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Donnerstag, 9. Januar 2020

Zensurgesetz? - Abstimmung über Referendum zur erweiterten Rassismus-Strafnorm

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[Hören Sie dazu auch die Diskussionssendung im Radio Live Channel mit Jörg Niederer, Mitglied im Ausschuss Kirche + Gesellschaft]

Die vorgeschlagene Gesetzesänderung, die die Rassismus-Strafnorm erweitert zu einem Gesetz gegen «Diskriminierung und Aufruf zu Hass», wird in einem Referendum, «Nein zum Zensurgesetz» kritisiert. Am 9. Februar 2020 dürfen Schweizer Stimmbürgerinnen und -Bürger über die Erweiterung der Rassismus-Strafnorm abstimmen.

Wer das Argumentarium zum Referendum gegen die Erweiterung der Rassismus-Strafnorm liest kann leicht den Eindruck bekommen, die Argumente wären nachvollziehbar. Das gilt, so lange die Lesende die Grundannahmen akzeptiert: 

  • Menschen, die anders als heterosexuell empfinden, hätten keine Probleme in der schweizerischen Gesellschaft. (Die Stellungnahme aus der LGBTQ Gemeinschaft, https://jazumschutz.ch/ zeigt ein deutlich anderes Bild!)
  • Jede Form von Intoleranz sei in der schweizerischen Gesellschaft sowieso schon unzulässig. 
  • «Diskriminierung» sei eigentlich im Allgemeinen gar nichts anderes als «unterscheiden» und meine nicht eine Benachteiligung oder Herabsetzung von Menschengruppen.

Wer diese Grundannahmen nicht oder nur teilweise teilt, wird das gesamte Argumentarium in Frage stellen.

Einklagbar?
Soll man Hass und Diskriminierung einklagbar machen? Dagegen kann man als Christ kaum etwas haben, im Gegenteil, dafür müssen wir uns einsetzen. 
Nur: bei der Handhabung des entsprechenden Gesetzesartikels und bei der juristischen Interpretation und Urteilsfindung besteht immer ein Spielraum. Und hier setzen Ängste ein: Wie steht es mit der Meinungsäusserungsfreiheit, wenn jemand sich kritisch zu Formen gelebter Sexualität äussert?

Abwägen!
Ist diese Angst gerechtfertigt? Wir meinen: Nein. Auch wer eine kritische Haltung zu homosexueller Praxis einnimmt, kann dies unter Artikel 261bis StGB weiterhin in respektvoller Weise äussern.

Als Christ und Stimmbürger müssen wir abwägen, was schwerer wiegt: eine in Einzelfällen mögliche übertriebene Einschränkung der Meinungsäusserungsfreiheit oder die grundsätzliche Anerkennung und Wahrung der Integrität und des Schutzes der Persönlichkeit unserer Mitmenschen. Uns scheint die Integrität und der Schutz der Persönlichkeit unserer Mitmenschen ein höheres Gut zu sein. Aus diesem Grund lehnen wir das Referendum ab.


Anhang 1: Der neue Wortlaut der Rassismus-Strafnorm
Im Strafgesetzbuch, Art. 261bis (Diskriminierung und Aufruf zu Hass), sowie im Militärstrafgesetz, Art. 171c Abs. 1 (Diskriminierung und Aufruf zu Hass) wird die folgende Veränderung eingeführt:

Wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion oder sexuellen Orientierung zu Hass oder zu Diskriminierung aufruft,
wer öffentlich Ideologien verbreitet, die auf die systematische Herabsetzung oder Verleumdung dieser Personen oder Personengruppen gerichtet sind,
wer mit dem gleichen Ziel Propagandaaktionen organisiert, fördert oder daran teilnimmt,
wer öffentlich durch Wort, Schrift, Bild, Gebärden, Tätlichkeiten oder in anderer Weise eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion oder sexuellen Orientierung in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabsetzt oder diskriminiert oder aus einem dieser Gründe Völkermord oder andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost oder zu rechtfertigen sucht,
wer eine von ihm angebotene Leistung, die für die Allgemeinheit bestimmt ist, einer Person oder einer Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion oder sexuellen Orientierung verweigert,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Anhang 2: Gutachten der Schweizerischen Evangelischen Allianz
Die Schweizerische Evangelische Allianz SEA liess zur Revision des Artikels 261 bis StGB ein juristisches Gutachten erstellen. 
(http://www.each.ch/wp-content/uploads/2019/03/190322_Rassismus-Strafnorm-Gutachten.pdf)

Daraus geht hervor, dass die Segnung einer Heirat (für alle) nicht unter den Begriff «Leistung, die für die Öffentlichkeit gedacht ist» fallen würde. Eine aus Glaubens- und Gewissensgründen abgelehnte Trauung wäre demzufolge nicht einklagbar.
Weiter fragt die Allianz, ob eine «in der Verkündigung … geäusserte kritische Einschätzung zu Homosexualität oder Bisexualität» noch weiterhin geäussert werden dürfte. Auch wenn das Gutachten sich hierzu eher skeptisch äussert, wird doch die Einschätzung des Juristen und Nationalrats Daniel Jositsch wiedergegeben, dass die auf den Aufruf zu Hass aufgrund der Rasse  bisher anwendbare Rechtsprechung sehr restriktiv ist: Nur öffentliche Äusserungen sind strafbar, das Strafgesetz ist nur auf Äusserungen anwendbar, die derart schwer wiegen, dass sie den Kern der Menschenwürde berühren. 
Zur Frage, ob «christliche Organisationen Personen auf Grund ihrer sexuellen Orientierung von bestimmten Ämtern ausschliessen dürfen», wird zweierlei festgehalten: «Die anwendbaren Rechtsbestimmungen sind verschieden, je nachdem ob man vom Ausschluss von einem kirchlichen Dienst oder von einem Dienst im Rahmen eines Arbeitsvertrages spricht.» Vor einer Anstellung könnten vereinsrechtliche Statuten einer Kirche die Zustimmung zu einem bestimmten Verständnis  von Ehe und Familie vorsehen. Bei einer bestehenden Anstellung würde hingegen das Arbeitsrecht eine Kündigung aufgrund einer homosexuellen Orientierung verbieten.
Obwohl das Rechtsgutachten also die grossen Befürchtungen von «Nein zum Zensurgesetz» damit sehr relativiert, unterstützt die SEA weiterhin diese Kampagne gegen die Gesetzesreform.

Dienstag, 14. August 2018

Mit grosser Macht kommt grosse Verantwortung (Teil 5)

Der Ausschuss Kirche und Gesellschaft der Evangelisch-methodistischen Kirche (EMK) Schweiz-Frankreich-Nordafrika kommentiert an dieser Stelle in mehreren Blogbeiträgen den Entwurf der vollständig neu überarbeiteten Sozialen Grundsätze. Siehe http://www.umcjustice.org/sp2020!

Die nachfolgenden Bemerkungen von André Töngi beziehen sich auf den
Abschnitt «The Nurturing Community» (Die menschliche Gemeinschaft).

«Und Gott sprach: Lasst uns Menschen machen! Unser Ebenbild, uns gleich sollen sie sein!
Herrschen sollen sie über die Fische im Meer und über die Vögel in der Luft! Sie sollen Macht haben über das Vieh und über die ganze Erde. Und sie sollen über alles gebieten, was sich am Boden bewegt.
Und Gott schuf den Menschen nach seinem Bild. Als Gottes Ebenbild schuf er sie.» (1. Mose 1, 26-27)

Die Sozialen Grundsätze der Evangelisch-methodistischen Kirche
So beginnt der zweite Teil der überarbeiteten Sozialen Grundsätze (Social Principles) und befasst sich dabei mit dem Thema der «Menschlichen Gemeinschaft». In diesem einen Vers sehen wir, warum und wozu wir als Menschen bestimmt sind. Gott hat uns geschaffen, damit er eine Beziehung mit uns haben kann – und damit wir Beziehung miteinander und dieser Schöpfung haben können. Gemeinsam, als Mann und Frau, Mensch und Mit-Mensch, sind wir beauftragt, über alles zu gebieten, was sich am Boden bewegt. Damit wird uns eine Macht zuteil, die es sorgfältig und überlegt zu gebrauchen gilt. Denn, wie heisst es so schön: «Mit grosser Macht kommt grosse Verantwortung». Auf diese Macht und die damit einhergehende Verantwortung, die uns Gott in der Schöpfung zuteil lassen hat, antworten die Sozialen Grundsätze der Evangelisch-methodistischen Kirche. In diesem Unterkapitel geht es besonders darum, wie wir uns als Menschen untereinander verhalten.

Wir sind eine vielfältige Kirche, die in ihrer Zugehörigkeit zu Gott ihre Einheit findet. In dieser Vielfalt wollen wir uns dafür einsetzen, dass die Menschheit wieder zueinander finden kann. Diese fruchtbare Spannung zwischen Vielfalt und Einheit wird in verschiedenen Bereichen in diesem Unterkapitel dargestellt: im Abschnitt über die «Familie» lesen wir, dass Familie die grundlegende Gemeinschaft eines jeden ist, die von gegensätzlicher Liebe, Verantwortlichkeit füreinander und gegenseitiges Füreinander-Sorgen geprägt ist. In welcher Form sich diese Familie zeigt, kann in unseren Kontexten und Kulturen sehr unterschiedlich sein. Eines aber soll ihnen gemeinsam sein: Unsere Familien hier auf der Erde sollen ein Abbild jener Familie sein, die Gott für uns alle schafft.

Die Sozialen Grundsätze betonen, dass es keine Diskriminierung in unserer Gemeinschaft geben darf, da es diese auch von Gott nicht gibt: wir diskriminieren keine Singles oder alleinstehende Elternteile, keine Personen mit Behinderungen, wir diskriminieren nicht aufgrund von Geschlecht und setzen uns über die Kirche hinaus in der Gesellschaft gegen solche Diskriminierungen ein. Dies kann im kleineren Rahmen geschehen, wie beispielsweise, dass wir gegen Mobbing einstehen, oder auch da, wo Diskriminierung längst schon zum System geworden ist, wie zum Beispiel im Falle der sexuellen Ausbeutung. 

In all diesen Abschnitten wird vor allem eines betont: Menschliches Leben und Miteinander erlaubt nicht immer eine klare Linie und somit auch keine strikte Regelhaftigkeit, aber es erlaubt (und Gott gebietet) ein würde-volles Miteinander, das von Vergebung anderen und sich selbst gegenüber geprägt ist. Besonders gelungen finde ich in dieser Hinsicht den neu formulierten Abschnitt über «Ehe und Ehescheidung» - empfehlenswert für die eigene Lektüre und zum weiter drüber Nachdenken: als Singles, Partner und Gemeinschaft. Aber auch die anderen Abschnitte, von denen ich in diesem Text nur einige ansprechen konnte, sollen helfen, uns erneut darüber Gedanken zu machen, welche Werte in unserer Gemeinschaft miteinander und mit Gott wichtig sind.

Ein Abschnitt in diesem Unterkapitel bleibt nun noch offen, nämlich derjenige über die menschliche Sexualität. Hier wird es an der kommenden, speziell einberufenen Generalkonferenz zu Gesprächen darüber kommen, wie mit der Vielfalt und Einheit unserer Kirche und den Menschen in unserer Kirche umgegangen wird. Dies wird ein herausfordernder Prozess für uns als Kirche und Gemeinschaft. Lasst uns also im Gebet, Gespräch und Handeln darüber bleiben, wie wir Gottes Wunsch auf Beziehung auch in unseren Beziehungen untereinander leben können.


The Nurturing Community in der Version von 2017-2020: http://www.umc.org/what-we-believe/the-nurturing-community

Die Sozialen Grundsätze (deutsch) in der Version 2017-2020: http://www.soziale-grundsaetze.ch


Dienstag, 8. Mai 2018

«Wir hatten Wichtigeres zu tun»

Kriegsgräber aus dem 1. Weltkrieg in Verdun Frankreich
Die internationale Debatte, ob die EMK gleichgeschlechtliche Paare segnen oder schwule und lesbische PfarrerInnen ordinieren sollte, droht die methodistische Kirche zu spalten. Manche argumentieren, dass Heterosexualität zur Schöpfung gehört. Andere sagen, dass die Gerechtigkeit die Segnung gleichgeschlechtlicher Beziehungen und die Ordination schwuler und lesbischer Pfarrer verlangt. Aber wieso ist das so wichtig? ChristInnen sind angesichts vieler ethischer Fragen unterschiedlicher Meinung, aber keine dieser Meinungsverschiedenheiten bedroht die Zukunft der EMK!
Jedes Jahr gibt es bestätigt 6000 tote MigrantInnen auf der Flucht nach Europa - die eigentliche Zahl der Opfer ist viel höher. Schätzungsweise 140000 Menschen starben 2016 in bewaffneten Konflikten. Ungefähr 9 Millionen verhungern jedes Jahr.
Der Herr wird sagen: «Ich war hungrig, und ihr habt mir nichts zu essen gegeben. Ich war durstig, und ihr habt mir nichts zu trinken gegeben. Ich war ein Fremder, und ihr habt mich nicht als Gast aufgenommen. Ich war nackt, und ihr habt mir keine Kleider gegeben. Ich war krank und im Gefängnis, und ihr habt euch nicht um mich gekümmert.» (Matthäus 25,42-44, BasisBibel) Dann werden wir antworten: «Wir haben uns um Homosexualität gestritten!»


Erschienen in "Kirche und Welt", 5/2018

Sonntag, 14. Juli 2013

Gleiche Rechte für homosexuelle Paare

Heinrich Bolleter, Bischof i. R.
Die Diskussion zu dieser Frage ist allgegenwärtig. In Frankreich wurde unter dem Slogan „Mariage pour tous“ ein Gesetz für die Gleichstellung homosexueller Paare im traditionellen Ehe – und Familienrecht verabschiedet. Das hat in christlichen und konservativen Kreisen eine große und bis heute andauernde Welle von Protesten ausgelöst. In den USA hat das Bundesgericht die Gesetzgebungen in einzelnen Staaten als verfassungswidrig erklärt; diese hielten fest, dass eine „Ehe“ allein eine Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau sein könne. Durch diese Erklärung wurde zum Beispiel in Kalifornien die Homo-Ehe wieder legalisiert. Der amerikanische Präsident Barack Obama hat anlässlich seiner ersten Afrikareise in der senegalesischen Hauptstadt Dakar Gleichheit für Homosexuelle in Afrika gefordert. «Menschen sollten durch die Gesetze ungeachtet ihrer Religion, ihres Geschlechts und ihrer sexuellen Orientierung gleich behandelt werden», forderte Obama. Dabei ist in vielen Ländern Afrikas die Homosexualität immer noch ein Tabu. Es wird sogar eine Zunahme der Diskriminierung von Homosexuellen und Lesben beobachtet. In 38 Ländern südlich der Sahara gilt Homosexualität als Straftat.

In der Schweiz hat das Radio SRF kürzlich im Sendegefäß „Forum“ das Thema aufgenommen und gefragt, ob da ein Kulturkampf im Gange sei. Dabei wurde auch diskutiert, dass in der Schweizerischen Bundesverfassung Artikel 14 (Recht auf Ehe und Familie) die Ehe nicht wort-wörtlich als ein Bund zwischen Mann und Frau definiert wird. Es wurde vorausgesetzt — und in den Erklärungen zum Verfassungstext auch erläutert — dass es sich um eine Ehe zwischen einem Mann einer Frau handle. Vom Textbestand her (Artikel 14) bräuchte es demnach keine Verfassungsänderung, um die Homo-Ehe anzuerkennen. Im Zivilgesetzbuch müsste jedoch eine große Zahl der Paragraphen zum Familien- und Eherecht neu geschrieben werden. Es wurde in der Diskussion dieser Radiosendung sehr schnell deutlich, dass in Sachen Homo-Ehe viele Zuhörer Mühe bekundeten die Trennung von Kirche und Staat in dieser Angelegenheit zu akzeptieren. Das bürgerliche Recht muss sich nicht mit dem Kirchenrecht decken. Die Kirchen mögen ihren Bedeutungsverlust im Blick auf die Prägung der bürgerlichen Gesetze bedauern.

In der Schweiz ist staatliche Diskriminierung auf Grund sexueller Orientierung seit 2000 laut Bundesverfassung untersagt. Seit 2007 ist die Registrierung von homosexuellen Paaren möglich (Partnerschaftsgesetz). Die Statistik sagt, dass seither in der Schweiz mehr als 10'000 Frauen und Männer ihre Partnerschaft offiziell gemacht haben. Ihre Beziehung wird offiziell anerkannt und rechtlich in vielen, aber nicht in allen Bereichen der Ehe heterosexueller Paare gleichgestellt.
Das wird von Betroffenen als Diskriminierung empfunden. So schloss bisher das Partnerschaftsgesetz die Adoption durch eingetragene gleichgeschlechtliche Paare ausdrücklich aus. Nach dem Nationalrat hat nun auch der Ständerat eine Änderung des Adoptionsgesetzes gut geheißen. Die Adoption eines Kindes des gleichgeschlechtlichen Partners in einer eingetragenen Partnerschaft soll neu zugelassen werden. Der Bundesrat nimmt die Änderung an die Hand.

Auch in der Schweiz sehen konservative und kirchliche Kreise eine Bedrohung des traditionellen Familienbildes und eine Aufweichung der Institution der Ehe in der Weiterentwicklung des Partnerschaftsgesetzes und in der Anerkennung der Homo-Ehe.

Die Evangelisch-methodistische Kirche hat sich seit Jahren mit der Homosexuellenfrage und der Heirat von Lesben und Schwulen befasst. In der Kirchenordnung, welche weltweit für die Evangelisch-methodistische Kirche maßgebend ist, wird festgehalten, dass die Ehe ein Bund sei, der in der Treue zwischen einem Mann und einer Frau begründet sei.

Die Kirche hält fest, dass Menschen aufgrund von Rasse oder Hautfarbe, nationaler Herkunft, gesellschaftlicher oder wirtschaftlicher Stellung nicht diskriminiert werden dürfen. Alle sind eingeladen an ihren Gottesdiensten teil zu nehmen. Daneben steht aber seit 1972 der Satz in der Kirchenordnung, dass die Praxis der Homosexualität unvereinbar sei mit der christlichen Lehre. So können bekennende Homosexuelle und Lesben zum Beispiel nicht als Pfarrerinnen oder Pfarrer ordiniert werden, und die Kirche erlaubt keine Eheschließungen unter Schwulen und Lesben. Ein Pfarrer oder eine Pfarrerin wird unter Anklage gestellt, wenn sie eine Trauung eines homosexuellen Paares hält, auch in Ländern, wo der Staat die Homo-Ehe als legal erklärt hat.
Dem Buchstaben nach steht also die Evangelisch-methodistische Kirche ganz auf der konservativen Seite und ihrer Interpretation der biblischen Lehre. Unter den Delegierten an die Generalkonferenz (die verfassungsgebende Versammlung der Weltkirche) jedoch herrscht ein starkes Ringen um eine Öffnung vor. Mit der Opposition der Stimmen aus der südlichen Hemisphäre gegen eine Öffnung war aber bisher eine Änderung der Kirchenordnung nicht möglich.

Ein Kompromissvorschlag, der Freiraum schaffen wollte, formulierte, dass die Kirche in diesen Fragen keine einheitliche Überzeugung habe. Der Kompromiss wurde an der letzten Generalkonferenz verworfen. So ist die Kirche weiterhin unterwegs mit der konservativen Auffassung des Kirchenrechtes und auch mit dem Schmerz der Uneinigkeit in der Frage. Das erfordert Geduld, Gebet, und den steten Versuch, zusammen zu bleiben, trotz unterschiedlichen Auffassungen.
Ich bin überzeugt, dass die Kirche mit dem Wandel der bürgerlichen Gesetze und dem Wertewandel in der Gesellschaft von der gesellschaftliche Wirklichkeit nicht unberührt bleiben kann. Sie muss die neuen Formen von Familie und Partnerschaft in der Gesellschaft im Blick behalten und sorgfältig bedenken, wie sie ihnen entsprechen kann. Das ist eine wichtige Gestaltungsaufgabe für jede christliche Gemeinschaft. Der Ehebund wird biblisch-theologisch als eine „göttliche Stiftung“ verstanden. Ein geschichtlicher Überblick zeigt deutlich, dass dieser Bund sich in seiner Ausgestaltung stets auch den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen bewusst werden und sich anpassen musste. Ehe, Familie, sexuelle Orientierung: eine Gemeinde oder Kirche, welche ihre Sendung in der Welt und für die Welt lebt, muss sich im unaufgeregten Gespräch damit auseinandersetzen können. Und auch divergierende Auffassungen ertragen können.


Heinrich Bolleter, Bischof im Ruhestand