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Montag, 5. Dezember 2016

Abstimmung über die erleichterte Einbürgerung

Erleichterte Einbürgerung Schweizer Pass
Stellen Sie sich folgende Geschichte vor: Ihr Grossvater ist Ende der Fünfzigerjahre aus wirtschaftlichen Gründen nach Portugal ausgewandert. Er hat sich vom einfachen Feldarbeiter zum erfolgreichen Winzer emporgearbeitet. Für Ihren Vater, damals 14 Jahre alt, war dieser Schritt nicht so einfach. Von einem Tag auf den anderen musste er nicht nur portugiesisch lernen, er besuchte auch seine letzten Schuljahre in einem fremden Land. 
Sie sind bereits in Portugal geboren worden, Sie leben wie ein Portugiese, reden portugiesisch, die Schweiz kennen Sie nur von den Sommerferien bei Verwandten Ihrer Grosseltern. Sie sprechen ein wenig Deutsch, aber es ist nicht Ihre Muttersprache, obwohl Ihr Vater eine Schweizerin geheiratet hat. Und doch, Sie haben immer noch keinen portugiesischen Pass, sondern sind laut Papier ein Schweizer, ein Ausländer im Land der Lusitaner.

Unmöglich denken Sie – aber hier in der Schweiz ist das die Realität. Ausländer und Ausländerinnen der dritten Generation werden gleich behandelt wie Ihre Grosseltern und Eltern, obwohl sie eigentlich im Herzen Schweizer und Schweizerinnen sind. Diesem Umstand trägt die Verfassungsänderung Rechnung, indem sie für die dritte Generation eine einheitliche, erleichterte Einbürgerung festlegt. Am 12. Februar 2017 entscheidet das Stimmvolk darüber.

Der Ausschuss Kirche und Gesellschaft befürwortet diese erleichterte Einbürgerung. Es ist ein logischer Schritt und fördert die Integration und Partizipation von Ausländer und Ausländerinnen, die eigentlich gar keine mehr sind. 

EMK-Gemeinden machen keinen Unterschied bezüglich Nationalität. Wer sich in der EMK engagieren und Mitglied werden will, erhält die gleichen Rechte unabhängig ob er Schweizer, Schweizerin ist oder aus einem anderen Land kommt. Daher gibt es in unseren Gemeinden auch diese "Ausländerinnen und Ausländer" der dritten Generation. Vielleicht sitzen sie im Gottesdienst neben Ihnen, ohne dass Sie es bemerken – weil sie so schweizerisch wirken. Helfen Sie mit, dass sie nun auch auf erleichterte aber auch sorgfältig abgeklärte Weise das Schweizer Bürgerrecht erhalten können. 

Diskutieren Sie mit uns hier in diesem Blog über die erleichterte Einbürgerung!

Erscheint in "Kirche und Welt" 1/2017


Die Voraussetzungen für die erleichterte Einbürgerung

Die Voraussetzungen für die erleichterte Einbürgerung der dritten Generation bleiben streng. Es gibt keinen Einbürgerungsautomatismus. Alle folgenden Kriterien müssen erfüllt sein:
  • Der Antrag wird bis zum vollendeten 25. Altersjahr eingereicht.
  • Mindestens ein Grosselternteil ist in der Schweiz geboren worden oder es wird glaubhaft gemacht, dass er ein Aufenthaltsrecht erworben hat. 
  • Mindestens ein Elternteil hat eine Niederlassungsbewilligung erworben, hat sich mindestens zehn Jahre in der Schweiz aufgehalten und hat mindestens fünf Jahre die obligatorische Schule in der Schweiz besucht. 
  • Der/die Antragstellende wurde in der Schweiz geboren. 
  • Der/die Antragstellende besitzt eine Niederlassungsbewilligung und hat mindestens fünf Jahre die obligatorische Schule in der Schweiz besucht.


Gedankenanstösse aus den Sozialen Grundsätzen der Evangelisch-methodistischen Kirche


III. Die soziale Gemeinschaft
Die Rechte und Privilegien, die eine Gesellschaft ihren Mitgliedern gewährt oder vorenthält, lassen erkennen, welche Wertschätzung bestimmten Personen und Personengruppen in ihr zukommt. Wir bekennen, dass vor Gott alle Menschen den gleichen Wert haben. Deshalb arbeiten wir auf eine Gesellschaft hin, in der der Wert eines jeden Menschen anerkannt, gewahrt und gestärkt wird. Wir unterstützen das Grundrecht aller Menschen auf gleichen Zugang zu Wohnraum, Bildung, Kommunikation, Arbeit, medizinischer Versorgung, Rechtshilfe und körperlicher Unversehrtheit. Wir missbilligen Handlungen des Hasses oder der Gewalt gegen Gruppen oder Einzelpersonen aufgrund ihrer Rasse, Hautfarbe, nationalen Herkunft, ethnischer Zugehörigkeit, ihres Alters, Geschlechts, ihrer Behinderung, sozialen und wirtschaftlichen Stellung, sexuellen Orientierung, geschlechtlichen Identität oder Religionszugehörigkeit. Unser Respekt vor der allen Menschen innewohnenden Würde lässt uns einstehen für die Anerkennung, den Schutz und die Umsetzung der Prinzipien der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, so dass Gemeinschaften und Einzelpersonen ihre universalen, unteilbaren und unveräußerlichen Rechte in Anspruch nehmen können.

A) Rechte der Rassen und ethnischer Gruppen
... Wir erfreuen uns an den Gaben, die verschiedene ethnische Gruppen durch ihre Geschichte und Kultur in unseren gesamten Lebensbereich einbringen. Wir ermutigen und fördern das Selbstbewusstsein aller ethnischen Gruppen und unterdrückten Menschen, durch das sie die ihnen zustehenden gleichen Rechte als Glieder der Gesellschaft einfordern können. Wir betonen die Verpflichtung der Gesellschaft und einzelner Gruppen, durch kompensatorische Maßnahmen die lang andauernde und systematisch verankerte soziale Benachteiligung mancher rassischer und ethnischer Gruppen auszugleichen. Außerdem bestehen wir auf dem Recht von Angehörigen historisch unterrepräsentierter rassischer und ethnischer Gruppen auf Chancengleichheit in der Arbeitswelt und bei Beförderungen; auf Bildung und Ausbildung auf höchsten Niveau; auf Nichtdiskriminierung im Wahlrecht, im Zugang zu öffentlichen Einrichtungen und im Erwerb oder im Anmieten von Wohnraum; auf Kredite, Darlehen, Startkapital für Unternehmen und auf Zugang zu Versicherungen; und auf Führungspositionen in allen Bereichen unseres gemeinsamen Lebens. Wir unterstützen Quotenregelungen als eine Möglichkeit, Ungleichheiten und diskriminierenden Praktiken in Kirche und Gesellschaft zu begegnen.

H) Rechte von Immigranten
Wir respektieren, begrüßen und bejahen alle Menschen ungeachtet ihres Herkunftslandes als Glieder der Familie Gottes. Wir unterstreichen das Recht aller Menschen auf Chancengleichheit in der Arbeitswelt, Zugang zu Wohnraum, medizinische Versorgung, Bildung und Schutz vor Diskriminierung. Wir drängen die Kirche und Gesellschaft, die Gaben, Leistungen und oft mühevollen Anstrengungen der Immigranten zu erkennen und Gerechtigkeit für alle zu fordern.

Wechselgebet zum Sozialen Bekenntnis
...Dies ist der Tag:
Gott schließt die gesamte Menschheit in seine Arme,
freut sich an Vielfalt und Verschiedenheit
und hat Gefallen, wenn Fremde zu Freunden werden...


Siehe auch:


Einbürgerung Schweiz - die aktuelle Situation



Freitag, 17. Januar 2014

Nein zur Volksinitiative gegen Masseneinwanderung

Nein zur Volksinitative gegen Masseneinwanderung23% Ausländer-Anteil ist nicht wenig, das stimmt. 700‘000 Ausländer mehr als 2001 machen nachdenklich. In nur fünf Jahren sind über 380‘000 Menschen in die Schweiz eingewandert. Was löst das bei mir aus? Angst? Sorge? Gleichgültigkeit? 
Am 9. Februar stimmen wir über die Initiative «Gegen Masseneinwanderung» ab. Mir fällt bei den Argumenten der Befürworter auf, wie darin „die Schweiz“ mit der Wirtschaft gleichgestellt wird. Arbeitskräfte aus dem Ausland sollen nur so weit als notwendig hereingelassen werden. Wenn die Arbeit getan ist, haben sie das Land zu verlassen. Ihre Geschichte und ihr Schicksal interessieren die „Schweizer Wirtschaft“ nicht.

Eine Willensnation 
Max Frisch sagte: „Wir riefen Arbeitskräfte, und es kamen Menschen“. Er meinte damit die Haltung der Schweiz gegenüber den einwandernden Italienern seiner Zeit. Auch mein Urgrossvater emigrierte vor gut 130 Jahren aus Norditalien in die Schweiz. Er legte eine Bilderbuchkarriere hin. Ganz im Sinne der Schweizer Wirtschaft. 
Auch unter den Initianten hat es Menschen mit solchen Geschichten. Diese sind irgendwann Schweizer geworden, auch wenn sie noch „schwierige“ Namen haben. In der Willensnation Schweiz mit vier Landessprachen ist „fremdländisch“ und „schweizerisch“ ja grundsätzlich schwierig zu trennen. So vermuten viele bei meinem Namen eine Bündner oder Tessiner Herkunft.

Ohne Angst
Irgendwie will mir diese Trennung „Schweizer“ und „Ausländer“ nicht gelingen. Biblisch-theologisch gesehen ist das gar nicht schlimm, wie ich vermute. Paulus betonte nicht das Trennende, sondern das Einende des Glaubens: „Hier ist nicht Jude noch Grieche, hier ist nicht Sklave noch Freier, hier ist nicht Mann noch Frau; denn ihr seid allesamt einer in Christus Jesus.“ (Gal 3,28) Damit sind wir bei den Menschen, die nicht nur Arbeitskräfte sind. 
In diese Richtung verstehe ich auch die biblische Vorstellung von Gott und Menschen. Wenn vor Gott die Menschen gleich sind, dann müssen mich bestimmte Ängste nicht mehr bestimmen. Leider spielen diese in der Vorlage eine nicht zu unterschätzende Rolle. Es geht jedoch weder um Massen, noch nur um Arbeitskräfte. Es geht um Menschen und ihre Geschichten und Schicksale. Auch wenn mir an manchen Menschen etliches fremd bleibt und ich diese Eigenarten nicht teile. Entscheidend bleibt der Mensch - vor Gott.

Die Webseite der Initianten: http://www.masseneinwanderung.ch/
Die Webseite der Gegner: http://bilaterale.ch/

Erschienen in "Kirche und Welt", 1/2014 - Eine Stellungname des Ausschusses für Kirche und Gesellschaft.
Markus Da Rugna ist Mitglied im 
Ausschuss Kirche und Gesellschaft der EMK Schweiz-Frankreich

Samstag, 16. Juni 2012

Gemeinsamer Aufruf der Religionsgemeinschaften zum Flüchtlingssonntag und Flüchtlingssabbat

Mit einem Zitat aus dem Hebräerbrief beginnt der Aufruf zum Flüchtlingssonntag und Flüchtlingssabbat vom 16./17. Juni 2012:

«Vergesst die Gastfreundschaft nicht; denn durch sie haben einige, ohne es zu ahnen, Engel beherbergt.» (Hebr 13,2)


Dazu heisst es: "Niemand spricht davon, dass die Asylsuchenden jene Engel sind, die uns als Gäste beehren. Das kommt vor, sagt der Hebräerbrief und auch das ist unser Risiko als Gastgeber. Der Gedanke, es könnte ein Engel sein, ist auch ein Weg, fremden Menschen zu begegnen."

Den Wortlaut der Verlautbarung findet man hier!

In diesem Aufruft erinnern die unterzeichnenden Kirchen und Religionsgemeinschaften an eine gemeinsame Verpflichtung aus dem Jahr 1985: «Die Achtung der Menschenwürde jeder Person, ungeachtet ihrer Rasse, Sprache, Religion, ihres Geschlechts oder ihrer sozialen Stellung gehört zu den Grundsätzen unseres Staates und unserer Kultur. Dieser Grundsatz hat sich besonders in unserem Verhalten gegenüber den Schwachen und Benachteiligten, auch gegenüber den Asylsuchenden und Flüchtlingen zu bewähren.» (Auf Seiten der Flüchtlinge, 1985).

Die Evangelisch-methodistische Kirche steht hinter diesem Aufruf als Mitgliedsorganisation im Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund (SEK).
Der Ausschuss Kirche und Gesellschaft hat sich seit vielen Jahren in diesem Verständnis geäussert. Die Wichtigkeit, Fremden zu begegnen als Engel ist gerade jetzt, wo in Münsingen die Tagung der Jährlichen Konferenz der EMK tagt mit Delegierten aus der Schweiz, Frankreich, Tunesien, Algerien und Gästen aus Kambodscha, Polen, der Tschechischen Republik, Ungarn und Chile augenfällig.
 



Donnerstag, 14. Juni 2012

Schwerpunkt-Flyer zum Thema "Migration"

In den kommenden Wochen wird der Ausschuss Kirche und Gesellschaft Schwerpunkt-Flyer zu verschiedenen Themen der Sozialen Grundsätze erstellen und zum Herunterladen anbieten. Ein erster Flyer mit dem Titel "Fremde-Freunde" ist nun verfügbar.

Die Flyer können als als Bibellesehilfe oder Diskussionsbasis in Kleingruppen genutzt werden. Die Elemente der Flyer sind immer nach dem selben Muster aufgebaut:

  • Aus den Sozialen Grundsätzen: Zitate; auch aus dem Sozialen Bekenntnis oder dem Wechselgebet zum Sozialen Bekenntnis.
  • Lesend überlegen: Bibelstellen zu entsprechenden Thema
  • Überlegend beten: Gedankenanstösse für die Meditation
  • Betend mitfühlen: Ein ausformuliertes Gebet
  • Mitfühlend gerecht: Anregungen zu konkretem Handeln
  • Auch interessant: Hinweise im Internet