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Dienstag, 13. August 2013

Ein-Wurf von André Töngi

Aussenseiter, 
die ihre Innenseite
nach aussen
wenden. 
Verletzlich und verwundbar bleiben!

Aussenseiter,
die im Winter
Frühlingskleider 
tragen.
Immer wieder ans Unmögliche glauben!

Aussenseiter, 
die zur Gattung 
der aussterbenden Spezies 
gehören. 
Doch immer wieder neu auftauchen!

Aussenseiter, 
deren grösstes Idol 
das eigene Ich ist. 
Und doch über sich selber lachen können!

Wie liebe ich euch, 
ihr Himmelsstürmer, 
Tagträumer, 
Sandkörner im Getriebe 
der Monotonie.



Erschienen in "Kirche und Welt", 8/2013
André Töngi ist Mitglied im Ausschuss Kirche und Gesellschaft der EMK Schweiz-Frankreich

Montag, 5. August 2013

Abstimmung vom 22.09.2013: Nein zur Änderung des Arbeitsgesetzes

Am 22. September 2013 werden Schweizer Stimmberechtigte über die „Änderung des Arbeitsgesetzes“ abstimmen. Auch die Evangelisch-methodistische Kirche hat als Teil der „Allianz Freier Sonntag Schweiz“ (Sonntagsallianz) erfolgreich das Referendum dagegen ergriffen. Zuvor an der Jährlichen Konferenz 2012 haben die Delegierten dem Beitritt zur Sonntagsallianz, einem Verbund von Gewerkschaften, politische Parteien, Kirchen und christlichen Organisationen, zugestimmt.
Mit der Änderung des Arbeitsgesetzes soll bei Shops an Autobahnraststätten und Hauptverkehrswegen mit überregionalem Reiseverkehr der Non-Stopp-Verkauf ohne Einschränkungen erlaubt werden. Damit würde erstmals in der Schweiz in einem zwar nur kleinen Bereich des Detailhandels der 24-Stunden-Arbeitstag eingeführt. Das Verbot von Nacht- und Sonntagsarbeit würde definitiv ausgehebelt. 
Als Kirche wehren wir uns in erster Linie dagegen, dass der Sonntag als christlicher Ruhetag Schritt für Schritt zum Arbeitstag umgebaut wird. Der für den Menschen so wichtige Wert der Sonntagsruhe (vgl. 2. Mose 20,8-11) wurde erkämpft und soll nicht einer Ausweitung des Konsums geopfert werden.
Aus diesem Grund empfiehlt die Evangelisch-methodistische Kirche, die Änderung des Arbeitsgesetzes abzulehnen.


Mittwoch, 17. Juli 2013

Ein-Wurf von Jörg Niederer

Sicherheit
Sicher ist sicher. - Wie gewiss ist die Sicherheit? Für meinem Glauben zentral ist die Aussage von Paulus in Römer 8,38f: "Denn ich bin ganz sicher: Weder Tod noch Leben ... oder sonst irgend etwas können uns von der Liebe Gottes trennen, die er uns in Jesus Christus, unserem Herrn, schenkt." Liebe Gottes, garantiert. Ich glaube das, bin mir darin ganz sicher. Zugleich weiss ich, dass meine Glaubensgewissheit nichts Objektives ist, dass weitaus mehr Menschen diese Überzeugung nicht teilen.

Wie sicher ist sicher? - Auf den Satz: "Nur der Tod ist sicher" antwortet die Versicherungsbranche mit Lebensversicherungen - als ob man Leben auf sicher hätte. Überall werden Sicherheitsmargen eingebaut. Und doch brechen immer wieder Dächer zusammen, Brücken stürzen ein, Hänge geraten ins Rutschen, eine Lawine löst sich trotz guter Wetterprognosen, Sicherungsseile reissen.

Voll unsicher... so ist das Leben. - Und doch leben wir meist recht gut mit dem aktuellen Mass an Verunsicherung. Ich bleibe dabei, auch wenn es "nur" eine Glaubenserkenntnis ist: "Nichts kann mich trennen von der Liebe Gottes."


Erschienen in "Kirche und Welt", 07/2013.
Jörg Niederer ist Mitglied im 
Ausschuss Kirche und Gesellschaft der EMK Schweiz-Frankreich

Sonntag, 14. Juli 2013

Gleiche Rechte für homosexuelle Paare

Heinrich Bolleter, Bischof i. R.
Die Diskussion zu dieser Frage ist allgegenwärtig. In Frankreich wurde unter dem Slogan „Mariage pour tous“ ein Gesetz für die Gleichstellung homosexueller Paare im traditionellen Ehe – und Familienrecht verabschiedet. Das hat in christlichen und konservativen Kreisen eine große und bis heute andauernde Welle von Protesten ausgelöst. In den USA hat das Bundesgericht die Gesetzgebungen in einzelnen Staaten als verfassungswidrig erklärt; diese hielten fest, dass eine „Ehe“ allein eine Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau sein könne. Durch diese Erklärung wurde zum Beispiel in Kalifornien die Homo-Ehe wieder legalisiert. Der amerikanische Präsident Barack Obama hat anlässlich seiner ersten Afrikareise in der senegalesischen Hauptstadt Dakar Gleichheit für Homosexuelle in Afrika gefordert. «Menschen sollten durch die Gesetze ungeachtet ihrer Religion, ihres Geschlechts und ihrer sexuellen Orientierung gleich behandelt werden», forderte Obama. Dabei ist in vielen Ländern Afrikas die Homosexualität immer noch ein Tabu. Es wird sogar eine Zunahme der Diskriminierung von Homosexuellen und Lesben beobachtet. In 38 Ländern südlich der Sahara gilt Homosexualität als Straftat.

In der Schweiz hat das Radio SRF kürzlich im Sendegefäß „Forum“ das Thema aufgenommen und gefragt, ob da ein Kulturkampf im Gange sei. Dabei wurde auch diskutiert, dass in der Schweizerischen Bundesverfassung Artikel 14 (Recht auf Ehe und Familie) die Ehe nicht wort-wörtlich als ein Bund zwischen Mann und Frau definiert wird. Es wurde vorausgesetzt — und in den Erklärungen zum Verfassungstext auch erläutert — dass es sich um eine Ehe zwischen einem Mann einer Frau handle. Vom Textbestand her (Artikel 14) bräuchte es demnach keine Verfassungsänderung, um die Homo-Ehe anzuerkennen. Im Zivilgesetzbuch müsste jedoch eine große Zahl der Paragraphen zum Familien- und Eherecht neu geschrieben werden. Es wurde in der Diskussion dieser Radiosendung sehr schnell deutlich, dass in Sachen Homo-Ehe viele Zuhörer Mühe bekundeten die Trennung von Kirche und Staat in dieser Angelegenheit zu akzeptieren. Das bürgerliche Recht muss sich nicht mit dem Kirchenrecht decken. Die Kirchen mögen ihren Bedeutungsverlust im Blick auf die Prägung der bürgerlichen Gesetze bedauern.

In der Schweiz ist staatliche Diskriminierung auf Grund sexueller Orientierung seit 2000 laut Bundesverfassung untersagt. Seit 2007 ist die Registrierung von homosexuellen Paaren möglich (Partnerschaftsgesetz). Die Statistik sagt, dass seither in der Schweiz mehr als 10'000 Frauen und Männer ihre Partnerschaft offiziell gemacht haben. Ihre Beziehung wird offiziell anerkannt und rechtlich in vielen, aber nicht in allen Bereichen der Ehe heterosexueller Paare gleichgestellt.
Das wird von Betroffenen als Diskriminierung empfunden. So schloss bisher das Partnerschaftsgesetz die Adoption durch eingetragene gleichgeschlechtliche Paare ausdrücklich aus. Nach dem Nationalrat hat nun auch der Ständerat eine Änderung des Adoptionsgesetzes gut geheißen. Die Adoption eines Kindes des gleichgeschlechtlichen Partners in einer eingetragenen Partnerschaft soll neu zugelassen werden. Der Bundesrat nimmt die Änderung an die Hand.

Auch in der Schweiz sehen konservative und kirchliche Kreise eine Bedrohung des traditionellen Familienbildes und eine Aufweichung der Institution der Ehe in der Weiterentwicklung des Partnerschaftsgesetzes und in der Anerkennung der Homo-Ehe.

Die Evangelisch-methodistische Kirche hat sich seit Jahren mit der Homosexuellenfrage und der Heirat von Lesben und Schwulen befasst. In der Kirchenordnung, welche weltweit für die Evangelisch-methodistische Kirche maßgebend ist, wird festgehalten, dass die Ehe ein Bund sei, der in der Treue zwischen einem Mann und einer Frau begründet sei.

Die Kirche hält fest, dass Menschen aufgrund von Rasse oder Hautfarbe, nationaler Herkunft, gesellschaftlicher oder wirtschaftlicher Stellung nicht diskriminiert werden dürfen. Alle sind eingeladen an ihren Gottesdiensten teil zu nehmen. Daneben steht aber seit 1972 der Satz in der Kirchenordnung, dass die Praxis der Homosexualität unvereinbar sei mit der christlichen Lehre. So können bekennende Homosexuelle und Lesben zum Beispiel nicht als Pfarrerinnen oder Pfarrer ordiniert werden, und die Kirche erlaubt keine Eheschließungen unter Schwulen und Lesben. Ein Pfarrer oder eine Pfarrerin wird unter Anklage gestellt, wenn sie eine Trauung eines homosexuellen Paares hält, auch in Ländern, wo der Staat die Homo-Ehe als legal erklärt hat.
Dem Buchstaben nach steht also die Evangelisch-methodistische Kirche ganz auf der konservativen Seite und ihrer Interpretation der biblischen Lehre. Unter den Delegierten an die Generalkonferenz (die verfassungsgebende Versammlung der Weltkirche) jedoch herrscht ein starkes Ringen um eine Öffnung vor. Mit der Opposition der Stimmen aus der südlichen Hemisphäre gegen eine Öffnung war aber bisher eine Änderung der Kirchenordnung nicht möglich.

Ein Kompromissvorschlag, der Freiraum schaffen wollte, formulierte, dass die Kirche in diesen Fragen keine einheitliche Überzeugung habe. Der Kompromiss wurde an der letzten Generalkonferenz verworfen. So ist die Kirche weiterhin unterwegs mit der konservativen Auffassung des Kirchenrechtes und auch mit dem Schmerz der Uneinigkeit in der Frage. Das erfordert Geduld, Gebet, und den steten Versuch, zusammen zu bleiben, trotz unterschiedlichen Auffassungen.
Ich bin überzeugt, dass die Kirche mit dem Wandel der bürgerlichen Gesetze und dem Wertewandel in der Gesellschaft von der gesellschaftliche Wirklichkeit nicht unberührt bleiben kann. Sie muss die neuen Formen von Familie und Partnerschaft in der Gesellschaft im Blick behalten und sorgfältig bedenken, wie sie ihnen entsprechen kann. Das ist eine wichtige Gestaltungsaufgabe für jede christliche Gemeinschaft. Der Ehebund wird biblisch-theologisch als eine „göttliche Stiftung“ verstanden. Ein geschichtlicher Überblick zeigt deutlich, dass dieser Bund sich in seiner Ausgestaltung stets auch den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen bewusst werden und sich anpassen musste. Ehe, Familie, sexuelle Orientierung: eine Gemeinde oder Kirche, welche ihre Sendung in der Welt und für die Welt lebt, muss sich im unaufgeregten Gespräch damit auseinandersetzen können. Und auch divergierende Auffassungen ertragen können.


Heinrich Bolleter, Bischof im Ruhestand

Mittwoch, 5. Juni 2013

Ein-Wurf von Markus Da Rugna

Eben habe ich vier wertvolle Tage im Kloster erlebt und in Exerzitien eine tiefe Spiritualität kennen gelernt. Ich stehe noch in einer einsamen Ecke des Abfahrtsbahnhofs. Plötzlich steht eine jüngere Frau (zu) dicht neben mir. Sie spricht vehement und gezielt auf mich ein. Sie sucht Arbeit und Hilfe. Niemand wolle ihr helfen, schon gar nicht die offiziellen Ämter. Sie spricht ständig davon, was Gott von ihr wolle und was nicht. Letztlich möchte sie Geld von mir. Ich fühle mich überrumpelt, und nachdem sie merkt, dass da nichts zu holen ist, zieht sie fluchend von dannen. "Eine steile Rückkehr in den Alltag", geht es mir durch den Kopf. 
Mit dem Konferenzthema könnte man fragen: was wäre nun Würde für sie, und wie sieht sie für mich aus? Ich kann nur Vermutungen darüber anstellen, was diese Frau erlebt hat und warum sie so überfahrend ihr Recht einholen will. Ganz subjektiv wurde ihre Würde verletzt. Und nun stand auch ich mit genau diesem Gefühl da. 
Nach dieser Begegnung tauchte bei mir rasch der Gedanke auf, was mir da mein Gott zeigen möchte. 
Für mich wurde nochmals klar: zu einer lebendigen Spiritualität gehört die Herausforderung, auf die Menschen zu reagieren oder auf sie zuzugehen. Auch wenn das spontan nicht immer einfach ist. Kommt nicht da zum Ausdruck, was wir glauben? Ja, wer wir eigentlich sind?

Erschienen in "Kirche und Welt", 5/2013 - Markus Da Rugna ist Mitglied im 
Ausschuss Kirche und Gesellschaft der EMK Schweiz-Frankreich

Freitag, 24. Mai 2013

Kleidertausch und mehr Rechte für Arbeiterinnen in Textilfabriken


Walk-in Closet - Kleidertauschbörse Winterthur, Salzhaus
Überquillt dein Kleiderschrank? Am 25. Mai werden in Winterthur zünftig Klamotten getauscht! Eintritt für alle, die gut erhaltene Stücke mitbringen, auch Taschen, Schals, Schuhe, Jacken und Schmuck. Die Salzhausbar hat extra für euch geöffnet! Anstatt direkt an der Börse kannst du die Sachen auch ab 10 Uhr ins Salzhaus bringen. Die Börse ist von 13.00 bis 17.00 geöffnet. 

Im Auftrag der Erklärung von Bern werden einige Kolleginnen und ich anwesend sein und Informationen weitergeben über die Situation von Arbeiterinnen in Textilfabriken und dazu auch Unterschriften sammeln für besser Arbeitsbedingungen und Existenz sichernde Löhne.

Mehr zum Kleidertausch und Kleidern überhaupt erfährt man unter:




Wir freuen uns auf dich und deine Garderobe!

Ein-Wurf von Heiner Studer


Altenpflege - Ehre Vater und Mutter
Als wir als Familie in den oberen Teil meines Elternhauses zogen, konnten unsere Töchter auch mit Grosseltern aufwachsen. Dies war eine Bereicherung für alle. Meiner Frau und mir war bewusst, dass die Zeit kommen kann, in der wir für meine Eltern mehr Mitverantwortung zu tragen haben.
Eines Tages lasen meine Eltern nach dem Frühstück miteinander den Tagestext des Abreisskalenders der EMK. Anschliessend auf dem Weg an eine Beerdigung starb mein Vater unvermittelt und ohne Schmerzen. Er starb so, wie er es wünschte: plötzlich und niemandem zur Last fallen zu müssen.
Meine Mutter erkrankte an Alzheimer. Schwierig war die längere Zeit des Übergangs von der Vergesslichkeit bis zum Tag, an dem sie in ein Pflegeheim eintreten musste. Wir besuchten sie jeden Sonntagnachmittag. Diese Besuche waren kein Muss, sondern es geschah aus Dankbarkeit. 
Die Beziehung über die Generationen hinweg ist ein Geben und Nehmen. Je nach Situation kann dies entlastend oder auch belastend sein. Dabei ist immer wieder die Frage zu bedenken, wieviel die ältere Generation von der jüngeren und wieviel die jüngere Generation von der älteren erwarten darf. 
Wesentlich darf für uns Christen sein, dass auch diese Beziehungen aus der Freiheit heraus geschehen dürfen und keine Pflichtübung sein sollen.

Erschienen in "Kirche und Welt", 5/2013 - Heiner Studer ist Mitglied im 
Ausschuss Kirche und Gesellschaft der EMK Schweiz-Frankreich