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Sonntag, 1. März 2015

Die Qualität soll stimmen

Nein zur PräimplantationsdiagnostikVon Jörg Niederer:

Wenn schon kein Kind auf natürlichem Weg, dann soll es wenigstens gesund sein. Diese Logik ist bestechend. Am 14. Juni soll die Verfassung per Volksabstimmung so geändert werden, dass die Gesundheit von künstlich gezeugten Embryos getestet werden darf. Verbunden damit soll es möglich sein, mehr Embryos auf einmal künstlich zu erzeugen und aufzubewahren.
Immer mehr ältere Menschen wünschen sich Kinder. Doch je älter Menschen sind, desto weniger fruchtbar sind sie und desto grösser werden die Risiken, ein krankes Kind zu zeugen. Die künstliche Befruchtung ist eine mögliche Antwort. Besonders gilt dies für Personen mit Erbkrankheiten. Mit der so genannten Präimplantationsdiagnostik können diese das Risiko von kranken Nachkommen deutlich senken. Zugleich stellen sich einmal mehr Fragen nach dem Wert menschlichen Lebens: Wie qualitativ hochwertig muss ein Mensch sein, damit er gezeugt werden darf? Was ist mit Eltern, die diese Qualitätskontrolle bei ihren künstlich befruchteten Embryos nicht anwenden wollen? Wird die Gesellschaft dies tolerieren und mittragen, auch wenn dadurch ein behindertes Kind gezeugt wird? Schwierige Fragen. Wir müssen sie bald schon an der Stimmurne beantworten.

Siehe dazu auch

Nein zur Präimplantationsdiagnostik

Stellungnahme der Evangelisch-methodistischen Kirche Schweiz-Frankreich-Nordafrika 2014!


Erschienen in "Kirche und Welt", 3/2015

Freitag, 25. Juli 2014

Präimplantationsdiagnostik: Menschliches Leben nicht als lebensunwert beurteilen

Die Evangelisch-methodistische Kirche Schweiz-Frankreich-Nordafrika hat sich an der Tagung der Jährlichen Konferenz (Synode) vom 18.-22. Juni 2014 in Frauenfeld mit grosser Mehrheit gegen die Einführung der Präimplantationsdiagnostik (PID) ausgesprochen.

PräimplantationsdiagnostikVorbereitet und beantragt wurde die Resolution durch den Ausschusses "Kirche und Gesellschaft". Für die ethische Beurteilung wird in der Resolution auf biblische Texte verwiesen, aber auch auf die Sozialen Grundsätze der Evangelisch-methodistische Kirche.
So halten die Sozialen Grundsätze unter III. Die soziale Gemeinschaft, O) Gentechnologie fest: "Die Verantwortung der Menschen für Gottes Schöpfung fordert von uns, sorgfältig mit den Möglichkeiten genetischer Forschung und Technik umzugehen und diese gewissenhaft und verantwortungsvoll zu prüfen…
Wir lehnen gentechnologische Maßnahmen mit eugenischer Ausrichtung ab, und solche, die zur Produktion überzähliger Embryonen führen."

Zusammenfassend heisst es in der Resolution: "Auch wenn wir den Wunsch von Eltern nach gesunden Kindern verstehen, halten wir es für sehr bedenklich, dass es durch eine Einführung der PID zwingend wird, über Wert bzw. Unwert menschlichen Lebens entscheiden zu müssen. Aus diesem und weiteren, oben angefügten Gründen lehnt die Jährliche Konferenz der Evangelisch-methodistischen Kirche Schweiz-Frankreich-Nordafrika die Einführung der Präimplantationsdiagnostik ab."

2015 werden die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über die Einführung der Präimplantationsdiagnostik abstimmen. Diese Verfassungsänderung würde es erlauben, dass bei einer künstlichen Befruchtung Embryonen genetisch untersucht werden, bevor sie in die Gebärmutter eingepflanzt werden.

Der ganze Wortlaut der Resolution: "Keine Urteile über lebensunwertes menschliches Leben zulassen" ist auf der Webseite des Ausschusses "Kirche und Gesellschaft" zu finden.