Ein Gedanke
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| Foto © Jörg Niederer |
Was verbindet den Liederdichter Joachim Neander (1650-1680) mit den Neandertaler? Und was hat es mit den schlesischen Fachwerks-Friedenskirchen auf sich, dass sie als einzige evangelische Kirchenbauten (Einzelobjekte) den Welterbestatus der UNESCO besitzen?
Ein Bibelvers - Psalm 122,1+2
"Ein Wallfahrtslied. Von David. Ich war voller Freude, als sie zu mir sprachen: Wir gehen zum Haus des HERRN. Nun stehen unsere Füsse in deinen Toren, Jerusalem."
Eine Anregung
Wenn du eine Antwort auf die oben gestellten Fragen wissen möchtest, dann musst du den Blog meiner Pfarrkollegin Esther Handschin über das evangelische Pilgerlied "Tut mir auf die schöne Pforte" von Benjamin Schmolck (1672-1734) lesen. Esther Handschin ist eine Kennerin der Kirchenmusik und bringt es fertig, Interesse auch bei denen zu wecken, die mit diesem musikalischen Genre meist nicht viel anfangen können. Siehe: https://blog.emk.at/2020/07/28/tut-mir-auf-die-schone-pforte/
Ein Ausschnitt aus diesem Blog zu den Fachwerkskirchen sei zitiert: "So wurde (im damals deutschen und heute polnischen Schlesien) von 1652-1654 die Gegenreformation konsequent durchgeführt: über 650 evangelische Kirchen wurden geschlossen, lutherische Pfarrer wurden vertrieben, auch evangelische Schulen wurden geschlossen. Nur an drei Orten war es erlaubt eine sogenannte evangelische Friedenskirche zu bauen: in Glogau (erstmals erbaut 1648, 1758 zerstört), in Jauer (erbaut 1655) und in Schweidnitz (erbaut 1657). Die letzten beiden Fachwerkkirchen sind noch erhalten... Ähnlich wie bei den Toleranzbethäusern in Österreich, die ab 1781 den Evangelischen wieder erlaubt waren zu errichten, gab es bestimmte Bauauflagen: kein Turm, keine Glocken, nur außerhalb der Stadt, ... und nur mit Holz, Lehm und Stroh. Außerdem durfte die Bauzeit ein Jahr nicht überschreiten und die Kosten mussten von der evangelischen Gemeinde getragen werden. Um allen Evangelischen der Umgebung Platz zu bieten, wurden diese Kirchen sehr groß gebaut. Die Kirche in Jauer fasst 5.500 Menschen, diejenige in Schweidnitz 7.500..." Ausserhalb der Stadt bedeutete: in Kanonenschussweite. Siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Schlesische_Friedenskirchen
Mir kommen diese Auflagen ein wenig so vor wie das Minarettverbot in der Schweiz. Vielleicht werden also die drei heute bestehenden Minarette in der Schweiz dereinst auch in den Welterbestatus der UNESCO aufgenommen, als Symbole längst vergangener und überwundener Islamophobie.
Ein Gedanke
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| Foto © Jörg Niederer |
Rainer Burger, berät für die Diakonie Hasenbergl in München Sinti und Roma bei der Jobsuche. "Er erinnert sich an nur eine junge Frau, die sich in den vergangenen fünf Jahren vor ihrem Chef geoutet hat. 'Alle anderen sagen, dass sie türkische, kroatische oder italienische Wurzeln haben.' Das sei alles besser, als ein 'Zigeuner' zu sein."
https://www.spiegel.de/karriere/sinti-und-roma-alles-ist-besser-als-ein-zigeuner-zu-sein-a-1193918.html
Ein Bibelvers - Johannes 4,9
"Die Samaritanerin nun sagt zu Jesus: Wie kannst du, ein Jude, von mir, einer Samaritanerin, zu trinken verlangen? Juden verkehren nämlich nicht mit Samaritanern."
Eine Anregung
Ich gebe es zu. Ich habe es auch gesungen. Das Lied "Lustig ist das Zigeunerleben..." Es hat mir sogar gefallen, als Kind. Ich war immer schon gerne im Wald, und die Zigeuner im Lied schienen sich vor allem im Wald aufgehalten zu haben: "Lustig ist es im grünen Wald, wo des Zigeuners Aufenthalt...". In unserer schülerkonformen Version wurde der "Moselwein" zum "moos'gen Stein".
Erst viel später wurde mir die diskriminierende Bedeutung dieser Fremdbezeichnung der Sinti und Roma bewusst. So schreibt Johann Heinrich Zedler, im "Universallexicon" (1731–1754), der bedeutendsten deutschsprachigen Enzyklopädie im 18. Jahrhundert: "Ziegeuner... ein umherschweifendes und zusammen gelauffenes Gesindel, das sich fast in die ganze Christenheit geschlichen und unterschiedlich genennt wird." Gemeinsame Merkmale sind nach Zedler "Delinquenz" und eine nicht ortsfeste Lebensweise.
Die meisten Sinti und Roma sind schon seit Generationen sesshaft. Und das mit der Delinquenz ist eine jahrhundertelange Verunglimpfung, die bis heute nachhallt. An vielen Orten gelten Sinti und Roma als Menschen zweiter Klasse, werden ghettoisiert und vom Arbeitsmarkt ferngehalten. Selbst in der scheinbar integrativen Gesellschaft der Schweiz ist das erkennbar daran, wie Stellplätze für die Fahrenden kaum politisch durchgesetzt werden können.
Andererseits gibt es auch zunehmend Gruppierungen und Organisationen, welche sich solidarisch mit den Sinti und Roma einsetzten gegen Ausgrenzung und für Respekt; nicht zuletzt auch die Kirchen. Zu manchen Kirchen gehören Sinti und Roma ganz selbstverständlich dazu, wie zum Beispiel in der Evangelisch-methodistischen Kirche in Nordmazedonien oder in Ungarn.
Selbst in der Coronozeit findet in Ohrid/Nordmazedonien die Sommerschule für Roma-Kinder statt. Hier der berührende und motivierende Beitrag: https://www.emk.at/blog/sommerschule-trotz-covid-19
Worüber ich anrege, an diesem Sonntag nachzudenken: Was bringt uns zu so klischeebehafteter, romantisierender Verklärung von Minderheiten, die wir in der Praxis zugleich ausgrenzen und desavouieren? Schlechtes Gewissen? Selbstrechtfertigung? Gedankenlosigkeit? Verschleierung des Unrechts?
[Hören Sie dazu auch die Diskussionssendung im Radio Live Channel mit Jörg Niederer, Mitglied im Ausschuss Kirche + Gesellschaft]
Die vorgeschlagene Gesetzesänderung, die die Rassismus-Strafnorm erweitert zu einem Gesetz gegen «Diskriminierung und Aufruf zu Hass», wird in einem Referendum, «Nein zum Zensurgesetz» kritisiert. Am 9. Februar 2020 dürfen Schweizer Stimmbürgerinnen und -Bürger über die Erweiterung der Rassismus-Strafnorm abstimmen.
Wer das Argumentarium zum Referendum gegen die Erweiterung der Rassismus-Strafnorm liest kann leicht den Eindruck bekommen, die Argumente wären nachvollziehbar. Das gilt, so lange die Lesende die Grundannahmen akzeptiert:
- Menschen, die anders als heterosexuell empfinden, hätten keine Probleme in der schweizerischen Gesellschaft. (Die Stellungnahme aus der LGBTQ Gemeinschaft, https://jazumschutz.ch/ zeigt ein deutlich anderes Bild!)
- Jede Form von Intoleranz sei in der schweizerischen Gesellschaft sowieso schon unzulässig.
- «Diskriminierung» sei eigentlich im Allgemeinen gar nichts anderes als «unterscheiden» und meine nicht eine Benachteiligung oder Herabsetzung von Menschengruppen.
Wer diese Grundannahmen nicht oder nur teilweise teilt, wird das gesamte Argumentarium in Frage stellen.
Einklagbar?
Soll man Hass und Diskriminierung einklagbar machen? Dagegen kann man als Christ kaum etwas haben, im Gegenteil, dafür müssen wir uns einsetzen.
Nur: bei der Handhabung des entsprechenden Gesetzesartikels und bei der juristischen Interpretation und Urteilsfindung besteht immer ein Spielraum. Und hier setzen Ängste ein: Wie steht es mit der Meinungsäusserungsfreiheit, wenn jemand sich kritisch zu Formen gelebter Sexualität äussert?
Abwägen!
Ist diese Angst gerechtfertigt? Wir meinen: Nein. Auch wer eine kritische Haltung zu homosexueller Praxis einnimmt, kann dies unter Artikel 261bis StGB weiterhin in respektvoller Weise äussern.
Als Christ und Stimmbürger müssen wir abwägen, was schwerer wiegt: eine in Einzelfällen mögliche übertriebene Einschränkung der Meinungsäusserungsfreiheit oder die grundsätzliche Anerkennung und Wahrung der Integrität und des Schutzes der Persönlichkeit unserer Mitmenschen. Uns scheint die Integrität und der Schutz der Persönlichkeit unserer Mitmenschen ein höheres Gut zu sein. Aus diesem Grund lehnen wir das Referendum ab.
Anhang 1: Der neue Wortlaut der Rassismus-Strafnorm
Im Strafgesetzbuch, Art. 261bis (Diskriminierung und Aufruf zu Hass), sowie im Militärstrafgesetz, Art. 171c Abs. 1 (Diskriminierung und Aufruf zu Hass) wird die folgende Veränderung eingeführt:
Wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion oder sexuellen Orientierung zu Hass oder zu Diskriminierung aufruft,
wer öffentlich Ideologien verbreitet, die auf die systematische Herabsetzung oder Verleumdung dieser Personen oder Personengruppen gerichtet sind,
wer mit dem gleichen Ziel Propagandaaktionen organisiert, fördert oder daran teilnimmt,
wer öffentlich durch Wort, Schrift, Bild, Gebärden, Tätlichkeiten oder in anderer Weise eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion oder sexuellen Orientierung in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabsetzt oder diskriminiert oder aus einem dieser Gründe Völkermord oder andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost oder zu rechtfertigen sucht,
wer eine von ihm angebotene Leistung, die für die Allgemeinheit bestimmt ist, einer Person oder einer Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion oder sexuellen Orientierung verweigert,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Anhang 2: Gutachten der Schweizerischen Evangelischen Allianz
Die Schweizerische Evangelische Allianz SEA liess zur Revision des Artikels 261 bis StGB ein juristisches Gutachten erstellen.
(http://www.each.ch/wp-content/uploads/2019/03/190322_Rassismus-Strafnorm-Gutachten.pdf)
Daraus geht hervor, dass die Segnung einer Heirat (für alle) nicht unter den Begriff «Leistung, die für die Öffentlichkeit gedacht ist» fallen würde. Eine aus Glaubens- und Gewissensgründen abgelehnte Trauung wäre demzufolge nicht einklagbar.
Weiter fragt die Allianz, ob eine «in der Verkündigung … geäusserte kritische Einschätzung zu Homosexualität oder Bisexualität» noch weiterhin geäussert werden dürfte. Auch wenn das Gutachten sich hierzu eher skeptisch äussert, wird doch die Einschätzung des Juristen und Nationalrats Daniel Jositsch wiedergegeben, dass die auf den Aufruf zu Hass aufgrund der Rasse bisher anwendbare Rechtsprechung sehr restriktiv ist: Nur öffentliche Äusserungen sind strafbar, das Strafgesetz ist nur auf Äusserungen anwendbar, die derart schwer wiegen, dass sie den Kern der Menschenwürde berühren.
Zur Frage, ob «christliche Organisationen Personen auf Grund ihrer sexuellen Orientierung von bestimmten Ämtern ausschliessen dürfen», wird zweierlei festgehalten: «Die anwendbaren Rechtsbestimmungen sind verschieden, je nachdem ob man vom Ausschluss von einem kirchlichen Dienst oder von einem Dienst im Rahmen eines Arbeitsvertrages spricht.» Vor einer Anstellung könnten vereinsrechtliche Statuten einer Kirche die Zustimmung zu einem bestimmten Verständnis von Ehe und Familie vorsehen. Bei einer bestehenden Anstellung würde hingegen das Arbeitsrecht eine Kündigung aufgrund einer homosexuellen Orientierung verbieten.
Obwohl das Rechtsgutachten also die grossen Befürchtungen von «Nein zum Zensurgesetz» damit sehr relativiert, unterstützt die SEA weiterhin diese Kampagne gegen die Gesetzesreform.
Der Ausschuss Kirche und Gesellschaft der Evangelisch-methodistischen Kirche (EMK) Schweiz-Frankreich-Nordafrika kommentiert an dieser Stelle in mehreren Blogbeiträgen den Entwurf der vollständig neu überarbeiteten Sozialen Grundsätze. Siehe http://www.umcjustice.org/sp2020!
Die nachfolgenden Bemerkungen von André Töngi beziehen sich auf den
Abschnitt «The Nurturing Community» (Die menschliche Gemeinschaft).
«Und Gott sprach: Lasst uns Menschen machen! Unser Ebenbild, uns gleich sollen sie sein!
Herrschen sollen sie über die Fische im Meer und über die Vögel in der Luft! Sie sollen Macht haben über das Vieh und über die ganze Erde. Und sie sollen über alles gebieten, was sich am Boden bewegt.
Und Gott schuf den Menschen nach seinem Bild. Als Gottes Ebenbild schuf er sie.» (1. Mose 1, 26-27)

So beginnt der zweite Teil der überarbeiteten Sozialen Grundsätze (Social Principles) und befasst sich dabei mit dem Thema der «Menschlichen Gemeinschaft». In diesem einen Vers sehen wir, warum und wozu wir als Menschen bestimmt sind. Gott hat uns geschaffen, damit er eine Beziehung mit uns haben kann – und damit wir Beziehung miteinander und dieser Schöpfung haben können. Gemeinsam, als Mann und Frau, Mensch und Mit-Mensch, sind wir beauftragt, über alles zu gebieten, was sich am Boden bewegt. Damit wird uns eine Macht zuteil, die es sorgfältig und überlegt zu gebrauchen gilt. Denn, wie heisst es so schön: «Mit grosser Macht kommt grosse Verantwortung». Auf diese Macht und die damit einhergehende Verantwortung, die uns Gott in der Schöpfung zuteil lassen hat, antworten die Sozialen Grundsätze der Evangelisch-methodistischen Kirche. In diesem Unterkapitel geht es besonders darum, wie wir uns als Menschen untereinander verhalten.
Wir sind eine vielfältige Kirche, die in ihrer Zugehörigkeit zu Gott ihre Einheit findet. In dieser Vielfalt wollen wir uns dafür einsetzen, dass die Menschheit wieder zueinander finden kann. Diese fruchtbare Spannung zwischen Vielfalt und Einheit wird in verschiedenen Bereichen in diesem Unterkapitel dargestellt: im Abschnitt über die «Familie» lesen wir, dass Familie die grundlegende Gemeinschaft eines jeden ist, die von gegensätzlicher Liebe, Verantwortlichkeit füreinander und gegenseitiges Füreinander-Sorgen geprägt ist. In welcher Form sich diese Familie zeigt, kann in unseren Kontexten und Kulturen sehr unterschiedlich sein. Eines aber soll ihnen gemeinsam sein: Unsere Familien hier auf der Erde sollen ein Abbild jener Familie sein, die Gott für uns alle schafft.
Die Sozialen Grundsätze betonen, dass es keine Diskriminierung in unserer Gemeinschaft geben darf, da es diese auch von Gott nicht gibt: wir diskriminieren keine Singles oder alleinstehende Elternteile, keine Personen mit Behinderungen, wir diskriminieren nicht aufgrund von Geschlecht und setzen uns über die Kirche hinaus in der Gesellschaft gegen solche Diskriminierungen ein. Dies kann im kleineren Rahmen geschehen, wie beispielsweise, dass wir gegen Mobbing einstehen, oder auch da, wo Diskriminierung längst schon zum System geworden ist, wie zum Beispiel im Falle der sexuellen Ausbeutung.
In all diesen Abschnitten wird vor allem eines betont: Menschliches Leben und Miteinander erlaubt nicht immer eine klare Linie und somit auch keine strikte Regelhaftigkeit, aber es erlaubt (und Gott gebietet) ein würde-volles Miteinander, das von Vergebung anderen und sich selbst gegenüber geprägt ist. Besonders gelungen finde ich in dieser Hinsicht den neu formulierten Abschnitt über «Ehe und Ehescheidung» - empfehlenswert für die eigene Lektüre und zum weiter drüber Nachdenken: als Singles, Partner und Gemeinschaft. Aber auch die anderen Abschnitte, von denen ich in diesem Text nur einige ansprechen konnte, sollen helfen, uns erneut darüber Gedanken zu machen, welche Werte in unserer Gemeinschaft miteinander und mit Gott wichtig sind.
Ein Abschnitt in diesem Unterkapitel bleibt nun noch offen, nämlich derjenige über die menschliche Sexualität. Hier wird es an der kommenden, speziell einberufenen Generalkonferenz zu Gesprächen darüber kommen, wie mit der Vielfalt und Einheit unserer Kirche und den Menschen in unserer Kirche umgegangen wird. Dies wird ein herausfordernder Prozess für uns als Kirche und Gemeinschaft. Lasst uns also im Gebet, Gespräch und Handeln darüber bleiben, wie wir Gottes Wunsch auf Beziehung auch in unseren Beziehungen untereinander leben können.
The Nurturing Community in der Version von 2017-2020: http://www.umc.org/what-we-believe/the-nurturing-community
Die Sozialen Grundsätze (deutsch) in der Version 2017-2020: http://www.soziale-grundsaetze.ch
Vor 25 Jahren ging ich aus Südafrika in die USA. Ich dachte, ich würde das System der Apartheid und den Rassismus hinter mir lassen. Aber ich merkte damals, dass der Rassismus mich begleitet, denn das Phänomen ist nicht auf ein Land oder auf eine bestimmte Zeit begrenzt. Rassismus ist in die kapitalistische Struktur der Weltwirtschaft und in eine globalisierte Kultur hineingewoben.
Rassismus entsteht, wenn Menschen wegen ihres Aussehens, ihrer Herkunft und Zugehörigkeit in bestimmte „Schubladen“ eingeordnet werden. Dabei bleibt das Wort „Rasse“ ein Konstrukt, das unterschiedlich interpretiert wird. Oft werden diese Menschen als Gruppe dann zu Sündenböcke für Probleme in der Gesellschaft gemacht. Oder es wird behauptet, sie hätten wegen ihrer „Rasse“ in einem anderen Land nur eingeschränkte (Menschen-)Rechte.
Die Vorurteile, auf die der Rassismus sich stützt, werden weltweit mit Macht untermauert. Mir scheint diese Erkenntnis wichtig. Denn Vorurteile sind ein normaler Teil menschlicher Gedankenprozesse. Aber nicht jedes Vorurteil, mag es auch bedauernswert und einschränkend sein, ist schon ein Ausdruck von Rassismus. Erst wenn Menschen aufgrund ihrer Vorurteile gegen andere Menschen vorgehen dürfen, weil ihnen keine Sanktionen drohen, lebt der Rassismus.
Rassismus funktioniert in Verbindung mit gesellschaftlicher Akzeptanz. Als selbstverständlich und natürlich eingestuft bleibt der Rassismus für diejenigen, die aus ihren Vorurteilen heraus handeln, zum grossen Teil unsichtbar. Wenn dieses System sichtbar wird, droht die Möglichkeit, es zu hinterfragen oder ändern zu wollen.
Mir ist es wichtig, den systemischen Hintergrund des Rassismus zu erkennen. Sonst sind immer nur andere Menschen rassistisch, und der eigene Rassismus bleibt verborgen. Eine Welt, in der nicht alle Menschen den gleichen Wert haben, eine Welt, in welcher der Tod eines weissen Europäers mehr Aufmerksamkeit erregt als der Tod von tausenden von Afrikanern ist rassistisch geprägt. Die Anerkennung, dass die globale Welt ein rassistisches System bildet, bedeutet, dass wir alle darin verstrickt sind. Wir müssen uns aufmachen, dieses System zu durchschauen und zu ändern.
Als Europäer, als Menschen, die wählen dürfen, die Häuser besitzen und Steuern bezahlen, die Waffen produzieren und einsetzen und Meinungen bilden und aussprechen dürfen, haben wir viel Macht. Darum haben unsere Vorurteile eine grosse Wirkung. Wir lernen jedoch selten, diese Macht zu würdigen. Stattdessen sprechen wir über die „Macht“ von Politikern. Rassismus lebt aber nicht von Politikern, sondern von den Millionen Menschen, die tagtäglich ihre Vorurteile mit Macht ausleben, sich darüber keine Gedanken machen und nicht sehen müssen, was sie damit bewirken.
In der Nachfolge Christi sind wir verbunden mit Menschen aus vielen Völkern und Nationen, und wir sind berufen, gegen Rassismus aufzustehen. Das bedeutet vor allem, eigene Vorurteile kennenzulernen und sie in Jesu Fusstapfen abzulegen. In der Nachfolge Christi gilt es, Menschen als Personen zu sehen und nicht nur ihr Äusseres zu bewerten. In der Nachfolge sind wir berufen, unsere Verantwortung für die Gesellschaft wahrzunehmen anstatt die Schuld an gesellschaftlichen Problemen auf andere Menschen zu schieben. Wir müssen jeden ausschliesslichen Anspruch auf irgendein Stück Erde – „dieses Land gehört nur uns“ - ablehnen. Denn mit Jesus Christus bekennen wir: die Erde und alles in ihr gehört Gott, und wir sind höchstens Verwalter Gottes, wo wir leben.