Vorbereitet und beantragt wurde die Resolution durch den Ausschusses "Kirche und Gesellschaft". Für die ethische Beurteilung wird in der Resolution auf biblische Texte verwiesen, aber auch auf die Sozialen Grundsätze der Evangelisch-methodistische Kirche.
So halten die Sozialen Grundsätze unter III. Die soziale Gemeinschaft, O) Gentechnologie fest: "Die Verantwortung der Menschen für Gottes Schöpfung fordert von uns, sorgfältig mit den Möglichkeiten genetischer Forschung und Technik umzugehen und diese gewissenhaft und verantwortungsvoll zu prüfen…
Wir lehnen gentechnologische Maßnahmen mit eugenischer Ausrichtung ab, und solche, die zur Produktion überzähliger Embryonen führen."
Zusammenfassend heisst es in der Resolution: "Auch wenn wir den Wunsch von Eltern nach gesunden Kindern verstehen, halten wir es für sehr bedenklich, dass es durch eine Einführung der PID zwingend wird, über Wert bzw. Unwert menschlichen Lebens entscheiden zu müssen. Aus diesem und weiteren, oben angefügten Gründen lehnt die Jährliche Konferenz der Evangelisch-methodistischen Kirche Schweiz-Frankreich-Nordafrika die Einführung der Präimplantationsdiagnostik ab."
2015 werden die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über die Einführung der Präimplantationsdiagnostik abstimmen. Diese Verfassungsänderung würde es erlauben, dass bei einer künstlichen Befruchtung Embryonen genetisch untersucht werden, bevor sie in die Gebärmutter eingepflanzt werden.
Der ganze Wortlaut der Resolution: "Keine Urteile über lebensunwertes menschliches Leben zulassen" ist auf der Webseite des Ausschusses "Kirche und Gesellschaft" zu finden.
Jörg Niederer ist Mitglied im Ausschuss Kirche und Gesellschaft der EMK Schweiz-Frankreich-Nordafrika
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