Am 28. Februar 2016 kommt die Durchsetzungsinitiative
zur Abstimmung. Es handelt sich dabei um eine äusserst umstrittene SVP-Vorlage.
Gewalttätige Schweizer? |
Die Stimmberechtigten werden darüber abstimmen, ob
Menschen ohne Schweizer Pass bei bestimmten Straftaten und ohne Rücksicht auf
die individuelle Situation das Land verlassen müssen. In der Verfassung würde
es einen Katalog an Delikten geben, die zu einer Landesverweisung führen. Neben
Delikten wie Mord, Vergewaltigung oder schwerer Körperverletzung stehen auch
Delikte wie einfacher Diebstahl, Hausfriedensbruch oder Betrug im Bereich von
Sozialleistungen im Katalog des zur
Abstimmung stehenden Verfassungstextes.
Es ist sicher richtig, dass wie bisher Ausländer, die
schwerwiegende Straftaten wie zum Beispiel Vergewaltigung oder Mord begangen
haben, nach der Verbüssung der Haftstrafe ihr Aufenthaltsrecht in der Schweiz
verlieren. Es kann aber nicht sein, dass z.B. ein Familienvater wegen Bagatelldelikten
die Schweiz automatisch und ohne Anhörung verlassen muss und damit die Familie
auseinandergerissen wird. Betroffen sein könnten auch Secondos, die noch gar
nie in einem anderen Land als der Schweiz gewohnt haben, und deren
Eingliederung im Land ihrer Eltern wohl misslingen muss.
Mit der Durchsetzungsinitiative wird die vom Bundesrat
und Parlament vorgeschlagene Härtefallklausel verhindert. Es wird also nicht
mehr der einzelne Fall beurteilt, die Hintergründe der Straftaten werden nicht
mehr berücksichtigt und es gibt kaum Ermessensspielraum für die zuständigen
Behörden. Das Prinzip der Verhältnismässigkeit wird ausser Kraft gesetzt,
Richter könnten nach dem neuen Gesetz keine Einzelfallprüfung mehr vornehmen.
Aus christlicher und methodistischer Sicht ist diese
Ungleichbehandlung von in der Schweiz wohnenden Menschen nur auf Grund
unterschiedlicher Herkunft und nationaler Wurzeln inakzeptabel. Jeder Mensch
kann Fehler machen. Am Schweizer Bürger gnädiger und gerechter zu handeln als an Ausländern
und Secondos widerspricht selbst 2500 Jahre alten Rechtsvorstellungen der Bibel
(z.B. 4. Mose 15,16: „Ein und dieselbe
Weisung und ein und dasselbe Recht gilt für euch und für den Fremden, der bei
euch ist.“).
Siehe auch:
- Caritas Schweiz sagt Nein zur Durchsetzungsinitiative
- humanrights.ch: Nein zur Durchsetzungsinitiative = Ja zum Rechtsstaat
- SEK: Nein zur Durchsetzungsinitiative
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