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Montag, 15. Februar 2021

Zur Volksinitiative "Ja zum Verhüllungsverbot"

Ein Gedanke

Musliminnen in London
Foto © Jörg Niederer
"Der Zufall ist die in Schleier gehüllte Notwendigkeit." Marie von Ebner-Eschenbach

Ein Bibelvers - 1. Korinther 11,5

"Eine Frau entehrt ihr Haupt, wenn sie bei Gebet oder prophetischer Rede ihren Kopf nicht bedeckt. Denn das ist genauso, als ob sie kahl geschoren wäre."

Eine Anregung

Heute möchte ich dazu anregen, sich eine eigene Meinung zu einer Volksinitiative zu bilden. Am 7. März dürfen Schweizerinnen und Schweizer mitbestimmen, wie das Zusammenleben in diesem Land aussehen soll. Dazu schlägt die Volksinitiative "Ja zum Verhüllungsverbot" vor, dass niemand in der Öffentlichkeit das Gesicht (ganz) verdecken darf. Das, beteuern die Initianten, würde die Rechte von unterdrückten Frauen schützen oder stärken und Kriminalität vorbeugen.

Die Regierung sieht es anders. Sie schlägt in einem Gegenvorschlag vor, dass Verhüllte bei Bedarf den Behörden ihr Gesicht zeigen müssen. Frauenrechte sollen auf andere Weise gestärkt werden. Ausserdem soll die kantonale Hoheit respektiert werden. Siehe: https://www.ejpd.admin.ch/ejpd/de/home/themen/abstimmungen/verhuellungsverbot.html

In kirchlichen Kreisen wurde mehrheitlich gegen diese Initiative Stellung genommen oder Stimmfreigabe beschlossen (EVP).

Argumente dafür und dagegen gibt es viele:

Dafür:
- Frauenrechte werden gestärkt von den Frauen, die (aus religiösen Gründen) gezwungen werden, sich zu verhüllen.
- So können wir Werte und Kultur unserer Gesellschaft einfordern.
- Gewalttätige Demonstrierende oder Hooligans können sich nicht hinter einer Maske verstecken.
- Eine einheitliche Lösung der Verhüllungsfrage durch den Bund ist überfällig.

Dagegen
- Kleidervorschriften sind wenig hilfreich für die Stärkung der Frauenrechte.
- Kleidervorschriften gehören nicht in die Bundesverfassung.
- Die Religionsfreiheit wird durch dieses Gesetz unangemessen eingeschränkt.
- Es ist ein antiislamisches Gesetz, das seinen Ursprung in fremdenfeindlichen Tendenzen hat.
- Für Ausschreitungen bei Demonstrationen und Sportanlässe gibt es in vielen Kantonen schon geeignete Gesetze.
- In den Kantonen Tessin und St. Gallen, die schon ein Verhüllungsverbot kennen, gibt es kaum Probleme mit verhüllten Personen. In St. Gallen kam es noch zu keiner einzigen Anzeige.
- Das Gesetz betrifft gerade einmal 30 Musliminnen, die in der Schweiz die Vollverschleierung praktizieren. Und sonst sind nur noch Touristinnen davon tangiert.
- Weitaus frauenfeindlicher sind sexistische Bilder von Frauen in unserer westlichen Gesellschaft.

Wie stehst du zu diesem politischen Anliegen. Mitdiskutieren kannst du hier im Kommentarbereich! 

Christliche und religiöse Kreise haben verschiedentlich Stellung bezogen:

Evangelische Kirche der Schweiz

Rat der Religionen

Evangelische Volkpartei

Katholischer Mediendienst

Jörg Niederer und Marietjie Odendaal sind Mitglied  im Ausschuss Kirche und Gesellschaft der EMK Schweiz-Frankreich-Nordafrika