Gesamtzahl der Seitenaufrufe

Mittwoch, 13. Januar 2021

Ausländerwahlrecht, Mitgliedschaft und Tatbeweis

Ein Gedanke

Bundeshaus in Bern
Foto © Jörg Niederer
"[D]er Einzelne soll, als Herr seiner selbst, auch sein eigener Gesetzgeber sein, der die Bindungen seines Handelns nicht von einer fremden Macht oder Autorität auferlegt erhält, sondern sich selbst gibt." Ernst-Wolfgang Böckenförde. Deutscher Bundesverfassungsrichter (1930-2019)

Ein Bibelvers - Galater 6,2

"Tragt einer des andern Last, so werdet ihr das Gesetz Christi erfüllen."

Eine Anregung

Bis heute werden in allen Demokratien der Welt beachtliche Anteile der Bevölkerung vom Stimm- und Wahlrecht ausgeschlossen. In der Schweiz, so sagen die Jungen Grünen, sind es aktuell 40%. Gemeint sind SchweizerInnen im Alter von 16-18 Jahren und alle, die hier ohne Schweizer Pass leben.

So könnte es sein, dass die Jungen Grünen im April die Demokratie-Initiative lancieren.

Dabei sollen alle Menschen, die über 16 Jahren sind und länger als 5 Jahre in der Schweiz leben, das Stimmrecht auf nationaler Ebene erhalten.

Ich finde das ein berechtigtes Anliegen. Immerhin zahlen diese Menschen ja auch Steuern und arbeiten in der Schweiz, ja halten sich an die Gesetze und Gebräuche, die hier gelten.

Die Frage ist also: Wer darf politisch partizipieren. Mehr zu dieser Idee unter: https://www.nau.ch/politik/bundeshaus/junge-grune-werben-mit-schredder-fur-auslander-stimmrecht-65849491

In der Evangelisch-methodistischen Kirche gibt es eine ähnliche Situation. Da gibt es die Mitglieder (Bekennende Glieder) die stimm- und wahlberechtigt sind, und da sind die Menschen im Freundeskreis, die lediglich mitreden, aber nicht mitentscheiden dürfen. Analog zur Frage: Muss man Schweizer sein, um in der Schweiz mitzuentscheiden, heisst in der Kirche die Frage: Muss man Mitglied sein, um in der Kirche mitzuentscheiden?

Über beides kann man unterschiedlich denken. im kirchlichen Bereich bin ich für einen einfacheren Weg der Mitgliedschaft. Wie wäre es, wenn ein erwachsener Mensch automatisch als Mitglied gezählt wird, wenn er sich aktive ein Jahr lang am Gemeindeleben beteiligt hat. Die Bekenntnisfrage könnte dann unabhängig von der Mitgliedschaft geklärt werden. Und ebenso automatisch würde die Mitgliedschaft erlöschen, wenn sich jemand ein Jahr lang nicht mehr am Gemeindeleben beteiligt.

Deine Meinung dazu interessiert mich!

Jörg Niederer ist Mitglied  im Ausschuss Kirche und Gesellschaft der EMK Schweiz-Frankreich-Nordafrika

2 Kommentare:

  1. Automatische Mitgliedschaft? Wenn man in einer Institution Mitglied sein will, sollte man das m.E. auch selbst explizit erklären. Und nicht die Institution.
    Auch scheint mir "aktive Beteiligung am Gemeindeleben" auslegefähig je nach Interesse.
    Wenn man am Ende überall automatisch Mitglied ist, weil die an der Mitgliedschaft interesierte Institution aus dem Verhalten den vermeindlich expliziten individuellen Willen dazu schliesst, hat das doch nichts mehr mit dem Individuum zu tun und dem, was es selbst will.

    AntwortenLöschen
  2. Automatische Mitgliedschaft? Wenn man in einer Institution Mitglied sein will, sollte man das m.E. auch selbst explizit erklären. Und nicht die Institution.
    Auch scheint mir "aktive Beteiligung am Gemeindeleben" auslegefähig je nach Interesse.
    Wenn man am Ende überall automatisch Mitglied ist, weil die an der Mitgliedschaft interesierte Institution aus dem Verhalten den vermeindlich expliziten individuellen Willen dazu schliesst, hat das doch nichts mehr mit dem Individuum zu tun und dem, was es selbst will.

    AntwortenLöschen