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Sonntag, 15. November 2020

Ganzheitlich dazugehören - Teilhabe

Ein Gedanke

Pfarrer Stefan Moll wirbt an der Jährlichen Konferenz für das Buch von Nausner
Foto © Jörg Niederer
"Was alle angeht, können nur alle lösen. Jeder Versuch eines Einzelnen oder einer Gruppe, für sich zu lösen, was alle angeht, muss scheitern."  Max Frisch (1911-1991), Schweizer Schriftsteller

Ein Bibelvers - Matthäus 25,34

"Dann wird der König denen zu seiner Rechten sagen: Kommt her, ihr Gesegneten meines Vaters, empfangt als Erbe das Reich, das euch bereitet ist von Grundlegung der Welt an."

Eine Anregung

"Teilhabe" ist ein Wort, das ich gefühlsmässig dem vorletzten Jahrhundert zuordne. Heute würden wir doch eher von Partizipation sprechen. Platon (428/427 - 348/347 v.Chr.) habe die griechischsprachige Entsprechung "Methexis" verwendet für die Zuordnung von Dingen zu ihrer Bestimmung. Vielleicht könnte man sehr vereinfacht sagen, dass für Platon die Gesellschaft wichtiger war als die Einzelne oder der Einzelne und folglich das Individuum seine Bestimmung nur finden konnte, wenn es zur Gesellschaft dazugehört.

Methexis wird lateinisch "participatio" übersetzt. Da haben wir sie wieder; die Partizipation.

Wer heute "Teilhabe" bei Google eingibt, stellt fest, dass dieses Wort aktuell für die Situation von Behinderten und ihrer Einbindung in die Gesellschaft gebraucht wird. Auch die politische Teilhabe lässt sich im Internet finden, im Sinn der Partizipation an politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozessen.

Und wie ist es mit der theologischen Teilhabe? Wer bei Google "Teilhabe Theologie" eingibt, landet bei einem Methodisten: Michael Nausner ist Pfarrer aus Österreich und Senior Researcher der Forschungsgruppe für Theologie und Gesellschaft der Schwedischen Kirche in Uppsala. Von ihm ist aktuell ein Buch erschienen mit dem Titel: "Eine Theologie der Teilhabe". Darin stellt Nausner ein Christsein ins Zentrum, das neben der spirituellen Dimension der Beziehung zwischen Gott und Mensch auch die sozialen und ökologischen Dimensionen einschliesst. Bischöfin im Ruhestand, Rosemarie Wenner schreibt: "In einer Zeit, in der soziale Spannungen und ideologische Grabenkämpfe zunehmen, wirbt Michael Nausner dafür, sich konsequent als Teil von Gottes Schöpfungshandeln und damit als Teil alles Geschaffenen zu verstehen und entwirft so eine Theologie der Teilhabe in methodistischer Tradition. Beim Lesen werde ich ein Teil an dem Netzwerk, das Michael Nausner in großer interkultureller Weite spannt. Ich werde oft zu dem Buch greifen und ich wünsche mir, dass dies viele Menschen tun."

Wer am Buch teilhaben will, muss tief in die Tasche greifen: Als E-Book kostet es CHF 54.- und als Taschenbuch CHF 76.90.
Michael Nausner: Eine Theologie der Teilhabe, 332 Seiten, ISBN 978-3-374-06216-4

Heute Sonntag gibt es um 10.30 Uhr einen Gottesdienst zum Gleichnis vom grossen Gastmahl (Lukas 14,16-24). Willy Fries hat dazu ein eindrückliches Bild gemalt, das zum Weiterdenken anregt. Einmal mehr stellt sich die Frage, wie das mit Reichtum und Armut ist. https://youtu.be/YFLAd-4ihRg

Jörg Niederer ist Mitglied  im Ausschuss Kirche und Gesellschaft der EMK Schweiz-Frankreich-Nordafrika

Mittwoch, 13. März 2019

Kirche für andere

Festessen in der EMK Monospitovo, NordmazedonienDer niederländische Theologe, Jan Hendriks (Jan Hendriks, Gemeinde als Herberge. Kirche im 21. Jahrhundert - eine konkrete Utopie, Gütersloh 2001) sieht die christliche «Gemeinde als Herberge». Darin ist Gastfreundschaft keine Neben-, sondern Hauptsache. Auf Niederländisch heisst Gastfreundschaft «gastvrijheid», also «Gast» und «Freiheit». Drei Dinge sind Hendriks dabei wichtig. Erstens, eine gastfreundliche Gemeinde öffnet nicht nur ihre Türen, sondern sich selbst. Radikale Gastfreundschaft schliesst ein, andere nicht nur teilhaben zu lassen, sondern sie mitgestalten zu lassen. Ob eine Gemeinde gastfreundlich ist, entscheidet letztlich der oder die Fremde. Zum zweiten bemerkt Hendriks, dass Gäste zu Gastgebern und Gastgeberinnen zu Gästinnen werden können, indem sie einander aus dem eigenen Leben erzählen und sich so Anteil an den eigenen Fragen, Sorgen und Freuden geben. Zur gastfreundlichen Identität einer Gemeinde gehört drittens, dass die Gemeindeglieder nicht die Eigentümer der Herberge sind. Besitzer ist Jesus Christus.

So sind auch die Gemeindeglieder Gäste in der Herberge. Das Bild der «Gemeinde als Herberge» hilft mir, nicht mehr in den starren Begriffen «Kirche» und «Andere» zu denken, sondern einander im Sinne des «weder Jude noch Grieche» in der einen Kirche Gottes zu sehen.

Ein Beitrag für "Kirche und Welt", 3/2019

Montag, 5. Dezember 2016

Abstimmung über die erleichterte Einbürgerung

Erleichterte Einbürgerung Schweizer Pass
Stellen Sie sich folgende Geschichte vor: Ihr Grossvater ist Ende der Fünfzigerjahre aus wirtschaftlichen Gründen nach Portugal ausgewandert. Er hat sich vom einfachen Feldarbeiter zum erfolgreichen Winzer emporgearbeitet. Für Ihren Vater, damals 14 Jahre alt, war dieser Schritt nicht so einfach. Von einem Tag auf den anderen musste er nicht nur portugiesisch lernen, er besuchte auch seine letzten Schuljahre in einem fremden Land. 
Sie sind bereits in Portugal geboren worden, Sie leben wie ein Portugiese, reden portugiesisch, die Schweiz kennen Sie nur von den Sommerferien bei Verwandten Ihrer Grosseltern. Sie sprechen ein wenig Deutsch, aber es ist nicht Ihre Muttersprache, obwohl Ihr Vater eine Schweizerin geheiratet hat. Und doch, Sie haben immer noch keinen portugiesischen Pass, sondern sind laut Papier ein Schweizer, ein Ausländer im Land der Lusitaner.

Unmöglich denken Sie  aber hier in der Schweiz ist das die Realität. Ausländer und Ausländerinnen der dritten Generation werden gleich behandelt wie Ihre Grosseltern und Eltern, obwohl sie eigentlich im Herzen Schweizer und Schweizerinnen sind. Diesem Umstand trägt die Verfassungsänderung Rechnung, indem sie für die dritte Generation eine einheitliche, erleichterte Einbürgerung festlegt. Am 12. Februar 2017 entscheidet das Stimmvolk darüber.

Der Ausschuss Kirche und Gesellschaft befürwortet diese erleichterte Einbürgerung. Es ist ein logischer Schritt und fördert die Integration und Partizipation von Ausländer und Ausländerinnen, die eigentlich gar keine mehr sind. 

EMK-Gemeinden machen keinen Unterschied bezüglich Nationalität. Wer sich in der EMK engagieren und Mitglied werden will, erhält die gleichen Rechte unabhängig ob er Schweizer, Schweizerin ist oder aus einem anderen Land kommt. Daher gibt es in unseren Gemeinden auch diese "Ausländerinnen und Ausländer" der dritten Generation. Vielleicht sitzen sie im Gottesdienst neben Ihnen, ohne dass Sie es bemerken – weil sie so schweizerisch wirken. Helfen Sie mit, dass sie nun auch auf erleichterte aber auch sorgfältig abgeklärte Weise das Schweizer Bürgerrecht erhalten können. 

Diskutieren Sie mit uns hier in diesem Blog über die erleichterte Einbürgerung!

Erscheint in "Kirche und Welt" 1/2017


Die Voraussetzungen für die erleichterte Einbürgerung

Die Voraussetzungen für die erleichterte Einbürgerung der dritten Generation bleiben streng. Es gibt keinen Einbürgerungsautomatismus. Alle folgenden Kriterien müssen erfüllt sein:
  • Der Antrag wird bis zum vollendeten 25. Altersjahr eingereicht.
  • Mindestens ein Grosselternteil ist in der Schweiz geboren worden oder es wird glaubhaft gemacht, dass er ein Aufenthaltsrecht erworben hat. 
  • Mindestens ein Elternteil hat eine Niederlassungsbewilligung erworben, hat sich mindestens zehn Jahre in der Schweiz aufgehalten und hat mindestens fünf Jahre die obligatorische Schule in der Schweiz besucht. 
  • Der/die Antragstellende wurde in der Schweiz geboren. 
  • Der/die Antragstellende besitzt eine Niederlassungsbewilligung und hat mindestens fünf Jahre die obligatorische Schule in der Schweiz besucht.


Gedankenanstösse aus den Sozialen Grundsätzen der Evangelisch-methodistischen Kirche


III. Die soziale Gemeinschaft
Die Rechte und Privilegien, die eine Gesellschaft ihren Mitgliedern gewährt oder vorenthält, lassen erkennen, welche Wertschätzung bestimmten Personen und Personengruppen in ihr zukommt. Wir bekennen, dass vor Gott alle Menschen den gleichen Wert haben. Deshalb arbeiten wir auf eine Gesellschaft hin, in der der Wert eines jeden Menschen anerkannt, gewahrt und gestärkt wird. Wir unterstützen das Grundrecht aller Menschen auf gleichen Zugang zu Wohnraum, Bildung, Kommunikation, Arbeit, medizinischer Versorgung, Rechtshilfe und körperlicher Unversehrtheit. Wir missbilligen Handlungen des Hasses oder der Gewalt gegen Gruppen oder Einzelpersonen aufgrund ihrer Rasse, Hautfarbe, nationalen Herkunft, ethnischer Zugehörigkeit, ihres Alters, Geschlechts, ihrer Behinderung, sozialen und wirtschaftlichen Stellung, sexuellen Orientierung, geschlechtlichen Identität oder Religionszugehörigkeit. Unser Respekt vor der allen Menschen innewohnenden Würde lässt uns einstehen für die Anerkennung, den Schutz und die Umsetzung der Prinzipien der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, so dass Gemeinschaften und Einzelpersonen ihre universalen, unteilbaren und unveräußerlichen Rechte in Anspruch nehmen können.

A) Rechte der Rassen und ethnischer Gruppen
... Wir erfreuen uns an den Gaben, die verschiedene ethnische Gruppen durch ihre Geschichte und Kultur in unseren gesamten Lebensbereich einbringen. Wir ermutigen und fördern das Selbstbewusstsein aller ethnischen Gruppen und unterdrückten Menschen, durch das sie die ihnen zustehenden gleichen Rechte als Glieder der Gesellschaft einfordern können. Wir betonen die Verpflichtung der Gesellschaft und einzelner Gruppen, durch kompensatorische Maßnahmen die lang andauernde und systematisch verankerte soziale Benachteiligung mancher rassischer und ethnischer Gruppen auszugleichen. Außerdem bestehen wir auf dem Recht von Angehörigen historisch unterrepräsentierter rassischer und ethnischer Gruppen auf Chancengleichheit in der Arbeitswelt und bei Beförderungen; auf Bildung und Ausbildung auf höchsten Niveau; auf Nichtdiskriminierung im Wahlrecht, im Zugang zu öffentlichen Einrichtungen und im Erwerb oder im Anmieten von Wohnraum; auf Kredite, Darlehen, Startkapital für Unternehmen und auf Zugang zu Versicherungen; und auf Führungspositionen in allen Bereichen unseres gemeinsamen Lebens. Wir unterstützen Quotenregelungen als eine Möglichkeit, Ungleichheiten und diskriminierenden Praktiken in Kirche und Gesellschaft zu begegnen.

H) Rechte von Immigranten
Wir respektieren, begrüßen und bejahen alle Menschen ungeachtet ihres Herkunftslandes als Glieder der Familie Gottes. Wir unterstreichen das Recht aller Menschen auf Chancengleichheit in der Arbeitswelt, Zugang zu Wohnraum, medizinische Versorgung, Bildung und Schutz vor Diskriminierung. Wir drängen die Kirche und Gesellschaft, die Gaben, Leistungen und oft mühevollen Anstrengungen der Immigranten zu erkennen und Gerechtigkeit für alle zu fordern.

Wechselgebet zum Sozialen Bekenntnis
...Dies ist der Tag:
Gott schließt die gesamte Menschheit in seine Arme,
freut sich an Vielfalt und Verschiedenheit
und hat Gefallen, wenn Fremde zu Freunden werden...


Siehe auch:


Einbürgerung Schweiz - die aktuelle Situation