Opfer. Wenn die Armen um Hilfe schreien, vergisst er sie nicht."

Eine Anregung

Am 25. März 2021 jährte sich der Beginn der kirchlichen Arbeit der Bischöflichen Methodistenkirche in St. Gallen und der Ostschweiz zum hundertsechzigsten Mal. Zum 100. Jubiläum schrieb das damalige Gemeindeglied Bangerter am 25.03.1961:

"Schon lange sehnte sich die Gemeinde nach einem eigenen Heim. Vor St. Gallen erhielt Rheineck eine eigene Kapelle. 1869 wurde dort ein genügend grosses Grundstück gekauft. Darauf sollte ja auch der eigene Friedhof seinen Platz finden, sofern sich nicht, wie es dann später der Fall war, eine andere Regelung für das Begräbnis der Glieder der Kirche finden liesse. Am 2. Oktober 1870 konnte die Kapelle in Rheineck, die erste in der Ostschweiz, eingeweiht werden.

In der Vierteljährlichen Konferenz vom 24. Oktober 1874 konnte durch die Baukommission berichtet werden, dass an der Wassergasse in St. Gallen von Schlossermeister Emil Rietmann ein geeigneter Bauplatz für Fr. 9’600.- erworben werden konnte. Sehr rasch ging es nun ans Planen für den Bau. Am 6. Februar 1875 konnte festgestellt werden, dass der Bauplan von allen Instanzen genehmigt war und bereits Sonntag, den 31. Oktober, war der grosse Freudentag, da die Kapelle durch Distriktsvorsteher Heinrich Nuelsen eingeweiht werden konnte. Die Kollekte ergab Fr. 1’013.-.

1866 [Es müsste wohl 1886 heissen. Anm. des Redaktors] feierte man auch mit Freuden das 25-jährige Jubiläum des Beginns der kirchlichen Arbeit in St.Gallen. Bei dieser Gelegenheit stiftete Nationalrat Rikli aus Uzwil Fr. 2000.- als Baufonds für eine Kapelle in der Filialgemeinde Herisau.

1924 erfolgte die Erweiterung und vollständige Renovation der St. Galler Kapelle. Während diesen Umbauten musste die Gemeinde noch einmal an einem andern Ort Unterkunft suchen. Sie fand diese nicht weit entfernt an der Wassergasse 1a im Hause von Flaschner Weder.

Am. 19. Oktober 1924 konnte in einer schönen Einweihungsfeier wieder die alte, nun neu gewordene liebe Kapelle bezogen werden."

Jörg Niederer ist Mitglied im Ausschuss Kirche und Gesellschaft der EMK Schweiz-Frankreich-Nordafrika

Montag, 29. März 2021

Die vorübergehende staatliche Anerkennung der Methodistenkirche

Ein Gedanke

Lena Stähelin, vielleicht die erste St. Galler Methodistin. Eintrag der Mitglieder im ersten Kirchenbuch der Bischöflichen Methodistenkirche.
Foto © Jörg Niederer
Da Wort des Tages: "Kopulationsbewilligung". Im 19. Jahrhundert die durch Schweizer Kantone ausgestellte staatliche Erlaubnis zu heiraten.

Ein Bibelvers - 1. Mose 25,20

"Als Isaak 40 Jahre alt war, heiratete er Rebekka, die Tochter des Aramäers Betuel aus Mesopotamien. Sie war die Schwester des Aramäers Laban."

Eine Anregung

Am 25. März 2021 jährte sich der Beginn der kirchlichen Arbeit der Bischöflichen Methodistenkirche in St. Gallen und der Ostschweiz zum hundertsechzigsten Mal. Zum 100. Jubiläum schrieb das damalige Gemeindeglied Bangerter am 25.03.1961:

"Am 3. und 4. Juni 1872 befasste sich der Grosse Rat mit der Vorlage. Ein Antrag auf Nichteintreten wurde abgelehnt, dagegen wurde beschlossen, eine spezielle Kommission zur gründlichen Vorbereitung einzusetzen. Diese Kommission wurde vom Ratsbüro wie folgt bestellt: Bislin, alt Landammann, St. Gallen; Seifert, Regierungsrat, St. Gallen (früher Pfarrer in Ebnat); Ruggle, Pfarrer Gossau; Pfändler, Regierungsrat, Flawil (vorher Kantonsrichter); Dr. Jung, Bezirksammann in Wil. Die Kommission prüfte eingehend alle aufgeworfenen Fragen...

Eine Minderheit der Kommission beantragte zwar nach wie vor Ablehnung des regierungsrätlichen  Antrages auf Anerkennung der Methodistenkirche. Für die Mehrheit richtete aber alt Landammann Bislin einen eingehend begründeten ausführlichen Bericht an den Grossen Rat... Er stellte darin u. a. fest, dass eine eingehende Prüfung der Moral-Lehre der Methodisten, die unter dem Titel 'Allgemeine Regeln' zusammengestellt ist, ergibt, dass diese Lehren ganz auf dem christlichen Boden der Gottes- und Nächstenliebe beruhen.

Am 24. November 1873 trat der Grosse Rat unter dem Vorsitz von Ständerat Dr. Hoffmann erneut auf die Beratung ein. Die Artikel 4 und 5 des regierungsrätlichen Antrages in Bezug auf das Friedhofwesen fielen dahin, da dieses nun Sache der politischen Gemeinden war. Die andern drei Artikel und damit der ganze Beschluss über die Anerkennung der Methodistenkirche wurden mit 92 gegen 16 Stimmen bei 131 Anwesenden angenommen...

St. Gallen ist wohl der einzige Kanton, in dem durch einen Beschluss des Grossen Rates die Anerkennung der Methodistenkirche ausgesprochen wurde. Damit konnten die Prediger nicht nur das Evangelium frei verkünden, sie konnten auch taufen, wobei die politischen Gemeinden verpflichtet waren, auf Grund der Taufbescheinigung des Predigers den Eintrag ins Geburtsregister vorzunehmen, die gleiche Regelung, wie sie für die Angehörigen der jüdischen Konfession bereits vorgesehen war. Nach den gleichen Bestimmungen hatte auch die Eheverkündigung zu erfolgen, d. h. an Stelle der Verkündigung von der Kanzel hatte das Gemeindeammannamt die Publikation im Kantonsamtsblatt und in einer Lokalzeitung zu veranlassen. Bei der Kantonskanzlei ist eine 'Kopulationsbewilligung' einzuholen. Dann hat der Eheschluss durch eine zuständige Amtsperson zu erfolgen. Der Regierungsrat stellte aber gleichzeitig fest, dass im Kanton St. Gallen nur die Geistlichen der beiden Landeskirchen für den Eheschluss zuständige Amtspersonen seien. Wollte nun ein Ehepaar aus irgend einem Grund sich nicht vom Pfarrer der Landeskirche trauen lassen, so gab es nur einen Ausweg, den ebenfalls- der Regierungsrat wies: Der Kt. Thurgau kannte bereits die Zivilehe. Dort konnte auch ein St. Galler mit regierungsrätlicher 'Kopulationsbewilligung' seine Ehe vor dem bürgerlichen Zivilstandsbeamten schliessen. Nachher stand der kirchlichen Einsegnung durch den Methodistenprediger im Kanton St. Gallen nichts mehr im Wege.

Am 19. April 1874 stimmte das Schweizervolk der neuen Bundesverfassung zu. Diese brachte für die ganze Schweiz die Übertragung des Zivilstandswesens an die politischen Gemeinden, bzw. an den Staat. Ebenso wurde die Niederlassungsfreiheit, wie die Glaubens- und Gewissensfreiheit, noch stärker verankert. Damit fielen auch im Kanton St. Gallen die bisherigen Schranken und Schwierigkeiten für die Entwicklung einer Freikirche weg."

Jörg Niederer ist Mitglied im Ausschuss Kirche und Gesellschaft der EMK Schweiz-Frankreich-Nordafrika

Sonntag, 28. März 2021

Der St. Galler Regierungsrat und die Methodisten

Ein Gedanke

Bauarbeiten zur Erichtung der methodistischen Zionskapelle in St. Gallen
Foto © Archiv EMK St. Gallen
"Ist der Palmsonntag hell und klar, so gibt's ein fruchtbar Jahr." Bauernweisheit

Ein Bibelvers - Markus 11,8+9

"Viele Leute breiteten ihre Mäntel auf der Straße aus. Andere aber legten Zweige hin, die sie am Feldrand abschnitten. Die Leute, die vor Jesus hergingen und ihm folgten, riefen unablässig: 'Hosianna! Gesegnet sei, wer im Namen des Herrn kommt!'"

Eine Anregung

Am 25. März 2021 jährte sich der Beginn der kirchlichen Arbeit der Bischöflichen Methodistenkirche in St. Gallen und der Ostschweiz zum hundertsechzigsten Mal. Zum 100. Jubiläum schrieb das damalige Gemeindeglied Bangerter am 25.03.1961:

"Es wurde eine 'Bischöfliche Methodistenkirche des Kantons St. Gallen' als kirchliche Genossenschaft organisiert. Am 13. November wurden die 11 Artikel an einer Mitgliederversammlung einstimmig angenommen und von 108 Kirchengliedern unterzeichnet. Es wurde ein Ausschuss bestimmt und in dessen Namen reichten Prediger Glättli und die Verwalter J. Keller und Bartholome Messmer noch am gleichen Abend dem Regierungsrat das Gesuch um Anerkennung ein.

Der Regierungsrat beschloss, dem Grossen Rat folgenden Antrag zur Beschlussfassung zu unterbreiten:

Der Grosse Rat des Kantons St. Gallen,
Auf das Gesuch des Ausschusses der bischöflichen Methodistenkirche des Kantons St. Gallen vom 13. Wintermonat 1871 um die staatliche Anerkennung der besagten Religionsgenossenschaft und um Gewährleistung der freien Ausübung ihres Gottesdienstes,
Nach Prüfung der Vorlage und in Betracht, dass nach Ausweis derselben, 'Die bischöfliche Methodistenkirche des Kantons St. Gallen' 'innert den Schranken der Sittlichkeit und der staatlichen Ordnung' steht,
In Anwendung von Art. 6, Ziffer. 3 der Verfassung, beschliesst:
Art. 1: Es ist dem Petenten die freie Ausübung des Gottesdienstes gestattet.
Art. 2: Ehen unter den Mitgliedern der bischöflichen Methodistenkirche des Kantons St. Gallen werden bis zum Erlasse der bezüglichen gesetzlichen Vorschriften von Seiten des Staates nur anerkannt, wenn die Kopulation von einer hiezu ermächtigten Amtsperson vorgenommen wurde.
Art. 3: In Bezug auf die Eheverkündigung müssen die Vorschriften der Art. 6, 13 und 14 der Verordnung über den Handelsverkehr, den Aufenthalt und die Niederlassung der Israeliten vom 9. Brachmonat 1863 in analoge Anwendung gebracht werden.
Art. 4: Der Regierungsrat hat dafür zu sorgen, dass die Beerdigung der Angehörigen der 'Bischöflichen Methodistenkirche' angemessen reguliert werde.
Art. 5: Die in Art. 1 dieses Beschlusses erteilte Befugnis tritt erst in Kraft, wenn die in Art. 4 vorgesehene Anordnung vollzogen ist.

Am 21. Februar 1871 genehmigte der Regierungsrat die von der Staatskanzlei verfasste Botschaft z. H. des Grossen Rates. Eingehend werden darin die vorliegenden Verhältnisse nochmals geschildert und den Grossen Rat um Genehmigung des Antrages ersucht. Unter anderem schreibt der Regierungsrat zur Begründung in seiner Botschaft:

'Wir haben, Herr Präsident! Herren Kantonsräte! sowohl die Lehre und die Kirchenordnung der bischöflichen Methodistenkirche, als auch ihre Glaubensartikel und allgemeinen Regeln wohl geprüft und gefunden, dass sie nichts enthalten, was mit den Grundsätzen der Sittlichkeit und der staatlichen Ordnung in Widerspruch stünde. Sowohl die religiösen Grundsätze, auf die sich die bischöfliche Methodistenkirche stützt, als die weltlichen Regeln, die sie lehrt und zu denen sie sich bekennt, bewegen sich durchwegs innert den Schranken der Sittlichkeit und der staatlichen Ordnung und es kann und soll dabei der bezeichneten religiösen Genossenschaft nicht verwehrt werden, sich als eigene christliche Genossenschaft zu bilden, zu organisieren und den Gottesdienst in ihrer Weise auszuüben.'"

Jörg Niederer ist Mitglied im Ausschuss Kirche und Gesellschaft der EMK Schweiz-Frankreich-Nordafrika

Samstag, 27. März 2021

Illegale Taufen durch Methodistenprediger

Ein Gedanke

Innenansicht der methodistische Zionskapelle St. Gallen um 1924
Foto © Archiv EMK St. Gallen
"Auch das Haus der Stille wurde nicht ohne Lärm erbaut." Walter Ludin

Ein Bibelvers - 1. Korinther 1,11-13a

"Meine Brüder und Schwestern, ich habe von Chloes Leuten erfahren, dass es unter euch Streit gibt. Ich meine damit, dass jeder von euch etwas anderes sagt: 'Ich gehöre zu Paulus.' 'Ich gehöre zu Apollos.' 'Ich gehöre zu Kephas.' 'Ich gehöre zu Christus.' Christus lässt sich doch nicht zerteilen!"

Eine Anregung

Am 25. März 2021 jährte sich der Beginn der kirchlichen Arbeit der Bischöflichen Methodistenkirche in St. Gallen und der Ostschweiz zum hundertsechzigsten Mal. Zum 100. Jubiläum schrieb das damalige Gemeindeglied Bangerter am 25.03.1961:

"Zu neuen Schwierigkeiten führte es aber, als Eltern auch ihre Kindlein durch den Prediger der Methodistenkirche taufen liessen. Noch galt im Kanton St.Gallen die Verfassung von 1861. Diese erklärte zwar die persönliche Glaubensfreiheit als unverletzlich. Anerkannt waren aber nur die katholische und evangelische Kirche und ihnen allein die Ausübung ihres Glaubensbekenntnisses und der Gottesdienste gewährleistet. Andere Konfessionen und Religionsgemeinschaften bedurften zur Ausübung ihres Gottesdienstes eine besondere Bewilligung durch den Grossen Rat. Alle matrimoniellen Angelegenheiten (d.h. das ganze Zivilstandswesen) war Sache der beiden Landeskirchen, ebenso gehörten die Friedhöfe der Kirche, auch das Schulwesen war konfessionell geregelt. Die vom Grossen Rat sanktionierte Kirchenordnung der evangelischen Landeskirche von 1866 enthielt besondere Bestimmungen und Vorschriften zur Verhütung und Bekämpfung des Sektenwesens. Eheverkündigungen erfolgten nur von der Kanzel der Kirche. Ehe- und Geburtsregister wurden nur vom Pfarrer geführt. Zivilstandsämter der Gemeinde kannte der Kanton St. Gallen noch nicht. Nachdem 1864 durch den Niederlassungsvertrag mit Frankreich den französischen Juden und durch die eidgenössische Verfassungsrevision von 1866 den Juden ganz allgemein ebenfalls die freie Niederlassung zugesichert wurde, musste der Grosse Rat allerdings in Bezug auf die Führung der Zivilstandsregister für die Juden eine besondere gesetzliche Regelung treffen und übertrug die Führung derselben den Gemeinden. Eine entsprechende Regelung wurde auch für die in St. Gallen seit 1836, (von Stephan und Daniel Schlatter gegründet), bestehende 'Freie Gemeinde', auch Dissidentengemeinde genannt, getroffen.
Am 9. Februar 1871 gelangte nun der evangelische Kirchenrat an den Regierungsrat und machte diesen darauf aufmerksam, dass insbesondere in der Stadt St. Gallen, im Rheintal und Toggenburg, die religiöse Gemeinschaft der Methodisten Eingang gefunden habe, und dass deren Prediger mitunter auch Taufen an Kinder vorgenommen hätten. Sie würden dann Taufbescheinigungen ausstellen und diese dem zuständigen Pfarramt zur Eintragung ins Geburts- und Taufregister zustellen. Es sei Sache des Regierungsrates, dieser willkürlichen Umgangnahme von gesetzlichen Vorschriften entgegenzutreten. Der Regierungsrat stellte in seiner Sitzung vom 12. April 1871 fest, dass es sich hier nicht einfach, wie 1865, um die Abhaltung von Privatversammlungen handle, dass vielmehr hier die Prediger der Methodistenkirche Handlungen vornehmen würden, zu denen nach der Verfassung nur Pfarrer der beiden Landeskirchen oder, vom Grossen Rat durch besonderen Beschluss anerkannte, andere christliche Religionsgemeinschaften befugt seien. Auf Antrag des Justizdepartementes beschloss dann der Regierungsrat, dass den Predigern der Methodistenkirche die Vornahme von Taufen untersagt sei, solange die Kirche nicht vom Grossen Rat den Status einer anerkannten christlichen Religionsgemeinschaft erlange. Die von den Methodistenpredigern ausgestellten Taufscheine seien ungültig und die evangelischen Pfarrämter seien nicht verpflichtet, diese Geburten ins Register einzutragen.
Damit war aber auch der jungen Methodistenkirche, die im Kanton nun seit 10 Jahren tätig war, der weitere Weg gewiesen. Es wurde eine 'Bischöfliche Methodistenkirche des Kantons St. Gallen' als kirchliche Genossenschaft organisiert."

Jörg Niederer ist Mitglied im Ausschuss Kirche und Gesellschaft der EMK Schweiz-Frankreich-Nordafrika

Donnerstag, 25. März 2021

Es begann vor 160 Jahren...

Ein Gedanke

Frühere Kapelle der Methodisten in St. Gallen an der Kapellenstrasse
Foto © Archiv EMK St. Gallen
"Kolporteur: (1) veraltet für Hausierer in billigen Heften, Schriften und Bücher, besonders religiöser Art. (2) eine Person, die Gerüchte verbreitet ... (4) schweizerisch: Verteiler von Pentlerzeitungen" https://www.wortbedeutung.info/

Ein Bibelvers - 2. Korinther 2,15+16

"Denn wir sind für Gott wie ein wohlriechender Duft, der von Christus ausgeht. Er kommt zu denen, die gerettet werden. Und er dringt bis zu denen, die verloren gehen. Für die einen ist es der Geruch, der aus dem Tod kommt und zum Tod führt. Für die anderen ist es der Duft, der aus dem Leben kommt und zum Leben führt."

Eine Anregung

Heute jährt sich der Beginn der kirchlichen Arbeit der Bischöflichen Methodistenkirche in St. Gallen und der Ostschweiz zum hundertsechzigsten  Mal. zum 100. Jubiläum schrieb das damalige Gemeindeglied Bangerter am 25.03.1961:

"Am 24. Februar 1856 hielt Prediger Ernst Mann... in Lausanne die erste Predigt der [Bischöflichen] Methodistenkirche in deutscher Sprache...

Schon 5 Jahre später, am 25. März 1861, reiste Superintendent Dr. L. S. Jakoby mit dem jungen Prediger Baumann nach St. Gallen. Am folgenden Tag konnten sie im Haus des Kantonsschullehrers Prof. Bertsch an der Neugasse (heute [1961] Firma Grossenbacher) im 2. Stock zwei ineinandergehende Zimmer mieten. Prediger Baumann begann hier seine Missionsarbeit, vor allem auch als Buchhändler und Kolporteur. Bald sammelte er auch eine kleine Gemeinde, die sich regelmässig an der Neugasse zusammenfand. Das war der Ausgangspunkt für die Arbeit der Methodistenkirche nicht nur in Stadt und Kanton St. Gallen, sondern in der Ostschweiz überhaupt.

Bereits im Oktober aber kehrte Prediger Baumann in seine deutsche Heimat zurück... Prediger Ernst Mann, der 1859 die Arbeit der Kirche in Lausanne begonnen hatte, kam regelmässig nach St. Gallen. 1864 nahm Prediger Jak. Messmer in St. Gallen Wohnsitz...

Schon 1864 hatte Prediger Messmer in Speicherschwendi, Rehetobel, Trogen, Thal und St. Margrethen zu predigen begonnen. Es folgten Walzenhausen, Rorschach, Konstanz, Wattwil, Chur, Herisau, Wald, Rheineck, Igis, Diepoldsau, Andeer, Romanshorn, Heiden, Roggwil, Urnäsch, Teufen und andere mehr..." (Bangerter, 25.03.1961)

In den nächsten Tagen werde ich anlässlich dieses Jubiläums noch weitere Abschnitte aus der Jubiläumsschrift "100 Jahre Methodistenkirche in Stadt und Kanton St. Gallen" zitieren. Eine Geschichte, die auch verknüpft ist mit dem Kantonspital St. Gallen und und einer staatlichen Anerkennung der Methodistenkirche durch den Grossen Rat des Kantons St. Gallen.

Jörg Niederer ist Mitglied im Ausschuss Kirche und Gesellschaft der EMK Schweiz-Frankreich-Nordafrika

Freitag, 19. März 2021

Segen zum Jahrestag

Ein Gedanke

Altarbild "Urvertrauen" von Yvonne Berther
Foto © Thomas Berther
"Der Segen selbst kommt von Gott - und ist Gott sei Dank nicht von den Segnenden abhängig." Franz Kreissl, Pastoralamtsleiter des Bistums St. Gallen

Ein Bibelvers - Philipper 4,7

"Und der Friede Gottes, der alles Verstehen übersteigt, soll eure Herzen und Gedanken behüten. Er soll sie bewahren in der Gemeinschaft mit Jesus Christus."

Eine Anregung

Mit diesem Beitrag habe ich nun ein Jahr lang täglich einen Text mit Bild veröffentlicht. Gedacht waren und sind sie als eine Anregung zu humanistischen und geistlichen Entdeckungsreisen in der Coronazeit, speziell für die Mitglieder der Evangelisch-methodistischen Kirche St. Gallen-Teufen, aber auch darüber hinaus. Ein Bild, ein Zitat, ein Bibelvers und weitere Gedanken führen immer wieder zu interessanten Querverbindungen.

Dieser Jubiläumsbeitrag hat den Segen zum Thema. Gerade in ausserordentlichen Zeiten sind wir auf die Zuwendung Gottes besonders angewiesen. An seinem Segen ist alles gelegen.

"Gott segne dich.
Er erfülle deine Füsse mit Tanz und deine Arme mit Kraft.
Er erfülle dein Herz mit Zärtlichkeit und deine Augen mit Lachen.
Er erfülle deine Ohren mit Musik und deine Nase mit Wohlgerüchen.
Er erfülle deinen Mund mit Jubel und dein Herz mit Freuden.
Er schenke dir immer neu die Gnade der Wüste: Stille, frische Wasser und neue Hoffnung.
Er gebe uns allen immer neu die Kraft, der Hoffnung ein Gesicht zu geben.
Es segne dich der Vater und der Sohn und der heilige Geist."
(Aus Afrika)

Jörg Niederer ist Mitglied im Ausschuss Kirche und Gesellschaft der EMK Schweiz-Frankreich-Nordafrika

Mittwoch, 1. Juli 2020

Das Kreuz mit den Jubiläen

Blumen für die JubilareJubiläen gehe ich möglichst aus dem Weg. Vorn auf der Bühne ist man so unverschämt ausgestellt. Nur dieses Jahr ist es einmal nicht so. Der Anlass fällt aus, Corona sei Dank.
Als Moderator einer Jubiläumsfeier dagegen kann man es eigentlich nur falsch machen. Man könnte jemand vergessen, oder tritt ins Fettnäpfchen und plaudert aus, was niemand wissen darf. Einmal sind die Ansprachen zu «lustig», das andere Mal langweilig. Entweder geht die Feier zu lang, oder sie ist zu unpersönlich. Dann ist mein Französisch nur fürs Blamieren gut genug. Musikalisch habe ich auch schon danebengegriffen, was zu erzürnten Reaktionen führte. 
Also ich drücke mich, wenn ich nur kann, vor diesen Feiern. Gut, als unbeteiligter Zuschauer habe ich doch gern teilgenommen. Schliesslich will ich ja auch die Feier kritisieren können(!).
Eines aber halte ich für absolut bemerkenswert an Jubiläumsfeiern. Die Treue der Jubilarinnen und Jubilare für Gott und Kirche und Welt, die da aufleuchtet. Liebe Jubilarinnen und Jubilare, ihr seid mir grosse Vorbilder. Danke!


Ein Beitrag für "Kirche und Welt", 7/2020