Sie sind bereits in Portugal geboren worden, Sie leben wie ein Portugiese, reden portugiesisch, die Schweiz kennen Sie nur von den Sommerferien bei Verwandten Ihrer Grosseltern. Sie sprechen ein wenig Deutsch, aber es ist nicht Ihre Muttersprache, obwohl Ihr Vater eine Schweizerin geheiratet hat. Und doch, Sie haben immer noch keinen portugiesischen Pass, sondern sind laut Papier ein Schweizer, ein Ausländer im Land der Lusitaner.
Unmöglich denken Sie – aber hier in der Schweiz ist das die Realität. Ausländer und Ausländerinnen der dritten Generation werden gleich behandelt wie Ihre Grosseltern und Eltern, obwohl sie eigentlich im Herzen Schweizer und Schweizerinnen sind. Diesem Umstand trägt die Verfassungsänderung Rechnung, indem sie für die dritte Generation eine einheitliche, erleichterte Einbürgerung festlegt. Am 12. Februar 2017 entscheidet das Stimmvolk darüber.
Der Ausschuss Kirche und Gesellschaft befürwortet diese erleichterte Einbürgerung. Es ist ein logischer Schritt und fördert die Integration und Partizipation von Ausländer und Ausländerinnen, die eigentlich gar keine mehr sind.
EMK-Gemeinden machen keinen Unterschied bezüglich Nationalität. Wer sich in der EMK engagieren und Mitglied werden will, erhält die gleichen Rechte unabhängig ob er Schweizer, Schweizerin ist oder aus einem anderen Land kommt. Daher gibt es in unseren Gemeinden auch diese "Ausländerinnen und Ausländer" der dritten Generation. Vielleicht sitzen sie im Gottesdienst neben Ihnen, ohne dass Sie es bemerken – weil sie so schweizerisch wirken. Helfen Sie mit, dass sie nun auch auf erleichterte aber auch sorgfältig abgeklärte Weise das Schweizer Bürgerrecht erhalten können.
Diskutieren Sie mit uns hier in diesem Blog über die erleichterte Einbürgerung!
Erscheint in "Kirche und Welt" 1/2017
Die Voraussetzungen für die erleichterte Einbürgerung
Die Voraussetzungen für die erleichterte Einbürgerung der dritten Generation bleiben streng. Es gibt keinen Einbürgerungsautomatismus. Alle folgenden Kriterien müssen erfüllt sein:
- Der Antrag wird bis zum vollendeten 25. Altersjahr eingereicht.
- Mindestens ein Grosselternteil ist in der Schweiz geboren worden oder es wird glaubhaft gemacht, dass er ein Aufenthaltsrecht erworben hat.
- Mindestens ein Elternteil hat eine Niederlassungsbewilligung erworben, hat sich mindestens zehn Jahre in der Schweiz aufgehalten und hat mindestens fünf Jahre die obligatorische Schule in der Schweiz besucht.
- Der/die Antragstellende wurde in der Schweiz geboren.
- Der/die Antragstellende besitzt eine Niederlassungsbewilligung und hat mindestens fünf Jahre die obligatorische Schule in der Schweiz besucht.
Gedankenanstösse aus den Sozialen Grundsätzen der Evangelisch-methodistischen Kirche
III. Die soziale Gemeinschaft
Die Rechte und Privilegien, die eine Gesellschaft ihren Mitgliedern gewährt oder vorenthält, lassen erkennen, welche Wertschätzung bestimmten Personen und Personengruppen in ihr zukommt. Wir bekennen, dass vor Gott alle Menschen den gleichen Wert haben. Deshalb arbeiten wir auf eine Gesellschaft hin, in der der Wert eines jeden Menschen anerkannt, gewahrt und gestärkt wird. Wir unterstützen das Grundrecht aller Menschen auf gleichen Zugang zu Wohnraum, Bildung, Kommunikation, Arbeit, medizinischer Versorgung, Rechtshilfe und körperlicher Unversehrtheit. Wir missbilligen Handlungen des Hasses oder der Gewalt gegen Gruppen oder Einzelpersonen aufgrund ihrer Rasse, Hautfarbe, nationalen Herkunft, ethnischer Zugehörigkeit, ihres Alters, Geschlechts, ihrer Behinderung, sozialen und wirtschaftlichen Stellung, sexuellen Orientierung, geschlechtlichen Identität oder Religionszugehörigkeit. Unser Respekt vor der allen Menschen innewohnenden Würde lässt uns einstehen für die Anerkennung, den Schutz und die Umsetzung der Prinzipien der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, so dass Gemeinschaften und Einzelpersonen ihre universalen, unteilbaren und unveräußerlichen Rechte in Anspruch nehmen können.
A) Rechte der Rassen und ethnischer Gruppen
... Wir erfreuen uns an den Gaben, die verschiedene ethnische Gruppen durch ihre Geschichte und Kultur in unseren gesamten Lebensbereich einbringen. Wir ermutigen und fördern das Selbstbewusstsein aller ethnischen Gruppen und unterdrückten Menschen, durch das sie die ihnen zustehenden gleichen Rechte als Glieder der Gesellschaft einfordern können. Wir betonen die Verpflichtung der Gesellschaft und einzelner Gruppen, durch kompensatorische Maßnahmen die lang andauernde und systematisch verankerte soziale Benachteiligung mancher rassischer und ethnischer Gruppen auszugleichen. Außerdem bestehen wir auf dem Recht von Angehörigen historisch unterrepräsentierter rassischer und ethnischer Gruppen auf Chancengleichheit in der Arbeitswelt und bei Beförderungen; auf Bildung und Ausbildung auf höchsten Niveau; auf Nichtdiskriminierung im Wahlrecht, im Zugang zu öffentlichen Einrichtungen und im Erwerb oder im Anmieten von Wohnraum; auf Kredite, Darlehen, Startkapital für Unternehmen und auf Zugang zu Versicherungen; und auf Führungspositionen in allen Bereichen unseres gemeinsamen Lebens. Wir unterstützen Quotenregelungen als eine Möglichkeit, Ungleichheiten und diskriminierenden Praktiken in Kirche und Gesellschaft zu begegnen.
H) Rechte von Immigranten
Wir respektieren, begrüßen und bejahen alle Menschen ungeachtet ihres Herkunftslandes als Glieder der Familie Gottes. Wir unterstreichen das Recht aller Menschen auf Chancengleichheit in der Arbeitswelt, Zugang zu Wohnraum, medizinische Versorgung, Bildung und Schutz vor Diskriminierung. Wir drängen die Kirche und Gesellschaft, die Gaben, Leistungen und oft mühevollen Anstrengungen der Immigranten zu erkennen und Gerechtigkeit für alle zu fordern.
Wechselgebet zum Sozialen Bekenntnis
...Dies ist der Tag:
Gott schließt die gesamte Menschheit in seine Arme,
freut sich an Vielfalt und Verschiedenheit
und hat Gefallen, wenn Fremde zu Freunden werden...
Siehe auch:
Einbürgerung Schweiz - die aktuelle Situation