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Donnerstag, 12. Dezember 2013

Zivildienst für alle, ohne Gewissensprüfung und Tatbeweis

Der Ausschuss Kirche und Gesellschaft der Evangelisch-methodistischen Kirche Schweiz-Frankreich-Nordafrika setzt sich schon seit über dreissig Jahren für einen Zivildienst in der Schweiz ein, zu dem alle Menschen Zugang haben, und der ohne Gewissensprüfung und Tatbeweis erbracht werden kann.
Nun steht eine dritte Revision des Zivildienstgesetzes an. Die Vernehmlassungsfrist endet am 13.12.2013.

In seinem Vernehmlassungsbeitrag unterstützt der Ausschuss Kirche und Gesellschaft die Ausweitung des Einsatzbereichs für Zivildienstleistende auf Spitex, Alpwirtschaft und Schulen. Kein Einsatz eines Zivildienstleistenden darf einen regulären Arbeitsplatz ersetzen, oder zu Lohndruck führen. Vollzugsbehörden sollen nur mit Zustimmung der betroffenen zivildienstleistenden Person Einsicht in hängige Strafverfahren erhalten. Auch soll es möglich sein, ohne an der militärischen Rekrutierung teilnehmen zu müssen, die Eignungsprüfung für den Zivildienst zu absolvieren.
Lesen Sie hier den ganzen Vernehmlassungsbeitrag des Ausschusses Kirche und Gesellschaft.
Jörg Niederer

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