Ein Gedanke
"Auch das Haus der Stille wurde nicht ohne Lärm erbaut." Walter LudinFoto © Archiv EMK St. Gallen
Ein Bibelvers - 1. Korinther 1,11-13a
"Meine Brüder und Schwestern, ich habe von Chloes Leuten erfahren, dass es unter euch Streit gibt. Ich meine damit, dass jeder von euch etwas anderes sagt: 'Ich gehöre zu Paulus.' 'Ich gehöre zu Apollos.' 'Ich gehöre zu Kephas.' 'Ich gehöre zu Christus.' Christus lässt sich doch nicht zerteilen!"
Eine Anregung
Am 25. März 2021 jährte sich der Beginn der kirchlichen Arbeit der Bischöflichen Methodistenkirche in St. Gallen und der Ostschweiz zum hundertsechzigsten Mal. Zum 100. Jubiläum schrieb das damalige Gemeindeglied Bangerter am 25.03.1961:
"Zu neuen Schwierigkeiten führte es aber, als Eltern auch ihre Kindlein durch den Prediger der Methodistenkirche taufen liessen. Noch galt im Kanton St.Gallen die Verfassung von 1861. Diese erklärte zwar die persönliche Glaubensfreiheit als unverletzlich. Anerkannt waren aber nur die katholische und evangelische Kirche und ihnen allein die Ausübung ihres Glaubensbekenntnisses und der Gottesdienste gewährleistet. Andere Konfessionen und Religionsgemeinschaften bedurften zur Ausübung ihres Gottesdienstes eine besondere Bewilligung durch den Grossen Rat. Alle matrimoniellen Angelegenheiten (d.h. das ganze Zivilstandswesen) war Sache der beiden Landeskirchen, ebenso gehörten die Friedhöfe der Kirche, auch das Schulwesen war konfessionell geregelt. Die vom Grossen Rat sanktionierte Kirchenordnung der evangelischen Landeskirche von 1866 enthielt besondere Bestimmungen und Vorschriften zur Verhütung und Bekämpfung des Sektenwesens. Eheverkündigungen erfolgten nur von der Kanzel der Kirche. Ehe- und Geburtsregister wurden nur vom Pfarrer geführt. Zivilstandsämter der Gemeinde kannte der Kanton St. Gallen noch nicht. Nachdem 1864 durch den Niederlassungsvertrag mit Frankreich den französischen Juden und durch die eidgenössische Verfassungsrevision von 1866 den Juden ganz allgemein ebenfalls die freie Niederlassung zugesichert wurde, musste der Grosse Rat allerdings in Bezug auf die Führung der Zivilstandsregister für die Juden eine besondere gesetzliche Regelung treffen und übertrug die Führung derselben den Gemeinden. Eine entsprechende Regelung wurde auch für die in St. Gallen seit 1836, (von Stephan und Daniel Schlatter gegründet), bestehende 'Freie Gemeinde', auch Dissidentengemeinde genannt, getroffen.
Am 9. Februar 1871 gelangte nun der evangelische Kirchenrat an den Regierungsrat und machte diesen darauf aufmerksam, dass insbesondere in der Stadt St. Gallen, im Rheintal und Toggenburg, die religiöse Gemeinschaft der Methodisten Eingang gefunden habe, und dass deren Prediger mitunter auch Taufen an Kinder vorgenommen hätten. Sie würden dann Taufbescheinigungen ausstellen und diese dem zuständigen Pfarramt zur Eintragung ins Geburts- und Taufregister zustellen. Es sei Sache des Regierungsrates, dieser willkürlichen Umgangnahme von gesetzlichen Vorschriften entgegenzutreten. Der Regierungsrat stellte in seiner Sitzung vom 12. April 1871 fest, dass es sich hier nicht einfach, wie 1865, um die Abhaltung von Privatversammlungen handle, dass vielmehr hier die Prediger der Methodistenkirche Handlungen vornehmen würden, zu denen nach der Verfassung nur Pfarrer der beiden Landeskirchen oder, vom Grossen Rat durch besonderen Beschluss anerkannte, andere christliche Religionsgemeinschaften befugt seien. Auf Antrag des Justizdepartementes beschloss dann der Regierungsrat, dass den Predigern der Methodistenkirche die Vornahme von Taufen untersagt sei, solange die Kirche nicht vom Grossen Rat den Status einer anerkannten christlichen Religionsgemeinschaft erlange. Die von den Methodistenpredigern ausgestellten Taufscheine seien ungültig und die evangelischen Pfarrämter seien nicht verpflichtet, diese Geburten ins Register einzutragen.
Damit war aber auch der jungen Methodistenkirche, die im Kanton nun seit 10 Jahren tätig war, der weitere Weg gewiesen. Es wurde eine 'Bischöfliche Methodistenkirche des Kantons St. Gallen' als kirchliche Genossenschaft organisiert."
Jörg Niederer ist Mitglied im Ausschuss Kirche und Gesellschaft der EMK Schweiz-Frankreich-Nordafrika
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