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Mittwoch, 30. September 2020

Was ist an der Konzernverantwortungsinitiative (KVI) neokolonialistisch?

Ein Gedanke

Swissta-Wasser an einer Tagung in der DR Kongo
Foto © Jörg Niederer
"Ich unterstütze die Konzernverantwortungsinitiative, weil Schweizer Konzerne internationale Standards weltweit einhalten sollen." Bischof Patrick Streiff

Ein Bibelvers - Micha 6,8
"Er hat dir kundgetan, Mensch, was gut ist, und was der Herr von dir fordert: Nichts anderes, als Recht zu üben und Güte zu lieben und in Einsicht mit deinem Gott zu gehen."

Eine Anregung
Paul W. Gilgen, Mitglied in der Ethikkommission gegen die KVI (Konzernverantwortungsinitiative) äussert sich im aktuellen PFARREIforum (Pfarrblatt Bistum St. Gallen, 10. Ausgabe 2020 - https://www.pfarreiforum.ch/) so: "Es kann nicht sein, dass Schweizer Gesetz und Gerichte weltweit zur Anwendung kommen sollen. Das ist reiner Neokolonialismus, eine Anmassung sondergleichen. In vielen Ländern im globalen Süden ist die Umweltgesetzgebung durchaus vergleichbar mit jener der Schweiz."
Zweifellos ist die Gesetzgebung in vielen Ländern der Schweizerischen ebenbürtig. Bei Menschenrechtsverletzungen und Umweltvergehen sind die Gerichte in den jeweiligen Ländern denn auch erste Anlaufstellen. Dass die Konzernverantwortungsinitiative die Klage auch vor Schweizer Gerichten vorsieht, hat gar nichts mit Neokolonialismus zu tun. Im Gegenteil. Es geht um Konzerne mit Sitz in der Schweiz. Wenn diese in anderen Ländern die internationalen Standards der ILO oder andere internationale Übereinkommen nicht einhalten, Arbeitskräfte Gefahren aussetzen oder deren Abhängigkeit ausnützen, so wie sie das in der Schweiz nie tun dürften oder könnten, oder die Umwelt belasten und zu illegalen Mitteln greifen, dann ist genau das Neokolonialismus. Der gute Ruf der Schweiz wird von solchen Firmen ungestraft in den Schmutz gezogen. Hier ist es nicht mehr als recht, dass gegen Konzerne mit Sitz in der Schweiz auch in der Schweiz geklagt werden kann. Kein internationaler Schweizer Konzern, der korrekt und sorgsam geschäftet und dabei die Würde der Menschen und die Bewahrung der Schöpfung beachtet, hat etwas durch die Konzernverantwortungsinitiative zu befürchten. Es geht lediglich um ein paar wenige, bisher meist unverbesserliche, "schwarze Schafe".
Die Evangelisch-methodistische Kirche (EMK) ist selbst eine internationale Organisation. Berührungen mit Schweizer Konzernen gibt es in vielen Ländern der Welt. Die lokalen Verantwortlichen kennen die fehlbaren Konzerne. Es sind auch ihre Stimmen, die uns dazu bewegen, die Konzernverantwortungsinitiative zu unterstützen. Wir sehen darin ein Werkzeug, das bei der Umsetzung der Menschenrechte und Umweltstandards hilft, gerade auch für Menschen aus unserer Kirche.
Darum unterstützt die EMK diese Konzernverantwortungsinitiative. Unsere Stellungnahme findet man unter https://emk-schweiz.ch/2020/09/28/anstaendig-mit-mensch-und-umwelt-umgehen-eine-stellungnahme/.
Wenn du etwas tun willst, um der Initiative an der Urne zum Durchbruch zu verhelfen, mache doch mit bei der Postkartenaktion. Es geht darum, dass so viele Menschen wie möglich aus unserem Bekanntenkreis am 29. November für Menschenrechte und Umweltschutz an die Urne zu gehen. Hier kann man die Postkarten bestellen: https://konzern-initiative.ch/postkarten/?a8bit=so.


Jörg Niederer ist Mitglied  im Ausschuss Kirche und Gesellschaft der EMK Schweiz-Frankreich-Nordafrika

Donnerstag, 9. Januar 2020

Zensurgesetz? - Abstimmung über Referendum zur erweiterten Rassismus-Strafnorm

Bild von <a href="https://pixabay.com/de/users/Kurious-679098/?utm_source=link-attribution&amp;utm_medium=referral&amp;utm_campaign=image&amp;utm_content=650612">Kurious</a> auf <a href="https://pixabay.com/de/?utm_source=link-attribution&amp;utm_medium=referral&amp;utm_campaign=image&amp;utm_content=650612">Pixabay</a>
[Hören Sie dazu auch die Diskussionssendung im Radio Live Channel mit Jörg Niederer, Mitglied im Ausschuss Kirche + Gesellschaft]

Die vorgeschlagene Gesetzesänderung, die die Rassismus-Strafnorm erweitert zu einem Gesetz gegen «Diskriminierung und Aufruf zu Hass», wird in einem Referendum, «Nein zum Zensurgesetz» kritisiert. Am 9. Februar 2020 dürfen Schweizer Stimmbürgerinnen und -Bürger über die Erweiterung der Rassismus-Strafnorm abstimmen.

Wer das Argumentarium zum Referendum gegen die Erweiterung der Rassismus-Strafnorm liest kann leicht den Eindruck bekommen, die Argumente wären nachvollziehbar. Das gilt, so lange die Lesende die Grundannahmen akzeptiert: 

  • Menschen, die anders als heterosexuell empfinden, hätten keine Probleme in der schweizerischen Gesellschaft. (Die Stellungnahme aus der LGBTQ Gemeinschaft, https://jazumschutz.ch/ zeigt ein deutlich anderes Bild!)
  • Jede Form von Intoleranz sei in der schweizerischen Gesellschaft sowieso schon unzulässig. 
  • «Diskriminierung» sei eigentlich im Allgemeinen gar nichts anderes als «unterscheiden» und meine nicht eine Benachteiligung oder Herabsetzung von Menschengruppen.

Wer diese Grundannahmen nicht oder nur teilweise teilt, wird das gesamte Argumentarium in Frage stellen.

Einklagbar?
Soll man Hass und Diskriminierung einklagbar machen? Dagegen kann man als Christ kaum etwas haben, im Gegenteil, dafür müssen wir uns einsetzen. 
Nur: bei der Handhabung des entsprechenden Gesetzesartikels und bei der juristischen Interpretation und Urteilsfindung besteht immer ein Spielraum. Und hier setzen Ängste ein: Wie steht es mit der Meinungsäusserungsfreiheit, wenn jemand sich kritisch zu Formen gelebter Sexualität äussert?

Abwägen!
Ist diese Angst gerechtfertigt? Wir meinen: Nein. Auch wer eine kritische Haltung zu homosexueller Praxis einnimmt, kann dies unter Artikel 261bis StGB weiterhin in respektvoller Weise äussern.

Als Christ und Stimmbürger müssen wir abwägen, was schwerer wiegt: eine in Einzelfällen mögliche übertriebene Einschränkung der Meinungsäusserungsfreiheit oder die grundsätzliche Anerkennung und Wahrung der Integrität und des Schutzes der Persönlichkeit unserer Mitmenschen. Uns scheint die Integrität und der Schutz der Persönlichkeit unserer Mitmenschen ein höheres Gut zu sein. Aus diesem Grund lehnen wir das Referendum ab.


Anhang 1: Der neue Wortlaut der Rassismus-Strafnorm
Im Strafgesetzbuch, Art. 261bis (Diskriminierung und Aufruf zu Hass), sowie im Militärstrafgesetz, Art. 171c Abs. 1 (Diskriminierung und Aufruf zu Hass) wird die folgende Veränderung eingeführt:

Wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion oder sexuellen Orientierung zu Hass oder zu Diskriminierung aufruft,
wer öffentlich Ideologien verbreitet, die auf die systematische Herabsetzung oder Verleumdung dieser Personen oder Personengruppen gerichtet sind,
wer mit dem gleichen Ziel Propagandaaktionen organisiert, fördert oder daran teilnimmt,
wer öffentlich durch Wort, Schrift, Bild, Gebärden, Tätlichkeiten oder in anderer Weise eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion oder sexuellen Orientierung in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabsetzt oder diskriminiert oder aus einem dieser Gründe Völkermord oder andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost oder zu rechtfertigen sucht,
wer eine von ihm angebotene Leistung, die für die Allgemeinheit bestimmt ist, einer Person oder einer Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion oder sexuellen Orientierung verweigert,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Anhang 2: Gutachten der Schweizerischen Evangelischen Allianz
Die Schweizerische Evangelische Allianz SEA liess zur Revision des Artikels 261 bis StGB ein juristisches Gutachten erstellen. 
(http://www.each.ch/wp-content/uploads/2019/03/190322_Rassismus-Strafnorm-Gutachten.pdf)

Daraus geht hervor, dass die Segnung einer Heirat (für alle) nicht unter den Begriff «Leistung, die für die Öffentlichkeit gedacht ist» fallen würde. Eine aus Glaubens- und Gewissensgründen abgelehnte Trauung wäre demzufolge nicht einklagbar.
Weiter fragt die Allianz, ob eine «in der Verkündigung … geäusserte kritische Einschätzung zu Homosexualität oder Bisexualität» noch weiterhin geäussert werden dürfte. Auch wenn das Gutachten sich hierzu eher skeptisch äussert, wird doch die Einschätzung des Juristen und Nationalrats Daniel Jositsch wiedergegeben, dass die auf den Aufruf zu Hass aufgrund der Rasse  bisher anwendbare Rechtsprechung sehr restriktiv ist: Nur öffentliche Äusserungen sind strafbar, das Strafgesetz ist nur auf Äusserungen anwendbar, die derart schwer wiegen, dass sie den Kern der Menschenwürde berühren. 
Zur Frage, ob «christliche Organisationen Personen auf Grund ihrer sexuellen Orientierung von bestimmten Ämtern ausschliessen dürfen», wird zweierlei festgehalten: «Die anwendbaren Rechtsbestimmungen sind verschieden, je nachdem ob man vom Ausschluss von einem kirchlichen Dienst oder von einem Dienst im Rahmen eines Arbeitsvertrages spricht.» Vor einer Anstellung könnten vereinsrechtliche Statuten einer Kirche die Zustimmung zu einem bestimmten Verständnis  von Ehe und Familie vorsehen. Bei einer bestehenden Anstellung würde hingegen das Arbeitsrecht eine Kündigung aufgrund einer homosexuellen Orientierung verbieten.
Obwohl das Rechtsgutachten also die grossen Befürchtungen von «Nein zum Zensurgesetz» damit sehr relativiert, unterstützt die SEA weiterhin diese Kampagne gegen die Gesetzesreform.

Dienstag, 18. Februar 2014

Was prägt meine Entscheidungen bei Wahlen?

WahlcouvertWas prägt meine Entscheidungen im gesellschaftlichen Leben?
Wie äussert sich das bei Abstimmungen?
Worauf achte ich, wenn ich Volksvertreter wählen kann?

Geht es mir als Christin in erster Linie um mich und um meine Nation - meine liebe Schweiz?
Ist mein oberstes Ziel Wohlstandssicherung?
Bin ich beeinflusst von „rechts“ oder von „links“?
Ja, wo liegt meine Priorität?

Was hilft mir, in der Vielfalt widersprüchlicher Meinungen und Überzeugungen die Grundaussagen der Bibel zu übersetzen auf die aktuellen Fragen unserer Gesellschaft?
Mit diesen Fragen im Kopf und im Zusammenhang meiner Mitarbeit in der Arbeitsgruppe „Kirche und Gesellschaft“ beachtete ich kürzlich wieder mal die „Sozialen Grundsätzen“ der EMK (http://soziale-grundsaetze.ch).
Die klaren und motivierenden Aussagen haben mich beinahe ein bisschen begeistert! Warum? Schon im Vorwort wird deutlich: Da haben Menschen intensiv gebetet und in der Bibel nachgeforscht mit dem Anliegen: Wie kann das neue Leben, das Jesus Christus uns geschenkt hat, unser gesellschaftliches Leben prägen?
Im Hören auf Gottes Wort haben sie Grundsätze formuliert, die uns unterstützen, Salz und Licht zu sein in unserem Umfeld: Nicht Angst ums Eigene oder nationaler Egoismus sollen prägend sein, sondern Christus soll im konkreten Leben sichtbar werden!
Ein Beispiel: Bereits die ersten Methodistinnen und Methodisten haben ihrer Ablehnung des Sklavenhandels, des Schmuggels und der grausamen Behandlung von Gefangenen Ausdruck verliehen.
Das taten sie in einer Zeit, da all dies noch als „ganz normal“ empfunden wurde. Gegen massiven Widerstand haben sie mit Offenheit und Mut auf diese Ungerechtigkeiten hingewiesen und mit ihren Möglichkeiten dagegen gewirkt.

Ich frage mich: Hätte ich dies damals auch als Ungerechtigkeit erkannt? Hätte ich den Mut gehabt, Stellung zu beziehen? Oder hätte ich mich vornehm zurückgehalten, um keinen Ärger auszulösen?

Und die noch wichtigere Frage: Bin ich sensibel hörend und offen, damit mir Gott im Gebet, beim Bibellesen und in der Predigt Missstände meiner Zeit aufdecken und mich zum Handeln bewegen kann?
Ich bin dankbar für alle, die mich ermutigen, mich von Jesus Christus und seinen radikal anderen Massstäben leiten zu lassen.


Montag, 5. August 2013

Abstimmung vom 22.09.2013: Nein zur Änderung des Arbeitsgesetzes

Am 22. September 2013 werden Schweizer Stimmberechtigte über die „Änderung des Arbeitsgesetzes“ abstimmen. Auch die Evangelisch-methodistische Kirche hat als Teil der „Allianz Freier Sonntag Schweiz“ (Sonntagsallianz) erfolgreich das Referendum dagegen ergriffen. Zuvor an der Jährlichen Konferenz 2012 haben die Delegierten dem Beitritt zur Sonntagsallianz, einem Verbund von Gewerkschaften, politische Parteien, Kirchen und christlichen Organisationen, zugestimmt.
Mit der Änderung des Arbeitsgesetzes soll bei Shops an Autobahnraststätten und Hauptverkehrswegen mit überregionalem Reiseverkehr der Non-Stopp-Verkauf ohne Einschränkungen erlaubt werden. Damit würde erstmals in der Schweiz in einem zwar nur kleinen Bereich des Detailhandels der 24-Stunden-Arbeitstag eingeführt. Das Verbot von Nacht- und Sonntagsarbeit würde definitiv ausgehebelt. 
Als Kirche wehren wir uns in erster Linie dagegen, dass der Sonntag als christlicher Ruhetag Schritt für Schritt zum Arbeitstag umgebaut wird. Der für den Menschen so wichtige Wert der Sonntagsruhe (vgl. 2. Mose 20,8-11) wurde erkämpft und soll nicht einer Ausweitung des Konsums geopfert werden.
Aus diesem Grund empfiehlt die Evangelisch-methodistische Kirche, die Änderung des Arbeitsgesetzes abzulehnen.