Gesamtzahl der Seitenaufrufe

Posts mit dem Label EMK werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label EMK werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Freitag, 21. Mai 2021

Das Wichtigste ist ein barmherziger Umgang

Ein Gedanke

Weiler Altenhausen. Das Haus ganz rechts ist die Evangelisch-methodistische Kirche Klingenberg.
Foto © Jörg Niederer
"Wird der Reiche wahrhaft barmherzig, so hört er bald auf, reich zu sein." Leo Tolstoi (1828 - 1910)

Ein Bibelvers - 1. Korinther 13,4+5

"Die Liebe ist geduldig. Gütig ist sie, die Liebe. Die Liebe ereifert sich nicht. Sie prahlt nicht und spielt sich nicht auf. Sie ist nicht unverschämt. Sie sucht nicht den eigenen Vorteil. Sie ist nicht reizbar und trägt das Böse nicht nach."

Eine Anregung

Er sei introvertiert, neugierig, wissbegierig, kaum katholisch, aber reformiert und charismatisch und jetzt methodistisch. Der neue Pfarrer, der ab Herbst in der Evangelisch-methodistischen Kirche Klingenberg wirken wird, heisst Sascha Schmiedl, studierte einst Biologie, was ihn das Staunen gelehrt habe, und freut sich auf die Region und die Menschen auf dem thurgauischen Seerücken. Später dann wird er auch noch ein kleines Pensum in Weinfelden übernehmen, und dann werde ich mit ihm wohl vermehrt zusammenarbeiten. Darauf freue ich mich, kenne ich ihn doch schon von der Zeit, als er als theologischer Praktikant die gleiche Pfarrkleingruppe wie ich besucht hatte.

In einem Interview stellt er sich den Menschen in der unscheinbaren Kirche an der Hirtenstrasse (und der ganzen Welt) vor: https://www.youtube.com/watch?v=uLgJ2Xj1cY4

Jörg Niederer ist Mitglied im Ausschuss Kirche und Gesellschaft der EMK Schweiz-Frankreich-Nordafrika

Samstag, 17. April 2021

Salz in wirksamen Mengen

Ein Gedanke

Walter Gaberthüel an der Jährlichen Konferenz 1993
Foto © Jörg Niederer
"Ich denke, es könnte doch wieder die Zeit kommen, wo man entdeckt, dass man eine Berufung hat, Salz und Licht der Erde zu sein. Und Salz braucht es nicht in riesigen Mengen, Salz braucht es in kleinen Dosen, in wirksamen Dosen." Walter Gaberthüel, pensionierter Pfarrer der Evangelisch-methodistischen Kirche

Ein Bibelvers - Sirach 39,26

"Der Mensch braucht zu seinem Leben vor allem Wasser, Feuer, Eisen, Salz, Mehl, Milch, Honig, Wein, Öl und Kleider."

Eine Anregung

Vermutlich der einzige Pfarrer aus der Evangelisch-methodistischen Kirche in der Schweiz, der dauerhaft im Wallis wohnt, ist Walter Gaberthüel. Nun wurde er von Tillmann Luther, dem reformierten Pfarrer in Visp (VS) interviewt. Das Gespräch beginnt der heute pensionierte Pfarrer mit seinem Berufungserlebnis. Etwas später, im Jahr 1993 entstand das Foto von ihm anlässlich der Jährlichen Konferenz. Seine Erfahrung und sein Wissen brachte er  in seinem aktiven Dienst vielfältig ein. Das wird schnell nachvollziehbar anhand der kompetenten Art, wie er über "seine" Kirche im Interview Auskunft gibt. Hier geht es zum Gespräch: https://youtu.be/y5elNx70uyo

Am Sonntag um 10.15 Uhr feiert die Evangelisch-methodistische Kirche St. Gallen den Gottesdienst auch via Zoom. Wenn Sie live dabei sein möchten, melden Sie sich bitte bei Pfarrer Jörg Niederer.
Spätestens ab Montag kann die Predigt auch auf dem Youtube-Kanal angehört werden: https://www.youtube.com/channel/UClMn0ETErXuxpjmgajiOuPw

Jörg Niederer ist Mitglied im Ausschuss Kirche und Gesellschaft der EMK Schweiz-Frankreich-Nordafrika

Donnerstag, 1. April 2021

Frauen in Verantwortung und Hingabe

Ein Gedanke

Schwester Christa Frey (1946-2016) war die bisher letzte methodistische Diakonisse in St. Gallen. Sie war Pfarrerin in St. Gallen von 2003-2011.
Foto © Jörg Niederer
Da Wort des Tages: "Diakonisse". Eine Diakonisse lebt und dient in einer verbindlichen evangelischen Lebens-, Glaubens- und Dienstgemeinschaft. "Jede Diakonisse weiss sich persönlich von Jesus Christus zum gemeinsamen Glauben, Leben und Dienst in die Diakoniegemeinschaft berufen und gibt nach bestem Vermögen ihre Liebe mit ihrem Leben und Dienen weiter." https://bethanien.ch/diakoniegemeinschaft

Ein Bibelvers - Römer 16,1+2

"Ich empfehle euch unsere Schwester Phöbe. Sie ist Diakonin der Gemeinde in Kenchreä. Nehmt sie im Namen des Herrn auf, wie es sich für Heilige gehört. Und gebt ihr alle Unterstützung, die sie braucht. Denn sie hat sich ihrerseits für viele Menschen eingesetzt, so auch für mich."

Eine Anregung

Am 25. März 2021 jährte sich der Beginn der kirchlichen Arbeit der Bischöflichen Methodistenkirche in St. Gallen und der Ostschweiz zum hundertsechzigsten Mal. Zum 100. Jubiläum schrieb das damalige Gemeindeglied Bangerter am 25.03.1961:

"Schon in den 90er Jahren wurde ein Komitee für Mässigkeit gebildet. 1900 erfolgte die Gründung eines Abstinenzvereins, sowie eines Hoffnungsbundes für die Jugend. 1903 wird berichtet, dass schon drei Abstinenzvereine auf dem Bezirk recht aktiv arbeiten: in St. Gallen, Brüggen und Rorschach.
Von besonderer Bedeutung für unsere Gemeinde war auch die Tätigkeit des Diakonissenwerkes Bethanien. Schon 1885 wurde in St. Gallen eine Station gegründet. Am 15. Juli nahmen die ersten zwei Diakonissinnen ihre segensreiche Arbeit in unserer Stadt auf. Später übernahmen Bethanienschwestern auch eine Abteilung unseres Kantonsspitals. Unsere Gemeinde schuldet dem Diakonissenwerk Bethanien und seinen Schwestern viel Dank. Wir könnten uns unsere Gottesdienste und unsere Gemeindearbeit gar nicht mehr denken ohne die Anwesenheit unserer Schwestern."

Voranzeige: An Karfreitag übertragen wir die Predigt mit der Feier des Abendmahls per Youtube.
Du bist eingeladen zu Passionstexten, Betrachtungen von Kreuzdarstellungen, Gedanken zum Leiden und zur Feier des Abendmahls. (Traubensaft/Wein und Brot zuhause bereitstellen!)

Jörg Niederer ist Mitglied im Ausschuss Kirche und Gesellschaft der EMK Schweiz-Frankreich-Nordafrika

Mittwoch, 31. März 2021

Methodisten erfanden die kirchliche Arbeit neu

Ein Gedanke

Die älteste Fotografie (ca. 1880) des gemischten Chors der Bischöflichen Methodistenkirche von St. Gallen. Gesungen wurde etwa geistliches Chorwerk von Felix Mendelssohn Bartholdy.
Foto © Archiv EMK St. Gallen
Da Wort des Tages: "Klassen" oder auch "Banden". Geistliche Kleingruppen, von John Wesley eingesetzt, um eine gute seelsorgliche Begleitung in der methodistischen Bewegung sicherzustellen. Seine "Allgemeinen Regeln" schrieb er als Leitfaden für diese Klassen.

Ein Bibelvers - Hebräer 10,24+25

"Und wir wollen uns umeinander kümmern und uns gegenseitig zur Liebe und zu guten Taten anspornen. Auch sollen wir unsere Gemeindeversammlungen nicht verlassen, wie es manchen zur Gewohnheit geworden ist. Vielmehr sollen wir uns gegenseitig Mut machen. Und das umso mehr, als ihr doch seht, dass der Tag nahe ist."

Eine Anregung

Am 25. März 2021 jährte sich der Beginn der kirchlichen Arbeit der Bischöflichen Methodistenkirche in St. Gallen und der Ostschweiz zum hundertsechzigsten Mal. Zum 100. Jubiläum schrieb das damalige Gemeindeglied Bangerter am 25.03.1961:

"Die grossen zu bedienenden Bezirke mit den vielen Predigtstationen machten es unmöglich, dass der Prediger alle Arbeit bewältigen konnte. Die Gemeinde wurde auch hier von Anfang an in Klassen eingeteilt. Ein Klassführer hatte seinen Mitgliedern helfend und ratend beizustehen. Schon 1876 waren es 6 Klassen.

Sonntagschulen wurden überall, wo es irgend möglich war, gegründet und eine grosse Zahl Sonntagschullehrer- und -lehrerinnen zur Unterrichtung der Kinder beigezogen. In Sonntagschullehrerkonferenzen hat der Prediger für die Weiterbildung dieser Hilfskräfte gesorgt.

Seit 1868 war der Jünglingsverein tätig und am 29. August 1874 gründeten die Frauen einen Nähverein. Protokoll und erste Statuten finden sich auch noch in unserm Gemeindearchiv. Es waren zu Beginn 13 aktive und 24 unterstützende Mitglieder. Als erstes wurde beschlossen, die Dekoration der Fenster und des Altars der neuen Kapelle zu übernehmen. Fr. 108.- wurden dafür ausgegeben.

Das Traktatkomitee berichtete regelmässig an die Vierteljährliche Konferenz über seine Tätigkeit.

Seit 1869 besteht der Chor und dient in den Gottesdiensten und vielen besondern Anlässen.

Am 26, Mai 1899 wurde der Jugendbund als Zweig der 'Epworth-Liga' gegründet. Präsident war W. Tröber, Sekretär A. Seifert."

Jörg Niederer ist Mitglied im Ausschuss Kirche und Gesellschaft der EMK Schweiz-Frankreich-Nordafrika

Sonntag, 28. März 2021

Der St. Galler Regierungsrat und die Methodisten

Ein Gedanke

Bauarbeiten zur Erichtung der methodistischen Zionskapelle in St. Gallen
Foto © Archiv EMK St. Gallen
"Ist der Palmsonntag hell und klar, so gibt's ein fruchtbar Jahr." Bauernweisheit

Ein Bibelvers - Markus 11,8+9

"Viele Leute breiteten ihre Mäntel auf der Straße aus. Andere aber legten Zweige hin, die sie am Feldrand abschnitten. Die Leute, die vor Jesus hergingen und ihm folgten, riefen unablässig: 'Hosianna! Gesegnet sei, wer im Namen des Herrn kommt!'"

Eine Anregung

Am 25. März 2021 jährte sich der Beginn der kirchlichen Arbeit der Bischöflichen Methodistenkirche in St. Gallen und der Ostschweiz zum hundertsechzigsten Mal. Zum 100. Jubiläum schrieb das damalige Gemeindeglied Bangerter am 25.03.1961:

"Es wurde eine 'Bischöfliche Methodistenkirche des Kantons St. Gallen' als kirchliche Genossenschaft organisiert. Am 13. November wurden die 11 Artikel an einer Mitgliederversammlung einstimmig angenommen und von 108 Kirchengliedern unterzeichnet. Es wurde ein Ausschuss bestimmt und in dessen Namen reichten Prediger Glättli und die Verwalter J. Keller und Bartholome Messmer noch am gleichen Abend dem Regierungsrat das Gesuch um Anerkennung ein.

Der Regierungsrat beschloss, dem Grossen Rat folgenden Antrag zur Beschlussfassung zu unterbreiten:

Der Grosse Rat des Kantons St. Gallen,
Auf das Gesuch des Ausschusses der bischöflichen Methodistenkirche des Kantons St. Gallen vom 13. Wintermonat 1871 um die staatliche Anerkennung der besagten Religionsgenossenschaft und um Gewährleistung der freien Ausübung ihres Gottesdienstes,
Nach Prüfung der Vorlage und in Betracht, dass nach Ausweis derselben, 'Die bischöfliche Methodistenkirche des Kantons St. Gallen' 'innert den Schranken der Sittlichkeit und der staatlichen Ordnung' steht,
In Anwendung von Art. 6, Ziffer. 3 der Verfassung, beschliesst:
Art. 1: Es ist dem Petenten die freie Ausübung des Gottesdienstes gestattet.
Art. 2: Ehen unter den Mitgliedern der bischöflichen Methodistenkirche des Kantons St. Gallen werden bis zum Erlasse der bezüglichen gesetzlichen Vorschriften von Seiten des Staates nur anerkannt, wenn die Kopulation von einer hiezu ermächtigten Amtsperson vorgenommen wurde.
Art. 3: In Bezug auf die Eheverkündigung müssen die Vorschriften der Art. 6, 13 und 14 der Verordnung über den Handelsverkehr, den Aufenthalt und die Niederlassung der Israeliten vom 9. Brachmonat 1863 in analoge Anwendung gebracht werden.
Art. 4: Der Regierungsrat hat dafür zu sorgen, dass die Beerdigung der Angehörigen der 'Bischöflichen Methodistenkirche' angemessen reguliert werde.
Art. 5: Die in Art. 1 dieses Beschlusses erteilte Befugnis tritt erst in Kraft, wenn die in Art. 4 vorgesehene Anordnung vollzogen ist.

Am 21. Februar 1871 genehmigte der Regierungsrat die von der Staatskanzlei verfasste Botschaft z. H. des Grossen Rates. Eingehend werden darin die vorliegenden Verhältnisse nochmals geschildert und den Grossen Rat um Genehmigung des Antrages ersucht. Unter anderem schreibt der Regierungsrat zur Begründung in seiner Botschaft:

'Wir haben, Herr Präsident! Herren Kantonsräte! sowohl die Lehre und die Kirchenordnung der bischöflichen Methodistenkirche, als auch ihre Glaubensartikel und allgemeinen Regeln wohl geprüft und gefunden, dass sie nichts enthalten, was mit den Grundsätzen der Sittlichkeit und der staatlichen Ordnung in Widerspruch stünde. Sowohl die religiösen Grundsätze, auf die sich die bischöfliche Methodistenkirche stützt, als die weltlichen Regeln, die sie lehrt und zu denen sie sich bekennt, bewegen sich durchwegs innert den Schranken der Sittlichkeit und der staatlichen Ordnung und es kann und soll dabei der bezeichneten religiösen Genossenschaft nicht verwehrt werden, sich als eigene christliche Genossenschaft zu bilden, zu organisieren und den Gottesdienst in ihrer Weise auszuüben.'"

Jörg Niederer ist Mitglied im Ausschuss Kirche und Gesellschaft der EMK Schweiz-Frankreich-Nordafrika

Samstag, 27. März 2021

Illegale Taufen durch Methodistenprediger

Ein Gedanke

Innenansicht der methodistische Zionskapelle St. Gallen um 1924
Foto © Archiv EMK St. Gallen
"Auch das Haus der Stille wurde nicht ohne Lärm erbaut." Walter Ludin

Ein Bibelvers - 1. Korinther 1,11-13a

"Meine Brüder und Schwestern, ich habe von Chloes Leuten erfahren, dass es unter euch Streit gibt. Ich meine damit, dass jeder von euch etwas anderes sagt: 'Ich gehöre zu Paulus.' 'Ich gehöre zu Apollos.' 'Ich gehöre zu Kephas.' 'Ich gehöre zu Christus.' Christus lässt sich doch nicht zerteilen!"

Eine Anregung

Am 25. März 2021 jährte sich der Beginn der kirchlichen Arbeit der Bischöflichen Methodistenkirche in St. Gallen und der Ostschweiz zum hundertsechzigsten Mal. Zum 100. Jubiläum schrieb das damalige Gemeindeglied Bangerter am 25.03.1961:

"Zu neuen Schwierigkeiten führte es aber, als Eltern auch ihre Kindlein durch den Prediger der Methodistenkirche taufen liessen. Noch galt im Kanton St.Gallen die Verfassung von 1861. Diese erklärte zwar die persönliche Glaubensfreiheit als unverletzlich. Anerkannt waren aber nur die katholische und evangelische Kirche und ihnen allein die Ausübung ihres Glaubensbekenntnisses und der Gottesdienste gewährleistet. Andere Konfessionen und Religionsgemeinschaften bedurften zur Ausübung ihres Gottesdienstes eine besondere Bewilligung durch den Grossen Rat. Alle matrimoniellen Angelegenheiten (d.h. das ganze Zivilstandswesen) war Sache der beiden Landeskirchen, ebenso gehörten die Friedhöfe der Kirche, auch das Schulwesen war konfessionell geregelt. Die vom Grossen Rat sanktionierte Kirchenordnung der evangelischen Landeskirche von 1866 enthielt besondere Bestimmungen und Vorschriften zur Verhütung und Bekämpfung des Sektenwesens. Eheverkündigungen erfolgten nur von der Kanzel der Kirche. Ehe- und Geburtsregister wurden nur vom Pfarrer geführt. Zivilstandsämter der Gemeinde kannte der Kanton St. Gallen noch nicht. Nachdem 1864 durch den Niederlassungsvertrag mit Frankreich den französischen Juden und durch die eidgenössische Verfassungsrevision von 1866 den Juden ganz allgemein ebenfalls die freie Niederlassung zugesichert wurde, musste der Grosse Rat allerdings in Bezug auf die Führung der Zivilstandsregister für die Juden eine besondere gesetzliche Regelung treffen und übertrug die Führung derselben den Gemeinden. Eine entsprechende Regelung wurde auch für die in St. Gallen seit 1836, (von Stephan und Daniel Schlatter gegründet), bestehende 'Freie Gemeinde', auch Dissidentengemeinde genannt, getroffen.
Am 9. Februar 1871 gelangte nun der evangelische Kirchenrat an den Regierungsrat und machte diesen darauf aufmerksam, dass insbesondere in der Stadt St. Gallen, im Rheintal und Toggenburg, die religiöse Gemeinschaft der Methodisten Eingang gefunden habe, und dass deren Prediger mitunter auch Taufen an Kinder vorgenommen hätten. Sie würden dann Taufbescheinigungen ausstellen und diese dem zuständigen Pfarramt zur Eintragung ins Geburts- und Taufregister zustellen. Es sei Sache des Regierungsrates, dieser willkürlichen Umgangnahme von gesetzlichen Vorschriften entgegenzutreten. Der Regierungsrat stellte in seiner Sitzung vom 12. April 1871 fest, dass es sich hier nicht einfach, wie 1865, um die Abhaltung von Privatversammlungen handle, dass vielmehr hier die Prediger der Methodistenkirche Handlungen vornehmen würden, zu denen nach der Verfassung nur Pfarrer der beiden Landeskirchen oder, vom Grossen Rat durch besonderen Beschluss anerkannte, andere christliche Religionsgemeinschaften befugt seien. Auf Antrag des Justizdepartementes beschloss dann der Regierungsrat, dass den Predigern der Methodistenkirche die Vornahme von Taufen untersagt sei, solange die Kirche nicht vom Grossen Rat den Status einer anerkannten christlichen Religionsgemeinschaft erlange. Die von den Methodistenpredigern ausgestellten Taufscheine seien ungültig und die evangelischen Pfarrämter seien nicht verpflichtet, diese Geburten ins Register einzutragen.
Damit war aber auch der jungen Methodistenkirche, die im Kanton nun seit 10 Jahren tätig war, der weitere Weg gewiesen. Es wurde eine 'Bischöfliche Methodistenkirche des Kantons St. Gallen' als kirchliche Genossenschaft organisiert."

Jörg Niederer ist Mitglied im Ausschuss Kirche und Gesellschaft der EMK Schweiz-Frankreich-Nordafrika

Freitag, 26. März 2021

Wiederstand und Glaubensfreiheit

Ein Gedanke

Haus und Restaurant Papagei, St. Gallen
Foto © Jörg Niederer
"Ich predige nicht die Duldsamkeit. Unbeschränkte Religionsfreiheit ist in meinen Augen ein so geheiligtes Recht, dass das Wort Duldsamkeit, als Ausdruck hierfür gebraucht, mir gewissermaßen selbst tyrannisch erscheint."
Honoré Gabriel de Mirabeau, Politische Diskurse

Ein Bibelvers - 2. Korinther 4,8+9

Paulus: "Wir stehen von allen Seiten unter Druck, aber wir werden nicht erdrückt. Wir sind ratlos, aber wir verzweifeln nicht. Wir werden verfolgt, aber wir sind nicht im Stich gelassen."

Eine Anregung

Am 25. März 2021 jährte sich der Beginn der kirchlichen Arbeit der Bischöflichen Methodistenkirche in St. Gallen und der Ostschweiz zum hundertsechzigsten Mal. Zum 100. Jubiläum schrieb das damalige Gemeindeglied Bangerter am 25.03.1961:

"In St.Gallen waren während kurzer Zeit die Versammlungen in ein Haus an der St. Leonhardstrasse verlegt worden; dann wurde im historischen Tuchhaus an der Neugasse... ein geeignetes Versammlungslokal gefunden. Doch auch hier war kein bleibender Ort. 1866 konnten im Haus zum 'Papagei' an der Neugasse im 3. Stock drei Zimmer zu einem Saal umgebaut werden, der 300 Personen Platz bot. Hier fand die Gemeinde ihr Heim bis zum Bau der eigenen Kapelle.

Im Saal des Hauses zum 'Papagei' fand am 25. Mai 1867 auch die erste konstituierende Vierteljahreskonferenz statt. Vorsitzender war Distriktsvorsteher Heinrich Nuelsen (der Vater unseres späteren Bischofs). Als Sekretär wurde Prediger H. Gisler bestimmt... Der Kirchenbezirk wurde St. Gallen-Rheintal genannt und die Sitzungen der Vierteljährlichen Konferenz fanden abwechslungsweise in St. Gallen und in Thal oder Rheineck statt...

Im Rheintal kam es bald zu Auseinandersetzungen mit den örtlichen Behörden. 1865 haben in St. Margrethen Kirchenvorsteherschaft und Gemeinderat Prediger Messmer das weitere Abhalten von Versammlungen verboten. Prediger Messmer und einige St. Margrether Bürger richteten deshalb eine Beschwerde an den Regierungsrat und verlangten Aufhebung dieses Verbotes. Im Protokoll des Regierungsrates vom 9. September 1865 ist dieser Streitfall eingehend behandelt. Zur Vernehmlassung eingeladen, hatte der Gemeinderat von St. Margrethen behauptet, dass durch solche separatistischen Versammlungen viel Uneinigkeit in die Gemeinde komme und insbesondere aus Gründen der Ordnung und Sittlichkeit hauptsächlich die nächtlichen Versammlungen (gemeint sind die Abendgottesdienste) zu untersagen seien. Im gleichen Sinne äusserte sich die Kirchenvorsteherschaft. Der Regierungsrat stelle demgegenüber fest, dass es sich bei diesen Versammlungen keineswegs um eine ausserhalb der evangelischen Landeskirche stehende Religionsgenossenschaft handle, dass das durch die Verfassung gewährleistete Recht der Glaubensfreiheit das Recht zur Abhaltung besonderer Versammlungen in sich schliesse, und dass keine gesetzlichen Bestimmungen bestehen, nach denen solche Versammlungen zur Abendzeit untersagt werden könnten. Aus diesen Gründen hob der Regierungsrat auf Antrag des Erziehungsdepartementes das St. Margrether Verbot wieder auf."

Jörg Niederer ist Mitglied im Ausschuss Kirche und Gesellschaft der EMK Schweiz-Frankreich-Nordafrika

Donnerstag, 25. März 2021

Es begann vor 160 Jahren...

Ein Gedanke

Frühere Kapelle der Methodisten in St. Gallen an der Kapellenstrasse
Foto © Archiv EMK St. Gallen
"Kolporteur: (1) veraltet für Hausierer in billigen Heften, Schriften und Bücher, besonders religiöser Art. (2) eine Person, die Gerüchte verbreitet ... (4) schweizerisch: Verteiler von Pentlerzeitungen" https://www.wortbedeutung.info/

Ein Bibelvers - 2. Korinther 2,15+16

"Denn wir sind für Gott wie ein wohlriechender Duft, der von Christus ausgeht. Er kommt zu denen, die gerettet werden. Und er dringt bis zu denen, die verloren gehen. Für die einen ist es der Geruch, der aus dem Tod kommt und zum Tod führt. Für die anderen ist es der Duft, der aus dem Leben kommt und zum Leben führt."

Eine Anregung

Heute jährt sich der Beginn der kirchlichen Arbeit der Bischöflichen Methodistenkirche in St. Gallen und der Ostschweiz zum hundertsechzigsten  Mal. zum 100. Jubiläum schrieb das damalige Gemeindeglied Bangerter am 25.03.1961:

"Am 24. Februar 1856 hielt Prediger Ernst Mann... in Lausanne die erste Predigt der [Bischöflichen] Methodistenkirche in deutscher Sprache...

Schon 5 Jahre später, am 25. März 1861, reiste Superintendent Dr. L. S. Jakoby mit dem jungen Prediger Baumann nach St. Gallen. Am folgenden Tag konnten sie im Haus des Kantonsschullehrers Prof. Bertsch an der Neugasse (heute [1961] Firma Grossenbacher) im 2. Stock zwei ineinandergehende Zimmer mieten. Prediger Baumann begann hier seine Missionsarbeit, vor allem auch als Buchhändler und Kolporteur. Bald sammelte er auch eine kleine Gemeinde, die sich regelmässig an der Neugasse zusammenfand. Das war der Ausgangspunkt für die Arbeit der Methodistenkirche nicht nur in Stadt und Kanton St. Gallen, sondern in der Ostschweiz überhaupt.

Bereits im Oktober aber kehrte Prediger Baumann in seine deutsche Heimat zurück... Prediger Ernst Mann, der 1859 die Arbeit der Kirche in Lausanne begonnen hatte, kam regelmässig nach St. Gallen. 1864 nahm Prediger Jak. Messmer in St. Gallen Wohnsitz...

Schon 1864 hatte Prediger Messmer in Speicherschwendi, Rehetobel, Trogen, Thal und St. Margrethen zu predigen begonnen. Es folgten Walzenhausen, Rorschach, Konstanz, Wattwil, Chur, Herisau, Wald, Rheineck, Igis, Diepoldsau, Andeer, Romanshorn, Heiden, Roggwil, Urnäsch, Teufen und andere mehr..." (Bangerter, 25.03.1961)

In den nächsten Tagen werde ich anlässlich dieses Jubiläums noch weitere Abschnitte aus der Jubiläumsschrift "100 Jahre Methodistenkirche in Stadt und Kanton St. Gallen" zitieren. Eine Geschichte, die auch verknüpft ist mit dem Kantonspital St. Gallen und und einer staatlichen Anerkennung der Methodistenkirche durch den Grossen Rat des Kantons St. Gallen.

Jörg Niederer ist Mitglied im Ausschuss Kirche und Gesellschaft der EMK Schweiz-Frankreich-Nordafrika

Dienstag, 2. Februar 2021

Der Weg aus der Kälte

Ein Gedanke

Das Trauma eines Apfelbaums im Winter
Foto © Jörg Niederer
"Die ersten bewegenden Dichtungen fand ich in der Synagoge in den Bibelgeschichten. Die machten mir Gänsehaut." Leonard Cohen, Sänger und Dichter (1934-2016)

Ein Bibelvers - Matthäus 11,28-30 (BasisBibel)

Jesus: "Kommt zu mir, ihr alle, die ihr euch abmüht und belastet seid! Ich will euch Ruhe schenken. Nehmt das Joch auf euch, das ich euch gebe. Lernt von mir: Ich meine es gut mit euch und sehe auf niemanden herab. Dann werden eure Seelen Ruhe finden. Denn mein Joch ist leicht. Und was ich euch zu tragen gebe, ist keine Last."

Eine Anregung

Susan Henry-Crowe ist seit 6 Jahren Generalsekretärin des General Board of Church and Society der weltweiten Evangelisch-methodistischen Kirche. Regelmässig äussert sie sich "vom Schreibtisch aus" zu verschiedensten ethischen Fragen. So auch am vergangenen Freitag, und thematisierte dabei Traumatisierendes, das mit dem Sturm auf das Kapitol aufgebrochen ist. Hier Auszüge aus ihrem Text:

"Die Gewalt vom 6. Januar war auf jeder Ebene traumatisierend - persönlich, spirituell, gemeinschaftlich, politisch... Der aufgehetzte Mob verunstaltete die Symbole der Demokratie. Diese Gewalt stach, trampelte, zertrümmerte, stahl, schändete und verängstigte diese Demokratie. Das Vertrauen war ebenso zerbrochen wie die Fenster und Büros.

Rassistische Taten und Gewalt traumatisieren.
Die globale Pandemie traumatisiert.
Der Tod ohne Familie und Beisetzungsfeier traumatisiert.
Armut traumatisiert.
Lügen traumatisieren.
Unrecht traumatisiert.
Und so lässt sich diese Aufzählung immer weiter fortsetzen.

Der Winter ist eine Jahreszeit der Härte, der Kälte, des Hungers, der Krankheit, der Sehnsucht, der Traurigkeit und oft auch des Todes. Aber dieser Winter steht noch für anderes. 'Was der Sommer verbirgt, enthüllt der Winter.' (Quelle unbekannt) Der Winter ist auch eine Jahreszeit der Ruhe, der Zartheit, der Wärme, für Suppen, um aufzuatmen oder stillzusitzen, der Spaziergänge, der Behaglichkeit.
Wie gelangen wir, die Glaubenden, vom Trauma zur Heilung? 

... Mögen wir in diesem rauen, kalten, einsamen, kränkenden Winter Trost, Führung, Zuversicht und Hoffnung bei Jesu Christi finden. Wir hören die Worte des Evangeliums: 'Kommt zu mir, ihr alle, die ihr euch abmüht und belastet seid! Ich will euch Ruhe schenken.'
Von Leonard Cohen gibt es ein wunderschönes Lied, das uns beim Heilungsprozess helfen kann: 'Come Healing'."

Hier kann der Song angehört werden: https://youtu.be/fgao40f03Hw

Ein kurzes Portrait von Susan Henry-Crowe findet sich hier: https://www.umcjustice.org/who-we-are/meet-the-staff/general-secretary-susan-henry-crowe

Jörg Niederer ist Mitglied  im Ausschuss Kirche und Gesellschaft der EMK Schweiz-Frankreich-Nordafrika

Donnerstag, 21. Juni 2018

Warum ich meinen Regenbogen-Pin auch an der Konferenz tragen werde


Regenbogen-PIN
Ich sitze im Zug und spiele mit dem kleinen Pin an meiner Jeans-Jacke rum. Es ist eine kleine Schleife in den Farben des Regenbogens, dem internationalen Zeichen der LGBTQ-Bewegung [LGBTQ: Lesbian – Gay – Bi – Transgender – Queer (dt. Lesbisch – Schwul – Bisexuell – Transsexuell – Queer)]. Der Monat Juni gilt als der sogenannte «Pride»-Monat, ein Monat, der den Anliegen der LGBTQ-Gemeinschaft gewidmet ist und der einen Stolz (engl. «Pride») auf die Zugehörigkeit zu dieser Bewegung ausdrücken soll, anstatt der gesellschaftlich (und kirchlich?) oft geforderten Scham oder sogar Schuld. So sollen im Juni vermehrt Aktionen und Demonstrationen zu den entsprechenden Anliegen veranstaltet werden. Beispielsweise letzten Samstag fand die Schweizer Ausgabe einer solchen «Pride»-Demonstration in Zürich unter dem Motto «Same Love – Same Rights» (dt. «Gleiche Liebe – Gleiche Rechte») statt. 


Seit einigen Tagen beschäftigt mich die Frage: soll ich meinen Regenbogen-Pin für die Jährliche Konferenz Schweiz-Frankreich-Nordafrika der Evangelisch-methodistischen Kirche an der Jacke lassen oder wegnehmen? Dabei geht es mir um mehr, als nur eine Frage des Stils oder der allgemeinen Kleidervorschrift für solche Veranstaltungen. Im Grundsatz geht es um die Frage: will ich öffentlich Stellung beziehen zu meiner Position um die Frage der Homosexualität in der Kirche, oder will ich es mir vorenthalten, diese Position nur in ausgewählten Privatgesprächen kundzutun? Ein solcher Pin, mag er auch noch so unscheinbar wirken, zeigt ein Bekenntnis an. Ein Bekenntnis zu einer aktuell viel diskutierten Lage in der weltweiten Kirche, aber auch zu einem Thema, das in meinem privaten Umfeld vielerorts nicht abschliessend diskutiert ist. Ich bin hin und her gezogen, zwischen jenen Menschen in meinem Umfeld, die in ihrer Meinung zu diesem Thema noch nicht festgelegt sind und jenen Freunden, die der LGBTQ-Gemeinschaft angehören und in mir eine Verbündete in ihrem Kampf um Gleichstellung sehen.

Was, wenn ich es tue?
Was werden die Leute denken? Was wird die Kommission für ordinierte Dienste oder das Kabinett denken? Wie werden jene Menschen reagieren, die mich schon lange auf dem Weg meiner Berufung zur Pfarrerin begleiten? 
Ich habe Angst – nicht so sehr vor den Reaktionen, die ich zu hören bekommen werde, sondern vor jenen, die sich hinter meinem Rücken abspielen werden. Ich habe keine Angst davor, keine Antwort auf Anfragen oder Reaktionen zu haben, sondern davor, keine Möglichkeit auf Antwort oder Reaktion zu erhalten.  

Ich stocke in meinen Gedanken und realisiere, wie privilegiert ich mich anhöre.
Viele meiner Freunde haben eine solche Wahl nicht. Ihr «Coming Out» - also der Moment in dem sie vor ihrem Umfeld bekennen, dass sie homo-, bi-, transsexuell oder schlicht «queer» [Queer: alles, was nicht als «heteronormativ» verstanden wird, wird häufig unter dem Begriff «Queer» zusammengefasst. Man kann den Begriff als «Platzhalter» verstehen – für alles, was noch nicht definiert ist oder nicht definiert werden will (nach Maggie Nelson)] sind – ist ein Moment des nicht bloss privaten, sondern auch politischen Bekenntnisses. Meine Freunde hatten keine Wahl, ob ihre Sexualität zu einem politischen Thema ihres Umfeldes wird oder nicht. Sie mussten lernen, damit umzugehen, dass man hinter ihrem Rücken über sie redet. Über sie debattiert. Sie mussten zusehen, wie ihre Partnerwahl zu einer politischen Diskussion wurde. Sie mussten zusehen, wie sie zu einer kirchlichen Diskussion wurden.

Meine Freunde haben keine Wahl. Also habe ich, die ich in Solidarität mit ihnen stehe, keine Wahl.

Hier ist mein Bekenntnis: 
Ich unterstütze die LGBTQ-Gemeinschaft in ihrem Bestreben für Gleichstellung in der Gesellschaft und der Kirche.
Ich unterstütze die Kirche in ihrer Suche nach Einheit. 
Ich bin für Gespräche offen. Fragt mich nach meiner Meinung und nach meinen Beweggründen. Lasst uns ins Gespräch kommen. 

Ich bekenne Farbe  - oder sollte ich sagen: Farben?
Was ist dein Bekenntnis?