Nun steht eine dritte Revision des Zivildienstgesetzes an. Die Vernehmlassungsfrist endet am 13.12.2013.
In seinem Vernehmlassungsbeitrag unterstützt der Ausschuss Kirche und Gesellschaft die Ausweitung des Einsatzbereichs für Zivildienstleistende auf Spitex, Alpwirtschaft und Schulen. Kein Einsatz eines Zivildienstleistenden darf einen regulären Arbeitsplatz ersetzen, oder zu Lohndruck führen. Vollzugsbehörden sollen nur mit Zustimmung der betroffenen zivildienstleistenden Person Einsicht in hängige Strafverfahren erhalten. Auch soll es möglich sein, ohne an der militärischen Rekrutierung teilnehmen zu müssen, die Eignungsprüfung für den Zivildienst zu absolvieren.
Lesen Sie hier den ganzen Vernehmlassungsbeitrag des Ausschusses Kirche und Gesellschaft.
Jörg Niederer
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