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Freitag, 26. März 2021

Wiederstand und Glaubensfreiheit

Ein Gedanke

Haus und Restaurant Papagei, St. Gallen
Foto © Jörg Niederer
"Ich predige nicht die Duldsamkeit. Unbeschränkte Religionsfreiheit ist in meinen Augen ein so geheiligtes Recht, dass das Wort Duldsamkeit, als Ausdruck hierfür gebraucht, mir gewissermaßen selbst tyrannisch erscheint."
Honoré Gabriel de Mirabeau, Politische Diskurse

Ein Bibelvers - 2. Korinther 4,8+9

Paulus: "Wir stehen von allen Seiten unter Druck, aber wir werden nicht erdrückt. Wir sind ratlos, aber wir verzweifeln nicht. Wir werden verfolgt, aber wir sind nicht im Stich gelassen."

Eine Anregung

Am 25. März 2021 jährte sich der Beginn der kirchlichen Arbeit der Bischöflichen Methodistenkirche in St. Gallen und der Ostschweiz zum hundertsechzigsten Mal. Zum 100. Jubiläum schrieb das damalige Gemeindeglied Bangerter am 25.03.1961:

"In St.Gallen waren während kurzer Zeit die Versammlungen in ein Haus an der St. Leonhardstrasse verlegt worden; dann wurde im historischen Tuchhaus an der Neugasse... ein geeignetes Versammlungslokal gefunden. Doch auch hier war kein bleibender Ort. 1866 konnten im Haus zum 'Papagei' an der Neugasse im 3. Stock drei Zimmer zu einem Saal umgebaut werden, der 300 Personen Platz bot. Hier fand die Gemeinde ihr Heim bis zum Bau der eigenen Kapelle.

Im Saal des Hauses zum 'Papagei' fand am 25. Mai 1867 auch die erste konstituierende Vierteljahreskonferenz statt. Vorsitzender war Distriktsvorsteher Heinrich Nuelsen (der Vater unseres späteren Bischofs). Als Sekretär wurde Prediger H. Gisler bestimmt... Der Kirchenbezirk wurde St. Gallen-Rheintal genannt und die Sitzungen der Vierteljährlichen Konferenz fanden abwechslungsweise in St. Gallen und in Thal oder Rheineck statt...

Im Rheintal kam es bald zu Auseinandersetzungen mit den örtlichen Behörden. 1865 haben in St. Margrethen Kirchenvorsteherschaft und Gemeinderat Prediger Messmer das weitere Abhalten von Versammlungen verboten. Prediger Messmer und einige St. Margrether Bürger richteten deshalb eine Beschwerde an den Regierungsrat und verlangten Aufhebung dieses Verbotes. Im Protokoll des Regierungsrates vom 9. September 1865 ist dieser Streitfall eingehend behandelt. Zur Vernehmlassung eingeladen, hatte der Gemeinderat von St. Margrethen behauptet, dass durch solche separatistischen Versammlungen viel Uneinigkeit in die Gemeinde komme und insbesondere aus Gründen der Ordnung und Sittlichkeit hauptsächlich die nächtlichen Versammlungen (gemeint sind die Abendgottesdienste) zu untersagen seien. Im gleichen Sinne äusserte sich die Kirchenvorsteherschaft. Der Regierungsrat stelle demgegenüber fest, dass es sich bei diesen Versammlungen keineswegs um eine ausserhalb der evangelischen Landeskirche stehende Religionsgenossenschaft handle, dass das durch die Verfassung gewährleistete Recht der Glaubensfreiheit das Recht zur Abhaltung besonderer Versammlungen in sich schliesse, und dass keine gesetzlichen Bestimmungen bestehen, nach denen solche Versammlungen zur Abendzeit untersagt werden könnten. Aus diesen Gründen hob der Regierungsrat auf Antrag des Erziehungsdepartementes das St. Margrether Verbot wieder auf."

Jörg Niederer ist Mitglied im Ausschuss Kirche und Gesellschaft der EMK Schweiz-Frankreich-Nordafrika

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