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Dienstag, 19. Januar 2016

Durchsetzungsinitiative: Nein zu ungerechten Gesetzen für Teile der Schweizer Bevölkerung

Am 28. Februar 2016 kommt die Durchsetzungsinitiative zur Abstimmung. Es handelt sich dabei um eine äusserst umstrittene SVP-Vorlage.

Nein zur Durchsetzungsinitiative
Gewalttätige Schweizer?
Die Stimmberechtigten werden darüber abstimmen, ob Menschen ohne Schweizer Pass bei bestimmten Straftaten und ohne Rücksicht auf die individuelle Situation das Land verlassen müssen. In der Verfassung würde es einen Katalog an Delikten geben, die zu einer Landesverweisung führen. Neben Delikten wie Mord, Vergewaltigung oder schwerer Körperverletzung stehen auch Delikte wie einfacher Diebstahl, Hausfriedensbruch oder Betrug im Bereich von Sozialleistungen im Katalog des zur Abstimmung stehenden Verfassungstextes.

Es ist sicher richtig, dass wie bisher Ausländer, die schwerwiegende Straftaten wie zum Beispiel Vergewaltigung oder Mord begangen haben, nach der Verbüssung der Haftstrafe ihr Aufenthaltsrecht in der Schweiz verlieren. Es kann aber nicht sein, dass z.B. ein Familienvater wegen Bagatelldelikten die Schweiz automatisch und ohne Anhörung verlassen muss und damit die Familie auseinandergerissen wird. Betroffen sein könnten auch Secondos, die noch gar nie in einem anderen Land als der Schweiz gewohnt haben, und deren Eingliederung im Land ihrer Eltern wohl misslingen muss.

Mit der Durchsetzungsinitiative wird die vom Bundesrat und Parlament vorgeschlagene Härtefallklausel verhindert. Es wird also nicht mehr der einzelne Fall beurteilt, die Hintergründe der Straftaten werden nicht mehr berücksichtigt und es gibt kaum Ermessensspielraum für die zuständigen Behörden. Das Prinzip der Verhältnismässigkeit wird ausser Kraft gesetzt, Richter könnten nach dem neuen Gesetz keine Einzelfallprüfung mehr vornehmen.

Aus christlicher und methodistischer Sicht ist diese Ungleichbehandlung von in der Schweiz wohnenden Menschen nur auf Grund unterschiedlicher Herkunft und nationaler Wurzeln inakzeptabel. Jeder Mensch kann Fehler machen. Am Schweizer Bürger gnädiger und gerechter zu handeln als an Ausländern und Secondos widerspricht selbst 2500 Jahre alten Rechtsvorstellungen der Bibel (z.B. 4. Mose 15,16: „Ein und dieselbe Weisung und ein und dasselbe Recht gilt für euch und für den Fremden, der bei euch ist.“).

Zur Evangelisch-methodistischen Kirche gehören auch Ausländer und Secondos. Es sind Brüder und Schwestern in Christus. Mit einem Ja zur Durchsetzungsinitiative würden ihnen grundlegende Rechte entzogen. Sie und andere Ausländer würden zu Menschen zweiter Klasse degradiert. Das darf nicht geschehen. Darum empfiehlt der Ausschuss Kirche und Gesellschaft der Evangelisch-methodistischen Kirche ein Nein zur Durchsetzungsinitiative.

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